Jahresabschluss 2014 hier: Stellungnahme des Magistrats zu den Schlussberichten des Revisionsamtes
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Vortrag des Magistrats vom 24.10.2016, M 197
Betreff: Jahresabschluss 2014 hier: Stellungnahme des Magistrats zu den Schlussberichten des Revisionsamtes Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 15.09.2016, § 523 (M 142)
- Die beigefügte Stellungnahme des Magistrats zu den Schlussberichten des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2014 wird zur Kenntnis genommen.
- Den Jahresabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2014 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes - Teil I - und der Stellungnahme des Magistrats nach § 113 HGO zu beraten und über den vom Revisionsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Frankfurt am Main wie folgt zu beschließen: Jahresabschluss 2014: Vermögensrechnung mit einer Summe von 16.195.456.832,72 €, Das Jahresergebnis vor Rücklagen mit einer Summe von 158.734.973,18 €. Die Finanzrechnung mit einem Zahlungsmittelfluss aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 441.456.531,22 €, einem Zahlungsmittelfluss aus Investitionstätigkeit von - 245.733.566,88 €, einem Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von 60.513.093,55 €, einem Zahlungsmittelfluss aus haushaltsunwirksamen Vorgängen von 6.733.604,43 €, und mit einem Zahlungsmittelüberschuss von 262.969.662,32 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 286.575.971,59 €. In den vorgenannten Ergebnissen sind die vorgeschriebenen Zuführungen und Entnahmen aus zweckgebundenen Rücklagen der rechtlich unselbständigen Stiftungen nicht enthalten. Für 2014 ergibt sich: Jahresergebnis vor Rücklagen 158.734.973,18 € + Entnahmen aus Rücklagen 84.259,13 € - Einstellungen in Rücklagen 149.449,07 € = Jahresergebnis nach Rücklagen 158.669.783,24 € davon Ordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen 209.494.250,66 € Außerordentl. Jahresergebnis nach Rücklagen - 50.824.467,42 € Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2014 Entlastung erteilt. Der Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung ist öffentlich bekannt zu machen und mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der Jahresabschluss mit dem Lage- und Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.
- Die geprüften drei Jahresabschlüsse für die Sondervermögen der Stadt Frankfurt am Main nach § 115 Abs. 1 Nr. 4 HGO mit den Schlussberichten des Revisionsamtes - Teile II bis IV - nach § 113 HGO zu beraten und wie folgt zu beschließen: 1. Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - Vermögensrechnung mit einer Summe von 687.465.278,07 €, Das Jahresergebnis mit einer Summe von 0,00 €, Die Finanzrechnung mit einem Zahlungsmittelfluss aus Verwaltungstätigkeit von 24.903.967,15 €, einem Zahlungsmittelfluss aus Investitionstätigkeit von - 14.216.833,65 €, einem Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 €, mit einem Zahlungsmittelfluss aus haushaltsunwirksamen Vorgängen von 37,30 €, und mit einem Zahlungsmittelüberschuss von 10.687.170,80 €, und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 17.026.363,48 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive Deckungsrückstellung bereits enthalten sind. 2. Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - Vermögensrechnung mit einer Summe von 24.977.351,00 €. Das Jahresergebnis mit einer Summe von - 59.957,57 €. Die Finanzrechnung mit einem Zahlungsmittelfluss aus Verwaltungstätigkeit von 2.620.098,03 €, einem Zahlungsmittelfluss aus Investitionstätigkeit von - 2.530.369,75 €, einem Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 €, und mit einem Zahlungsmittelüberschuss von 89.728,28 €, und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 139.974,34 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive Deckungsrückstellung bereits enthalten sind. 3. Gemeindliche Bestattungshilfe Bergen-Enkheim Vermögensrechnung mit einer Summe von 255,68 €. Das Jahresergebnis mit einer Summe von 0,00 €. Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2014 der drei Sondervermögen Entlastung erteilt. Der Beschluss über die Jahresabschlüsse der Sondervermögen und die Entlastung ist öffentlich bekannt zu machen und mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes - Teil VI - der Aufsichts-behörde vorzulegen. Im Anschluss an die Bekanntmachung sind die Jahresabschlüsse mit den Lage- und Rechenschaftsberichten an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekannt-machung ist auf die Auslegung hinzuweisen.
