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Gymnasium-Römerhof - Provisorium Containeranlage 2. BA, Klassen 8 bis 10

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Containeranlage für das Gymnasium Römerhof zu erweitern, um den Bedarf für die Klassen 8 bis 10 zu decken. Die Maßnahme ist notwendig, um die Schulplatzsituation zu verbessern und die Anforderungen an die Schulräume zu erfüllen. Die Finanzierung in Höhe von 5.917.096,13 € wird bewilligt.

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Beschlussvorschlag

  1. Dem Provisorium Containeranlage
  2. BA des Gymnasium Römerhof für die Klassen 8 − 10 wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt.
  3. Die Mittel gemäß der Kostenberechnung in Höhe von 5.917.096,13 € werden bewilligt. Das Projekt ist im Investitionsprogramm 2020 - 2023 unter der Produktgruppe 20.01 PSP Element 5.007952 Gymnasium Römerhof mit 2.400.000 € veranschlagt. Die Deckung in Höhe von 3.517.096,13 € erfolgt aus dem PSP Element 5.006905 Planungspauschale für Gymnasien unter der Produktgruppe 20.
  4. Die Verbuchung der Ausgaben erfolgt auf dem PSP Element 5.007952 Gymnasium Römerhof unter der Produktgruppe 20.01 auf dem Sachkonto
  5. Es dient zur Kenntnis, dass bis Ende 2019 bereits für den
  6. BA Mittel in Höhe von 8.424.126,82 € abgeflossen sind.
  7. Die Baumaßnahme beginnt im
  8. Quartal 2021.

Begründung

A. Zielsetzung

Das Provisorium des Gymnasium Römerhof befindet sich im Westen von Frankfurt, Am Römerhof 13 c, und soll erweitert werden. Für die bereits 2019 errichteten Klassenraumcontainer der Jahrgänge 5 bis 7 ist eine Erweiterung für die Klassen 8 bis 10 geplant. Diese beiden Bauabschnitte werden miteinander (über Brücken) in den Etagen 1 und 2 verbunden.

B. Alternativen

keine

C. Lösung

Bereits bei der Planung des

  1. Bauabschnitts (Klassen 5 bis 7) wurde ein Platzhalter für eine Erweiterung auf dem Grundstück vorgesehen und bereits die Gründungsvorbereitung in Teilen vorgenommen. Die dreigeschossige Erweiterung wird mit Klassenräumen, WCs, Vorbereitungsräumen für die Lehrkräfte und einem EDV-Raum geplant (siehe Raumprogramm). Um den Anforderungen an das Raumprogramm und dem Platzbedarf auf dem Grundstück mit Schulhofflächen gerecht zu werden, müssen die Klassenräume kleiner als im Raumprogramm geplant und in verschiedenen Bereichen angepasst werden. Die Schulhoffläche soll durch ein benachbartes Grundstück erweitert werden, damit die Mindestgröße der Schulhoffläche von ca. 5 m2/Schüler erreicht wird. In Abstimmung mit dem Sportamt kann dieses Grundstück für die provisorische Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Langfristig soll das Gebäude demontiert werden, da in unmittelbarer Nähe nördlich des bestehenden Provisoriums der Neubau für das Gymnasium Römerhof auf dem sogenannten 'Tennenplatz' entstehen soll. Aktuell führt das Stadtschulamt die Planungsphase Null durch. Zum Schuljahr 2024/25 wird das Gymnasium Römerhof den ersten Jahrgang der Oberstufe aufnehmen. Zu diesem Zeitpunkt soll ein erster Bauabschnitt des Neubaus fertiggestellt sein, um ein weiteres Provisorium zu vermeiden. Anschließend werden die Provisorien für die Jahrgänge 5 bis 10 sukzessive abgebaut, um den Neubau fertigstellen zu können. Nach Inbetriebnahme des ersten Bauabschnitts ist damit zu rechnen, dass die Bauarbeiten voraussichtlich noch mindestens ein Jahr andauern werden. Das provisorische Gebäude für die Jahrgänge 8 bis 10 wird das letzte Gebäude sein, das abgebaut werden kann. Ab einer Nutzungsdauer der Containeranlage von ca. vier Jahren wird ein Kauf gegenüber einer Anmietung wirtschaftlich. Das Risiko eines evtl. längeren Nutzungszeitraums, sofern das Bebauungsplanverfahren nicht rechtzeitig zum Abschluss gebracht werden kann, wird mit dem Kauf der Anlage ebenfalls abgedeckt. Ausgehend von dieser Nutzungsdauer sind die Anforderungen der EnEV (§ 8) erforderlich. Es ist zu prüfen, ob die Containeranlage nach der Nutzung auf dem freien Markt angeboten werden kann, um den Restwert der Anlage abschöpfen zu können. Eine Umsetzung einer bestehenden Containeranlage (wie z. B. beim
  2. Bauabschnitt erfolgt) hat sich als sehr aufwändig erwiesen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. Investitionsbedarf: 5.917.096,13 € brutto
  2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angaben der Jahresraten Für die aktivierungsfähigen Aufwendungen ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen € brutto Mittelabfluss € brutto 2020 4.895.053 € 452.713 € 2021 1.022.043 € 4.872.663 € 2022 0 € 591.720 € 2023 0 € 0 € 2024 0 € 0 € Summe 5.917.096,13 € 5.917.096,13 €
  3. Zugehörige Folgeinvestitionen keine
  4. Jahresfolgekosten keine
    • a)Personelle Folgekosten keine
    • b)sachliche Folgekosten 300.000 €
    • c)Kapitalkosten 320.636 € kalkulatorische Verzinsung gesamt 133.134 € Abschreibung gesamt 187.501 €
  5. Jahreserträge keine
  6. Leistungen dritter keine
  7. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Dezember 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.01.2021 im OBR 2 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 08.12.2020
TO I, TOP 37
Beraten
nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage M 198 wird auf den Ältestenausschuss delegiert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION

Ältestenausschusses
Sitzung 47 · 10.12.2020
TO I, TOP 10
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 198 auf die Tagesordnung II der 50. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Enthaltung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER; AfD (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 50 · 10.12.2020
TO II, TOP 58
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 198 auf die Tagesordnung II der 50. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Enthaltung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER; AfD (= Enthaltung)

OBR 2
Sitzung 46 · 18.01.2021
TO II, TOP 37
Angenommen
Der Vorlage M 198 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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