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Sportfördermittel hier: zusätzliche städtische Förderung aufgrund unvorhergesehener Mehrkosten Frankfurter Rudergesellschaft Germania 1869 e. V.

Vorlagentyp: M
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, der Frankfurter Rudergesellschaft Germania 1869 e.V. einen zusätzlichen städtischen Zuschuss von 200.000,- € für den Bau einer Jugend- und Schulruderakademie zu gewähren. Dies ist notwendig aufgrund unvorhergesehener Mehrkosten, die während der Bauausführung entstanden sind. Ziel ist es, die Sportinfrastruktur zu verbessern und die Attraktivität des Vereins zu erhöhen.

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Beschlussvorschlag

  1. Es wird zugestimmt, dass der Frankfurter Rudergesellschaft Germania 1869 e.V. für den Bau einer Jugend- und Schulruderakademie ein zusätzlicher städtischer Zuschuss von 200.000,- € bewilligt wird.
  2. Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 (Sportförderung), Projektdefinition 5.007482, zur Verfügung.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass bei einer Abschreibungsdauer von 50 Jahren mit einem Aufwand für Abschreibung in Höhe von 4.000,- € p.a. und mit einer kalkulatorischen Verzinsung von 1.250,- € p.a. zu rechnen ist. Mit der Maßnahme sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden.
  4. Ferner dient zur Kenntnis, dass nach Realisierung der Maßnahme der Frankfurter Rudergesellschaft Germania 1869 e.V. für die Pflege und Unterhaltung der Jugend- und Schulruderakademie nach den derzeit gültigen Sportförderrichtlinien eine Pauschalzuwendung in Höhe von 3.815,- € pro Jahr gewährt werden kann, sofern der Verein jährlich einen entsprechenden Antrag stellt und die erforderlichen Mittel hierfür im jeweiligen Haushaltsjahr in der Produktgruppe 21.16 (Kontengruppe 71, Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben) verfügbar sind.

Begründung

Die Frankfurter Rudergesellschaft Germania 1869 (FRG) hat mit Eingangsdatum vom 04.03.2019 einen städtischen Zuschussantrag für den Bau einer Jugend- und Schulruderakademie beim Sportamt eingereicht. Die Kostenberechnung wies Gesamtkosten von (netto) 2.488.182,27 € aus.

Nach den Prüfungsfeststellungen des Revisionsamtes ergaben sich zuwendungsfähige Gesamtkosten des Bauvorhabens von 1.883.872,10 €; der 50-prozentige Zuschuss belief sich auf 941.936,- €. Nach über dreijähriger Bauzeit, mit Corona bedingten Verzögerungen, ist eine Fertigstellung des Bauvorhabens unter den ursprünglichen geplanten Gesamtkosten nicht durchführbar. Zusätzliche Kosten in Höhe von 60.000,- € entstanden, weil erst im Nachhinein festgestellt wurde, dass das Grundstück aus Sicherheitsgründen nachts mit einem Zaun, Toren und einer Videoanlage zusätzlich gesichert werden musste. Gestohlene Bootsmotoren, aufgebrochene Bauwagen, bis hin zu abendlichen Trinkgelagen ungebetener Besucher waren Gründe für die zusätzlichen, unvorhergesehenen Ausgaben.

Ein mit dem Baugrund (Aushub und Betonplatte) betrautes Unternehmen musste im Laufe der Bauausführung wegen Geschäftsaufgabe, durch ein zweites Unternehmen ersetzt werden. Die Mehrkosten betragen hierfür 272.695,- €.

Der Verein gibt Corona bedingte Mehrkosten mit 278.200,- € an. In den vergangenen beiden Jahren kam es aufgrund der Weltgeschehnisse und der damit verbundenen Rohstoffknappheit zu unvorhergesehenen Preissteigerungen und Lieferverzögerungen im Baugewerbe, die bei einem Bauvorhaben in der hier vorliegenden Größenordnung, weder vorhersehbar waren, noch aus Eigenmittel getragen werden können.

Mit Schreiben vom 09.05.2022 beantragt der Verein, aus den oben genannten Gründen, eine zusätzliche Förderung.

A) Zielsetzung

Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an Ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für seine Mitglieder zu erhalten.

Die Frankfurter Rudergesellschaft Germania 1869 e.V. möchte bereits bestehende Kooperationen mit Frankfurter Schulen erweitern, junge Ruderinnen und Ruderer umfangreicher ausbilden, auf den Leistungssport vorbereiten und als ein Träger des Bundesstützpunktes "Nachwuchs Frankfurt/Mainz" auch vermehrt Sichtungslehrgänge abhalten.

B) Alternativen

Keine

C) Lösungen

Die Mehrkosten für den Wechsel der bauausführenden Firma für den Baugrund und die Kosten für die Sicherheitsmaßnahmen für das Grundstück sind nachvollziehbar.

Bei den Corona bedingten Mehrkosten sind nachvollziehbare Preissteigerungen (68.200,- €) tatsächlich zu Baubeginn nicht absehbar gewesen.

D) Kosten

  1. Zuwendungshöhe

Der vorliegende Antrag der Frankfurter Rudergesellschaft Germania 1869 e.V. wurde geprüft.

Für die zusätzlichen Kosten der Grundstückssicherung (60.000,- €) und dem Wechsel zu einem anderen Unternehmen (272.695,- €) können im Rahmen der Sportförderrichtlinien unter Berücksichtigung des Jugendanteils 50% der Kosten anerkannt werden. Von den Corona bedingten Mehrkosten werden lediglich die Kosten der unvorhergesehenen Preissteigerungen (68.000,- €) anerkannt und zu 50% bezuschusst.

Bei einem Jugendanteil des Vereins von 35,4% beläuft sich der städtische Förderbetrag auf 50%.

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten

Für die Maßnahme wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von 200.000,- € nach

Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam.

3. Zugehörige Folgeinvestitionen | keine

4. Jahresfolgekosten
a) personelle Folgekostenkeine
b) sachliche Folgekosten3.815,00 €
c) Kapitalkosten
Abschreibung (50 Jahre)4.000,00 € p.
a. kalkulatorische Verzinsung (1,25%)1.250,00 € p.
a.

5. Jahreserträge | keine

6. Leistungen Dritter | keine

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen | keine

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Juli 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.09.2022 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 10 · 15.09.2022
TO I, TOP 12
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage M 122 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)

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