- Den Konsolidierten Gesamtabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2014 mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und der Stellungnahme des Magistrats nach § 113 HGO zu beraten und über den vom Revisionsamt geprüften Konsolidierten Gesamtabschluss der Stadt Frankfurt am Main wie folgt zu beschließen: Konsolidierte Gesamtvermögensrechnung mit einer Summe von 22.863.034.960,68 €, Konsolidierter Konzernjahresüberschuss nach Anteilen Dritter von 325.741.948,80 €, Konsolidierter Konzernbilanzgewinn von 609.187.313,28 €. Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2014 Entlastung erteilt. Der Beschluss über den Konsolidierten Gesamtabschluss und die Entlastung ist öffentlich bekannt zu machen und mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der Konsolidierte Gesamtabschluss mit dem Konsolidierten Lage- und Rechenschaftsbericht (Konsolidierungsbericht) an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen. Stellungnahme: Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 wurde vom Magistrat mit Beschluss vom 11.05.2015 aufgestellt und mit den vorgeschriebenen Anlagen und Unterlagen ohne Verzögerung dem Revisionsamt zur Prüfung weitergeleitet. Der Stadtverordnetenversammlung wurde mit dem Vortrag M 73 vom 11.05.2015 über das Ergebnis des Jahresabschlusses der Stadt Frankfurt am Main und über die Jahresabschlüsse für die drei Sondervermögen der Stadt Frankfurt am Main nach § 112 Abs. 9 HGO berichtet. Der Konsolidierte Gesamtabschluss 2014 wurde vom Magistrat mit Beschluss vom 06.11.2015 aufgestellt und mit den vorgeschriebenen Anlagen und Unterlagen ohne Verzögerung dem Revisionsamt zur Prüfung weitergeleitet. Der Stadtverordnetenversammlung wurde mit dem Vortrag M 181 vom 06.11.2015 über das Ergebnis des Konsolidierten Gesamtabschlusses nach § 112 Abs. 9 HGO berichtet. Die Schlussberichte des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2014 wurden der Stadtverordnetenversammlung mit Vortrag des Magistrats M 142 vom 11.07.2016 übergeben. Zu diesen Berichten wird nachfolgend Stellung genommen. Teil I Jahresabschluss der Stadt Frankfurt am Main Tz. 6.3.2 Stand der Aufgabenerfüllung mit den Zielsetzungen und Strategien 1. Spiegelstrich - Produktbereich 20: Bildung - Alle Kennzahlen der Produktgruppe 20.01 "Schulbetriebsmanagement/pädagogische Aufgaben" Der Magistrat kann zurzeit keine valide Aussage zur Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden Plätze in allen Frankfurter Schulen tätigen, da sich die Kapazität der beruflichen Schulen nicht an der Logik von maximalen Zügigkeiten und Klassenteilern orientiert, sondern sich vielmehr an Nachfrage und Bedarf ausrichtet. Aus diesem Grund ist eine Gegenüberstellung von vorhandenen Plätzen zu gewichteten Schülerzahlen nicht möglich. (Dez. XI) 2. Spiegelstrich - Produktbereich 20: Bildung - Alle Kennzahlen der Produktgruppe 20.03 "Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege" Hier werden Aussagen ausschließlich zu geförderten Plätzen bei freien Trägern getroffen (exklusive Plätze beim Betrieb 48). Die Kennzahl zur Zielerreichung (alle Plätze, inklusive Plätze beim Betrieb 48) wird zu jeder Haushaltsaufstellung mit der Tabelle "PG 20.03 Leistungsmenge, Wirkungsdimension" erstellt. Zur Haushaltsaufstellung 2014 wurden als Versorgungsgrade (Soll) 2014 angegeben: - Für Kinder unter 3 Jahren (In Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege): 43,32% - Für Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt): 96,36% - Für Grundschulkinder (in Horten und schulischer Betreuung): 56,07% Tatsächlich erreicht wurden 2014 folgende Versorgungsgrade: - Für Kinder unter 3 Jahren (In Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege): 42,36% - Für Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt): 95,20% - Für Grundschulkinder (in Horten und schulischer Betreuung): 52,73% Warum die angestrebten Versorgungsziele nicht erreicht wurden, wird jedes Jahr in der Tabelle "Kennzahlen PB 20.3" begründet. Die tatsächlich geförderten Plätze liegen insbesondere bei Kindern unter 3 Jahren und im Hortbereich unter den geplanten Werten. Hierfür sind folgende Gründe maßgebend: - Unvorhergesehene Verzögerungen im Bereich der städtischen Neubauten, die nach Fertigstellung von Dritten betrieben werden sollen - Unvorhergesehene Verzögerungen der Bauvorhaben Dritter (insbesondere Erweiterungen im Bestand überwiegend kirchlicher Einrichtungen) z. B. aufgrund von Planungsänderungen wegen baulicher Auflagen oder Anpassungen an geänderten Bedarf - Verzögerungen bei der Umsetzung des Platzbaus im Bereich der Sofortprogrammförderung, weil es immer schwieriger wird, geeignete Liegenschaften zu finden - Gruppen können wegen des Fachkräftemangels in allen Trägerbereichen teilweise nicht betrieben werden Darüber hinaus wird die Zielerreichung noch dadurch erschwert, dass die Kinderzahlen in den einzelnen Altersgruppen in den letzten Jahren überdurchschnittlich stark gestiegen sind. Der tatsächliche Anstieg im Jahr 2014 lag im Bereich der Kinder unter 3 Jahren beispielsweise bei 697 Kindern gegenüber 2013. In der Prognose für das Jahr 2014 wurde allerdings nur von einem Anstieg um 419 Kindern ausgegangen. Die Prognose im Bereich der Kinder unter 3 Jahren wird durch eine Mittelwertberechnung der vorausgegangenen 8 Jahre gebildet, da Daten von noch nicht geborenen Kindern verständlicherweise zur Prognosebildung nicht vorliegen. (Dez. XI) 5. Spiegelstrich - Produktbereich 22: Umwelt - "Anzahl der Besucher/innen im Palmengarten" (Produktgruppe 22.11) Die Differenz von 19.323 Besucher/innen zwischen der im Jahresabschluss genannten Kennzahl von 653.563 Besucher/innen gegenüber der in der Jahresbesucherstatistik des Palmengartens genannten 672.886 Besucher/innen erklärt sich