Erhebung ausgleichender Kostenbeteiligungen bei der Nutzung städtischer Sportanlagen
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Vortrag des Magistrats vom 14.09.2007, M 199
Betreff: Erhebung ausgleichender Kostenbeteiligungen bei der Nutzung städtischer Sportanlagen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.1997, § 7645 (M 266)
- Es dient zur Kenntnis, dass mit den o.g. Beschlüssen die Erhebung ausgleichender Kostenbeteiligungen bei der Nutzung städtischer Sportanlagen eingeführt wurde.
- Es dient weiter zur Kenntnis, dass die für das Jahr 1995 festlegten Beträge weitergalten, die Befristung wurde aufgehoben.
- Es wird zugestimmt, dass der bis zum 31.12.2006 geltende Mehrwertsteuersatz aus den Beträgen herausgerechnet wird und die sich daraus ergebenden Nettobeträge auf jeweils fünf bzw. zehn Euro aufgerundet werden. Diese gerundeten Beträge werden den Nutzern städtischer Sportanlagen zuzüglich des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes, beginnend ab 2007, in Rechnung gestellt. Die Neuberechnung ist der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen. Fußball Spielklasse bisheriger Jahresbetrag brutto Bisheriger Jahresbetrag netto geglätteter Nettobetrag 19 % MWSt neuer Brutto- betrag ab 2007 Kreisliga B 1.585,00€ 1.366,78€ 1.370,00€ 260,30€ 1.630,30€ Kreisliga B ohne Jugendarbeit 2.560,00€ 2.206,90 2.210,00€ 419,90€ 2.629,90€ Kreisliga A 1.840,00€ 1.586,21€ 1.590,00€ 302,10€ 1.892,10€ Kreisliga A ohne Jugendarbeit 2.760,00€ 2.379,31€ 2.380,00€ 452,20€ 2.832,20€ Bezirksliga 2.050,00€ 1.767,24€ 1.770,00€ 336,30€ 2.106,30€ Bezirksliga ohne Jugendarbeit 3.020,00€ 2.603,45€ 2.605,00€ 494,95€ 3.099,95€ Bezirksoberliga 2.510,00€ 2.163,79€ 2.165,00€ 411,35€ 2576,35€ Landesliga 5.110,00€ 4.405,17€ 4.410,00€ 837,90€ 5.247,90€ Oberliga/Frauenbundesliga 15.340,00€ 13.224,14€ 13.225,00€ 2.512,75€ 15.737,75€ Regionalliga 35.790,00€ 30.853,49€ 30.855,00€ 5.862,45€ 36.717,45€ Sonstige Sportarten (Hockey, Baseball, American Football, Cricket) 510,00€ 439,65€ 440,00€ 83,60€ 523,60€ Einzelbeträge Turnier pro Platz und Tag 410,00€ 353,45€ 355,00€ 67,45€ 422,45€ ein Spiel oder Training 31,00€ 26,72€ 30,00€ 5,70€ 35,70€ Begründung: Bis zur Umwandlung der ungedeckten Sportstätten des Sportamtes in einen Betrieb gewerblicher Art ab Januar 2002 spielte die steuerliche Behandlung der Kostenbeteiligungsbeträge keine Rolle. Nach diesem Zeitpunkt wurde die Mehrwertsteuer aus den von der Stadtverordnetenversammlung festgesetzten Beträgen herausgerechnet und abgeführt. Um künftig bei Steuererhöhungen keine weiteren Mindereinnahmen zu erzielen, wird vorgeschlagen, die geglätteten bisherigen Nettobeträge als Kostenbeteiligungsbeträge zu beschließen. Diese Beträge werden den Vereinen ab 2007 zuzüglich des jeweiligen Mehrwertsteuersatzes (z.Z. 19 %) in Rechnung gestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. September 2007 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.11.2007 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG; BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, REP und NPD; BFF (= Enthaltung)