dadurch, dass die der Monatsstatistik entnommenen Daten dem Jahresabschluss zugrunde gelegt wurden bevor diese durch die erforderlichen Nachkorrekturen bereinigt waren. Die Nachkorrekturen erfolgen jeweils im Laufe des Folgemonats und beinhalten z.T. auch die von extern gemeldeten Daten (z. B. Musikveranstaltungen, Ticketverkäufe über Frankfurt Ticket RheinMain). Nach 2014 werden für den Jahresabschluss die Zahlen der nachkorrigierten Statistik verwendet. (Dez. X) Tz. 6.3.8 Entwicklung in den Produktbereichen Die Mehraufwendungen im Produktbereich 15: Bauaufsicht und Denkmalschutz bei Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 7.757 T€ resultieren aus der Buchung der insbesondere aus Mehrerträgen generierten Überschüsse in den Sonderposten der Bauaufsicht. (Dez. II) Tz. 7.2.1.2 Erläuterungen und Feststellungen zur Vermögensrechnung i. V. m. Tz. 7.2.2 Ergebnisrechnung (Ziffer 3.1. des Jahresabschlusses) Die im Einzelnen aufgeführten größeren Prüfungsfeststellungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 sind Bestandteil der Anlage 2, in der die vom Revisionsamt geforderten Umbuchungen tabellarisch aufgeführt sind. Von den aufgegriffenen 23 Umbuchungen sind bereits 18 Buchungen im Sinne der Revision umgesetzt, 4 geforderte Umbuchungen werden nicht umgesetzt werden und ein Sachverhalt unterliegt noch der Prüfung (s. Anlage Umbuchungsliste). (Dez. II) Aktiva 1.1.2 Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse Es ist korrekt, dass die Baumaßnahme "Kindertagesstätte Heddernheim" am 01.12.2013 abgeschlossen war. Zum 01.12.2013 wurde das Gebäude dann auch aktiviert und umgebucht. Die Umbuchungen der beanstandeten Beträge in Höhe von 277.644,89 €, die mit 94.644,89 € auf 1.1.2 "Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse" und mit 183.000,00 € auf 1.2.2 "Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken" entfallen, wurden inzwischen nachgeholt. (Dez. XI) Aktiva 1.2.6 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Ungeachtet der gesellschaftsrechtlichen Lösung in Form des einmaligen und über zehn Jahre gültigen Betrauungsaktes für die ZEG in Verbindung mit der jährlichen Festlegung der maximalen Ausgleichsleistung erfolgt derzeit eine Prüfung zur Erstellung eines formellen Zuwendungsbescheides durch die zuständigen Dezernate. (Dez. II) Aktiva 2.3.1 Forderungen aus Zuwendungen, Zuschüssen etc. Die Schluss- und Abgabeverfügungen sehen die Prüfung auf offene Forderungen vor. Der Hinweis, dass Akten nur weggelegt werden dürfen, wenn die offenen Forderungen ausgeglichen bzw. niedergeschlagen wurden, wurde bereits im Arbeitskreis Soziale Hilfen erörtert und wird im Arbeitskreis Kinder- und Jugendhilfe Wirtschaftsdienst erneut thematisiert und entsprechend protokolliert. Die Protokolle sind allen Mitarbeitern zugänglich, darüber hinaus werden alle Teamleitungen zusätzlich zum Thema in einer gesonderten Zuschrift informiert, um auf die Einhaltung der bestehenden Regeln hinzuweisen. Des Weiteren ist das Projekt "Zentrale Darlehensrückforderung" anzuführen, wo mit merklichem Erfolg die Rückforderung von Darlehen für Mietrückstände betrieben wird. Hier erfolgen die Buchungen umgehend in SAP, genauso wird beim Kindergeld sofort mit der Familienkasse Kontakt aufgenommen (Erstattungsanspruch bzw. Überleitungsersuchen mit SAP-Konto), um so den tatsächlichen Forderungsbetrag ins Soll zu stellen. SAP-Schulungen werden durchgeführt, sodass eine weitere Verbesserung in der Belegerfassung zu erwarten ist. Überdies wurde ein Fachportal "Einnahmemanagement" eingerichtet. Darüber können Mitarbeiter Grundlagen, Informationen und Arbeitshilfen einsehen. Zusammenfassend kann inhaltlich auf die Stellungnahme zum Jahresabschlussbericht aus 2013 verwiesen werden, die der aktuellen Situation entspricht. (Dez. VIII) Passiva 1.1 Netto-Position i. V. m. Passiva 5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten Die im Voraus erhaltenen Grabnutzungsgebühren sind im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 erstmalig abgegrenzt worden. Der Posten wurde auf Basis des Gebührenaufkommens der letzten 20 Jahre (1995 - 2014) ermittelt. Der gegen die Nettoposition eingebuchte Betrag wird jahresbezogen pauschal über 20 Jahre aufgelöst. Das Gebührenaufkommen des laufenden Haushaltsjahres 2015 wurde zusätzlich entsprechend mit 19 von 20 Jahren abgegrenzt. (Dez. II + X) Passiva 2.2 Sonderposten für den Gebührenausgleich Der Magistrat schließt sich den Ausführungen des Revisionsamtes an. Die Pachtausfälle im Gesellschaftshaus des Palmengartens stehen im Zusammenhang mit der noch laufenden gerichtlichen Auseinandersetzung der Stadt Frankfurt am Main und der bauausführenden Arge sowie der juristischen Prüfung damit einhergehender vom Pächter erklärter Ansprüche auf Pachtminderung. (Dez. X) Passiva 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Statt der Bezeichnung "Sonstige Kreditgeber" wäre die Bezeichnung "Sonstige Verbindlichkeiten aus Krediten" (so auch die Bezeichnung in der Bilanz) korrekt, da es sich hierbei 2014 um Zinsabgrenzungen und die Abgrenzung der Sonderbeiträge aus dem Hessischen Investitionsfonds handelt. Wir empfehlen einen Hinweis, dass die Kredite für Investitionen bei Sondervermögen (ZVK) nicht in dieser Tabelle enthalten sind (per 31.12.2014: 38.954.969,83 €). Diese werden auch in der Bilanz gesondert unter dem Passivposten 4.8. "Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen" aufgeführt. (Dez. II) Passiva 4.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften Große Rittergasse 103 (Bürgeramt): Bei den Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften handelt es sich um Verbindlichkeiten, die für die gesamte Liegenschaft Große Rittergasse103/ Paradiesgasse 2-10 bestehen. Die unterschiedlichen Straßenbezeichnungen für die einzelnen Nutzer ergeben sich aus den vorgegebenen Hausnummern. Im Haushalt sind die Verbindlichkeiten unter der Bezeichnung "Große Rittergasse 103" ohne weitere Zusätze wie zum Beispiel Bürgeramt angemeldet. (Dez. V) Tz. 7.2.1.3 Feststellungen und Erläuterungen zu den Übersichten der Vermögensrechnung (Ziffern 3.2. bis 3.5. des Jahresabschlusses) Anlagenübersicht (Ziffer 3.2. des Jahresabschlusses) Die Anlagenübersicht für den Posten "Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken" ist korrekt. Die Abweichungen aus dem Buchführungssystem SAP generierten Anlagenspiegel resultieren aus manuell notwendigen Korrekturen bei Geschäftsvorfällen, die 2014 gegen die Nettoposition gebucht wurden (z. B. der nachträgliche Zugang des Jugendhauses Rödelheim, da es in der Eröffnungsbilanz nicht berücksichtigt war). (Dez. II) Forderungsübersicht (Ziffer 3.3. des Jahresabschlusses) Der Magistrat ist der Auffassung, dass die von der Revision empfohlene Erweiterung der Forderungsübersicht um die Ausleihungen (z. B. Wohnungsbaudarlehen) nicht erforderlich ist und eine Abstimmung mit der Bilanzgliederung nach § 49 Abs. 3 Nr. 2.3 GemHVO dann nicht möglich ist. Der Verordnungsgeber weist in seinem aktuell vorliegenden zweiten Entwurf zur Änderung der GemHVO auch darauf hin, dass sich die Forderungsübersicht nach § 49 Abs. 3 Nr. 2.3 GemHVO zu richten hat. Demnach sind die Ausleihungen nicht Bestanteil der Forderungsübersicht. (Dez. II) Tz. 7.2.2.2 Erläuterungen und Feststellungen zur Ergebnisrechnung, Ziffer 4 Die Empfehlung der Revision, die Grundsätze zur Bilanzierung bei der Aktivierung von Eigenleistungen im Anhang anzugeben, wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 umgesetzt. (Dez. II) Tz. 7.2.4.12 Verbindlichkeiten der Beteiligungen und Eigenbetriebe (Ziffer 4.6.8 des Jahresabschlusses) Ab dem Bericht zum Jahresabschluss 2015 werden unter Ziffer 4.6.8.2 die Gesamtverbindlichkeiten der Eigenbetriebe analog den Beteiligungen dargestellt. Da zum Zeitpunkt der Auf-stellung des Jahresabschlusses die meisten Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe noch nicht testiert vorliegen, handelt es sich wie bei den Beteiligungen um vorläufige Zahlen. (Dez. II) Tz. 7.2.4.15 Übersicht über Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden (Ziffer 4.6.13 des Jahresabschlusses) Mehrfachmitgliedschaften im Bundesverband deutscher Pressesprecher e. V.: Das Presse- und Informationsamt ist in Person des Amtsleiters Mitglied im Bundesverband deutscher Pressesprecher e.V. Der Bundesverband bietet durch eine regelmäßig erscheinende Mitglieder-Zeitschrift, durch häufige Treffen auf regionaler Ebene und durch den jährlich stattfindenden Kongress in Berlin die Möglichkeit, Informationen über neue Entwicklungen in der PR-Branche zu erhalten sowie sich mit den Kolleginnen und Kollegen anderer Unternehmen zu vernetzen. Aus der Sicht des Magistrats ist diese Mitgliedschaft durchaus auch für andere städtische Einrichtungen sinnvoll, da sich das dort abrufbare Know-how nicht so ohne Weiteres an alle Stellen weitergeben lässt. (Dez I.) Die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Branddirektion Frankfurt am Main, vertreten durch den Leiter der Stabsstelle ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Pressesprecher e.V. Die Feuerwehr Frankfurt am Main steht im Fokus der Öffentlichkeit. Eine Zusammenarbeit mit Presse- und Medienvertretern ist alltäglich. Vor diesem Hintergrund sind ein regelmäßiger fachspezifischer Informations- und Wissensaustausch sowie die Vernetzung innerhalb des Verbandes fördernd und unterstützend für die Pressearbeit. Die Mitgliedschaft wird daher weiterhin bestehen bleiben. (Dez. IX) Doppelmitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Stiftungen e. V.: Zu den Aufgaben des Rechtsamts gehört laut Aufgabengliederungsplan der Stadt Frankfurt am Main die Aufsicht über die Frankfurter Stiftungen und deren Beratung. Daher ist die Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V. unerlässlich und wird fortgeführt. (Dez. VIII) Doppelmitgliedschaft im DGGL Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e. V.: Die Mitgliedschaft ist für den Palmengarten beitragsfrei. Der Sinn und Zweck des DGGL trifft thematisch auf Palmengarten und Grünflächenamt zu. (Dez. X) Mehrfachmitgliedschaft in der Walter-Kolb-Stiftung e. V.: In der Walter-Kolb-Stiftung e.V. ist nicht das Amt des Oberbürgermeisters Mitglied, sondern der Oberbürgermeister selbst. Kurz nach dem Amtsantritt wurde der Oberbürgermeister gebeten, wie schon seine Amtsvorgänger, der Walter-Kolb-Stiftung e.V. beizutreten. Der Oberbürgermeister hat dieser Bitte entsprochen, um die Tradition fortzusetzen und als Oberbürgermeister die engagierte Arbeit des Vereins zu unterstützen. (Dez. I) Tz. 8.1.1.1 Produktgruppe: 16.03 - Amt für Straßenbau und Erschließung (Abrechnung des Straßenbeleuchtungsvertrags Die Stadtkämmerei wurde für die Dauer der Vertragsverhandlungen zum Stadtbeleuchtungsvertrag gemeinsam mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung tätig. Für die anschließende Vertragsdauer sind die operative Aufgabenwahrnehmung und die Umsetzung der für die Stadt vereinbarten Rechte und Pflichten aus dem Vertrag organisatorisch gemäß den getroffenen Festlegungen im M 65 vom 11.04.2015 wahrzunehmen. Demnach ist federführend für die Aufgabenwahrnehmung der Betriebsführung das Amt für Straßenbau und Erschließung zuständig; die federführende Zuständigkeit für die zum Betrieb notwendige Energiebeschaffung und deren Abrechnungsprüfung wurde - vor dem Hintergrund der hierzu notwendigen wettbewerblichen und fachlichen Kenntnisse der Energiemärkte - dem Energiemanagement des Hochbauamtes übertragen. Die in den Prüfungsfeststellungen benannten Unsicherheiten bezüglich der mit der jeweiligen Zuständigkeit verbundenen Tätigkeiten sind mittlerweile ausgeräumt. Die im Stadtbeleuchtungsvertrag enthaltenen Regelungen zum Energiebezug sind für die Dauer des Vertrages vereinbart; sie sind daher nur bedingt kurzfristig flexibel gestaltbar. Dennoch finden regelmäßige wettbewerbliche Überprüfungen statt, mit dem Ziel, verbesserte wirtschaftliche und preisliche Lösungen bilateral sowohl in Bezug auf die Energiebeschaffung als auch in der Betriebsführung umzusetzen. Sich hierzu ergebende Chancen werden aufgegriffen. Dies betrifft z.B. die Regelung zum Grund- und Servicepreis, aber auch die Umrüstung der Gasleuchten, so dass künftig bei Wartungs- und Energieleistung Kosten eingespart werden können. Zum im Schlussbericht aufgezeigten Handlungsbedarf hinsichtlich der Zuordnung des Anlagevermögens und dessen Aktivierung ist anzuführen, dass bereits zum Zeitpunkt der Prüfungsfeststellung Verhandlungen mit der Mainova AG/SRM GmbH begonnen hatten, mit dem Ziel, das Anlagevermögen mittel- und langfristig einvernehmlich neu zu beordnen. Hierzu haben beide Vertragspartner zwischenzeitlich eine klarstellende Nachtragsvereinbarung verhandelt (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016 § 265 zum M 94). (Dez. II) Stichprobenartiqe Prüfung und Objektbeleuchtung: Die angesprochene stichprobenartige Prüfung erfolgte auf Grund der zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten in dem beschriebenen Umfang. Die im Schlussbericht bemängelte, fehlende gesonderte Abrechnung der Objektbeleuchtung wurde für die Folgejahre eingeführt. Energiebezug: Die Festlegungen zum Energiebezug der öffentlichen Straßenbeleuchtung wurden vor Abschluss des Straßenbeleuchtungsvertrages verhandelt. Wie im Bericht festgestellt, sind sowohl die berechneten Preise als auch der angesprochene Grund- und Servicepreis vertragskonform. Ob der Bezug der Gasenergie zukünftig börsennotiert erfolgen soll, wird derzeit überprüft und führt ggf. zu einer Änderung der Festlegungen mit dem Lieferanten. (Dez. VI) Tz. 8.1.1.2 Produktgruppe: 18.01 - Jugend- und Sozialamt (Hilfen für Asylbewerber/innen) Gegenstand der Prüfung war die Abrechnung der Leistungen nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für die Personen, die nach § 7 Abs.2 Nr.2 Landesaufnahmegesetz mit dem Land Hessen abrechenbar sind. Der beanstandete Geschäftsablauf wurde geändert. Im Team Hilfen zur Gesundheit werden alle Anträge und Rechnungen im Rahmen der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt geprüft, bewilligt und bezahlt. Die Erfassung der Daten stellt die Reha Werkstatt Oberrad (RWO) sicher. Da der Datenbestand der RWO aufgrund der Datenmenge und des verzögerten Zeitfaktors (bis zu einem Jahr) der Abrechnungen durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen für eine solide Abfrage nicht ausreichend sind, erstellt das Team Asyl eine Personenliste. Alle abrechnungsfähigen Hilfeempfänger werden auf der Grundlage der Landesaufnahmegesetz-Abrechnungsliste für den abrechnungsrelevanten Zeitraum erfasst und vom Team Gesundheitshilfe geprüft. Diese aufbereiteten Daten bilden die Grundlage der Abrechnung vom Team Asyl mit dem Regierungspräsidium Darmstadt. Vorab wurde ein Probelauf durchgeführt, dessen Auswertung eine fehlerfreie Abwicklung ergeben hat. Die aus Revisionssicht empfohlenen Maßnahmen der Überprüfung der Abrechnung mit dem Land Hessen bzw. der Geschäftsabläufe und ggfs. Neukonzeption, die Zentralisierung der Abrechnungszuständigkeit und die Überprüfung der Krankenhilfekosten der Jahre vor 2009 war aufgrund der exorbitanten Fallzahlsteigerung im Asylbereich und des einhergehenden Personalnotstandes in 2015 nicht möglich. (Dez. VIII) Tz. 8.1.1.3 Produktgruppe: 18.01 - Jugend- und Sozialamt (Bewilligung von Leistungen nach dem sechsten und siebten Kapitel SGB XII) Auf die Empfehlung des Revisionsamtes, die Frankfurter Richtlinie 54 A SGB XII vom 17.05.2013 (ID 1312) insoweit zu aktualisieren, dass auch Fälle mit höherem bzw. außergewöhnlichem Betreuungsbedarf einbezogen werden, wurde unter Berücksichtigung der derzeitigen Arbeitsbelastung im Jugend- und Sozialamt folgendes veranlasst: Es wurde eine besondere Arbeitseinheit unter Beteiligung verschiedener Sozialrathäuser und dem Team Grundsatz Soziales geschaffen, die ab Beginn des Kindertageseinrichtungsjahres 2016/2017 stadtweit Neuanträge als auch Verlängerungsanträge mit höherem bzw. außergewöhnlichem Betreuungsbedarf unter Anwendung eines Hilfeplanverfahrens bearbeitet. Dort werden ebenfalls Altfälle bearbeitet, in denen ein Erhöhungsantrag gestellt wird. Der Arbeitsauftrag ist auf ein Jahr befristet. Hiernach ist ein geordnetes flächendeckendes Verfahren geplant, in das die gesammelten Erfahrungen einfließt. Die Programmanpassungen für die Umsetzung der Richtlinie zum Vorgangskontrollsystem (VKS) wurden zum ersten Quartal 2016 mit der Hauptversion vom DV-Vorverfahren Care4 umgesetzt. Die Umsetzung des VKS wurde anschließend von dem Bereich Informations- und Kommunikationstechnik getestet. Die erstellten Testlisten werden auf die zu prüfenden Merkmale nach dem VKS untersucht, diese Prüfung dauert noch an. Nach deren Abschluss werden die Merkmale erneut überprüft, danach wird die Richtlinie zum VKS im Echtbetrieb umgesetzt. (Dez. VIII) Tz. 8.1.1.4 Produktgruppe: 18.01 - Jugend- und Sozialamt (Berücksichtigung von vorrangigen Leistungen bei Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII) Grundsätzlich teilt der Magistrat die Auffassung des Revisionsamtes zur Notwendigkeit der Minimierung eines Einnahmeausfallrisikos. Es wurden daher verschiedene Mechanismen zur Optimierung bei der Realisierung von vorrangigen Leistungen geprüft und teilweise bereits umgesetzt. Folgende Maßnahmen wurden bisher ergriffen: Die Frankfurter Richtlinie zu § 82 SGB XII Buchstabe F bzgl. der Anrechnung von Renten aus den russischen Rentenfonds wurde in 01/2016 vollständig überarbeitet. Es wurde im "Fachportal Soziales" eine eigene Informationsseite zum Thema Einkommen eingerichtet, auf welcher detaillierte Informationen u. a. zur Prüfung von ausländischen Renteneinkünften (sortiert nach Ländern) sowie Hinweise auf alle das Thema Einkommen betreffenden Frankfurter Richtlinien hinterlegt sind. Die Empfehlung des Revisionsamts zur Durchführung von amtsinternen Schulungen/Fortbildungen wurde aufgegriffen, indem seit 05/2016 eine Fortbildung zum Thema Einkommen und Vermögen angeboten wird. Innerhalb des Jugend- und Sozialamtes haben die zuständigen Fachstellen sich darauf verständigt, dass ein Verfahren zur Realisierung erstmaliger oder erhöhter Rentenansprüche zu entwickeln ist. Dieser Prozess dauert noch an. (Dez. VIII) Tz. 8.1.1.6 Produktgruppe: 20.01 - Stadtschulamt (Beteiligung am Mittagessen an Schulen) Mit den Modellraumprogrammen für Grundschulen, Gymnasien und integrierte Gesamtschulen hat die Stadtverordnetenversammlung in 2009 und 2010 auch Größenordnungen für Schulcafeterien beschlossen (§ 6684 vom 10.09.2009, § 7138 vom 12.11.2009 und § 8621 vom 02.09.2010). Die Raumgrößen sind daher vorgegeben. Lediglich beim Bauen im Bestand sind diese Vorgaben nicht immer umsetzbar, da die baulichen Gegebenheiten einen festen Rahmen setzen. Durch die bereits im Rahmen des Aktionsplans aufkeimende Diskussion zum Thema Pakt für den Nachmittag und der Entwicklung von Ganztagsschulen wurden keine weiteren Schritte unternommen, um das Raumprogramm zu verändern. (Dez. XI) Tz. 8.1.1.7 i. V. m. Tz. 8.1.2.10 Produktgruppe: 20.01 - Stadtschulamt (Schulgirokonten) Der Magistrat beabsichtigt, vorbehaltlich der Prüfung der Umsetzbarkeit den Aufforderungen des Revisionsamtes nachzukommen. Bislang konnte der Umfang der Kassengeschäfte, die über die Schulgirokonten abgewickelt werden, noch nicht auf das notwendige Maß reduziert werden, da es hierzu entsprechender dienstlicher Vorschriften bedarf. Infolgedessen wurde die alte "Dienstanweisung zur Führung des städtischen Schulgirokontos" grundlegend überarbeitet und ergänzt. Verantwortlichkeiten und Vertretungsregelungen wurden darin aus verwaltungstechnischen Gründen nicht konkret durch Benennung der Stellennummern, sondern weitestgehend allgemein geregelt. Dies hängt damit zusammen, dass an vielen Schulen nur ein/e städtische/r Mitarbeiter/in mit der Sekretariatsarbeit betraut ist, das bedeutet, die Vertretung in puncto Verwaltung des Schulgirokontos kann in diesen Fällen einzig und allein durch die Schulleitung erfolgen. Um die Kassengeschäfte weiter einzudämmen, wurde sich auf Anmerkung des Revisionsamtes der Klärung der Zuständigkeitsfrage im Hinblick auf Zahlungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) angenommen. Der Vorgang befindet sich derzeit noch in Bearbeitung. Hinsichtlich der Neueröffnung und Schließung eines Schulgirokontos sowie der Änderung der Verfügungsberechtigung lag dem Revisionsamt seither keine Verfügung darüber vor, dass abweichend von der generellen Zuständigkeit des Stadtkämmerers, die Amtsleitung des Stadtschulamtes hierfür ermächtigt wurde. Diese gilt es nachzuholen. (Dez. XI) Tz. 8.1.1.8 Produktgruppe: 20.03 - Stadtschulamt (Forderungsmanagement Elternentgelte) An der Beschaffung eines Softwareprogramms zur wünschenswerten Verzahnung der Berechnungen der Elternentgelte mit der Vergütung der Tagespflegepersonen wird gearbeitet. Perspektivisch soll 2017 ein solches Programm vorhanden sein. Eine stichprobenartige Vorgangskontrolle der Berechnungen erfolgt quartalsweise seit 08/2015. (Dez. XI) Tz. 8.1.1.9 Produktgruppe: 21.01 - Kulturamt, 21.06 - Sportamt (Zuschüsse) Kulturamt Ab dem Haushaltsjahr 2016 werden die Abrechnungslisten der Saalbau unter Berücksichtigung der Hinweise des Revisionsberichtes 28/2014 durch das Dezernat VII - Kultur und Wissenschaft bzw. durch das Kulturamt Frankfurt am Main einer genaueren Prüfung unterzogen. Eine Umstellung der Bezuschussung der Dauermietverhältnisse durch Herausnahme der Fördermittel aus dem allgemeinen Förderbudget und deren Umwandlung in eine möglicherweise erfolgende institutionelle (Mietkosten-)Förderung wird aktuell hinsichtlich einer Umsetzung ab dem Haushaltsjahr 2017 geprüft. (Dez. VII) Sportamt Die Empfehlungen des Revisionsamtes werden vom Magistrat -Sportamt- umgesetzt. (Dez. IX) Tz. 8.1.1.10 Produktgruppe: 32.01 - Personal- und Organisationsamt (Analyse der personalwirtschaftlichen Ordnungsgrundlagen) Den Ausführungen des Revisionsamtes hinsichtlich der Notwendigkeit der Überprüfung der organisatorischen Ordnungsgrundlagen schließt sich der Magistrat grundsätzlich an. Allerdings lässt sich eine laufende Überprüfung der Ordnungsgrundlagen in der Praxis kaum realisieren. Beispielhaft sind hier die Organisationspläne zu nennen, die gewiss von Zeit zu Zeit auf ihre Aktualität hin geprüft und gegebenenfalls auf die veränderten IST-Zustände angepasst werden müssen, jedoch ist die Vorgabe "einer mindestens jährlichen Überprüfung" für eine Großstadtverwaltung mit mehr als 70 Organisationseinheiten nicht leistbar. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die Anpassung sowohl von Organisationsplänen als auch von Stellenbeschreibungen durch die Ämter und Betriebe mit erheblichen Aufwänden verbunden sind. Im Rahmen der vorgenommenen Bewertungsüberprüfungen erfolgt bei Bewertungsveränderungen gegenüber den Ämtern und Betrieben regelhaft der Hinweis, die Ordnungsgrundlagen entsprechend anzupassen und dem Personal- und Organisationsamt den Arbeitsverteilungsplan im Vorfeld der Genehmigung durch die Dezernentin/den Dezernenten im Entwurf zur Kenntnisnahme vorzulegen. Darüber hinaus wurde und wird die Plattform der Verwaltungsleitertagung genutzt, die Ämter und Betriebe auf die Notwendigkeit zur Führung der Ordnungsgrundlagen hinzuweisen. (Dez. III) Tz. 8.1.1.11 Produktgruppe: 34.01 - Hochbauamt (Europäische Schule) Die realisierte 4. temporäre Erweiterung der Europäischen Schule in Frankfurt Praunheim 2015 für ca. 500 Kinder erfolgte aufgrund verschiedener Besprechungstermine in Frankfurt und Berlin mit Vertretern des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, der Oberfinanzdirektion Frankfurt, des Hessischen Baumanagements Niederlassung Rhein Main, Vertretern des Landes Hessen (Staatskanzlei und Kultusministeriums), der Direktion der Europäischen Zentralbank sowie des Elternvereins der EZB. Der Bau einer Europäischen Schule ist insoweit geregelt, dass das Gastland (Stadt Frankfurt) das Grundstück zur Verfügung stellen muss, die Finanzierung über das BMBF nach Anmeldung und Genehmigung der Raumbedarfsplanung erfolgt, das nach Einstellung der erforderlichen Haushaltsmittel das BMUB mit der Baudurchführung beauftragt. Die laufenden Kosten werden von der EU getragen. Der Bauunterhalt liegt bei der Stadt Frankfurt. Bedingt durch diese komplexen Zusammenhänge und der Unmöglichkeit einer kurzfristigen Umsetzung durch das BMUB wurde das Hochbauamt nach Abstimmung mit den Dezernaten IV und XI sowie durch mündliche Zusagen der EZB und Bildung einer Bauherrenkonstruktion, dass der Elternverein der EZB die Finanzierung der Schule übernimmt und an die Schule vermietet, tätig. Aufgrund der Verlagerung der Bankenaufsicht zur EZB mussten ca. 1.000 Mitarbeiter in Frankfurt neu eingestellt werden. Diese Mitarbeiter konnten erst nach Sicherstellung der Kinderbetreuung ihre Zusage für den Standort Frankfurt geben. Nur durch die Umsetzung der Baumaßnahme durch das Hochbauamt konnten die erforderlichen Schulplätze sichergestellt werden. Die Bedeutung dieser Arbeitsplätze der EZB für die Stadt Frankfurt steht außer Frage. Die stadtinternen Regelungen (Abschluss des Mietvertrages und Verhandlung des Mietzinses, etc.) wurden wie das Revisionsamt richtig vermerkt erst später abgeschlossen. Der Magistrat weist jetzt schon vorsorglich daraufhin, dass sich der Bau einer neuen Europäischen Schule für 2.000 Schüler verzögern wird und absehbar ist, dass eine erneute Zwischenlösung erforderlich sein wird. (Dez. V) Tz. 8.1.2.2 Produktgruppe: 18.01 - Jugend- und Sozialamt (Vertragswesen) Der Abschluss einer Prüfvereinbarung, zusätzlich zur Leistungs- und Vergütungsvereinbarung, wird mittlerweile standardisiert umgesetzt. Von bereits bestehenden Verträgen, die noch keine Prüf- und Qualitätsvereinbarung umfassen, konnten einzelne Abschlüsse aktualisiert und in standardisierter Form neu abgeschlossen werden. Ein solcher Neuabschluss konnte jedoch bisher nicht bei allen Leistungen erfolgen, wird jedoch zeitnah angestrebt. Ein Vermerk zur bzw. nach Abschluss der kalkulatorischen Prüfung wird ebenfalls standardisiert der Akte beigefügt. Verträge, die sich über die vereinbarte Laufzeit hinaus verlängerten, werden durch das Team Vertragswesen aktuell geprüft, in einzelnen Fällen wurde bereits zu Vergütungsverhandlungen aufgerufen. Es wird aktuell ein Verfahren entwickelt, wie eine zeitnahe Überprüfung der Vereinbarungen (und eine ggf. damit einhergehende Anpassung) sichergestellt werden kann. Bei allen neu abgeschlossenen bzw. abzuschließenden Verträgen gemäß § 75 SGB XII wurden und werden standardisierte Leistungs-, Prüf- und Entgeltvereinbarungen mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege abgeschlossen. Die Vorlagen werden laufend neuen rechtlichen Kenntnissen angepasst, eine stetige Weiterentwicklung und Optimierung der Vertragsmuster erfolgt. (Dez. VIII) Tz. 8.1.2.3 Produktgruppe: 18.01 - Jugend- und Sozialamt (Ehrenbeamte) Der Revisionsbericht regt an, "unter Einbeziehung der demografischen Gegebenheiten zu prüfen, ob die hohe Anzahl der Sozialbezirke nach wie vor erforderlich ist oder ob z.B. eine Zusammenlegung zu einer besseren Steuerung der erwarteten Zielerreichung, zu Synergieeffekten und Kosteneinsparung führen würde". Der Magistrat teilte bereits in seinem Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2015 (M 183) mit, dass Vorschläge für einen möglichen Neuzuschnitt von Sozialbezirken und Kriterien zur Benennung der Anzahl von Sozialbezirksvorsteherinnen und -vorstehern und Sozialpflegerinnen und -pflegern erarbeitet wurden. Diese Vorschläge haben zum Ziel, die Zuständigkeitsbereiche im Hinblick auf Bevölkerungszahl und Aufgabenumfang der einzelnen Sozialbezirksvorsteher stärker anzugleichen. In der Summe ist allerdings keine Reduzierung der Zahl der Sozialbezirksvorsteher zu erwarten, weil, wie der Revisionsbericht auch zeigt, ein Teil der Sozialbezirke sehr groß ist und eine Verteilung der Arbeit auf mehrere Schultern dringend geboten ist. Auch wenn einige Sozialbezirke tatsächlich sehr klein und künftig durch Zusammenlegung hier eine Reduzierung der Zahl der Sozialbezirksvorsteher erreicht werden kann, halten sich, folgt man den Vorschlägen, insgesamt Reduzierungen und Erhöhungen in etwa die Waage. Die Entscheidung zur Umsetzung dieser Vorschläge steht aber noch aus, auch weil alle Ortsbeiräte vor der Änderung der Satzung durch die Stadtverordnetenversammlung angehört werden müssen. (Dez. VIII) Tz. 8.1.2.4 Produktgruppe: 18.01 - Jugend- und Sozialamt (Heranziehung der Kostenbeiträge) Die Richtlinie zum Vorgangskontrollsystem (VKS) für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), des Unterhaltvorschussgesetzes (UVG), der Sozialhilfe (SGB XII) und des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) ist erstellt. Die Abstimmungsgespräche mit den beteiligten Gremien und zum Datenschutz haben stattgefunden. Aufgrund der Flüchtlingskrise und der damit einhergehenden extremen Belastung der Arbeitsbereiche des Amtes wurde diese Richtlinie zunächst noch nicht in Kraft gesetzt. Die Bewertung der Arbeits- und Ablaufprozesse im gesamten Kinder- und Jugendhilfe Wirtschaftsdienst wurde im Rahmen der Personal- und Organisationsüberprüfung betrachtet und bewertet. Der Prozess der Organisationsüberprüfung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. (Dez. VIII) Tz. 8.1.2.5 Produktgruppe: 18.01 - Jugend- und Sozialamt (Stammdaten der Geschäftspartner in den Vorverfahren) Care4 Für das Vorverfahren Care4 wurde mit dem Anbieter einvernehmlich festgestellt, dass die Bereinigung nicht mehr benötigter Daten nur in mehreren Schritten erfolgen kann. In 2016 wird die Firma Ergebnislisten der in Frage kommenden Stammdaten liefern. Die weitere Umsetzung und Löschung wird sich in mehreren Schritten über das kommende Jahr verteilen. Prosoz14plus Wie das Revisionsamt korrekt feststellt, ist in den Erfassungsregeln bereits festgelegt, dass vor jeder Neuerfassung zu prüfen ist, ob dieser Datensatz bereits vorhanden ist. Menschliche Fehler beim Erfassen und Suchen können dabei nicht ausgeschlossen werden. Eine technische Möglichkeit, Fehl- bzw. Doppeleingaben zu verhindern, ist in dem Programm Prosoz14plus nicht vorhanden. Das Problem lässt sich nur durch organisatorische Maßnahmen und begleitender Schulung lösen. (Dez. VIII) Tz. 8.1.2.6 Produktgruppe: 18.01 - Jugend- und Sozialamt (Frankfurter Arbeitsmarktprogramm) Bezüglich des Vortrags des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2015 (M 183) besteht kein Ergänzungsbedarf. (Dez. VIII) Tz. 8.1.2.7 Produktgruppe: 18.01 - Jugend- und Sozialamt (Beförderungsdienst für Schwerkörperbehinderte) Bezüglich des Vortrags des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2015 (M 183) besteht mit Ausnahme, dass der unter der Textziffer 8.1.1.9 im 2. Absatz angesprochen Dienstleistungsvertrag im Einvernehmen aller Beteiligten bis zum 30.11.2016 verlängert wurde, kein Ergänzungsbedarf. (Dez. VIII) Tz. 8.1.2.8 Produktgruppe: 18.01 - Jugend- und Sozialamt (Leistungen für Bildung und Teilhabe) Die Überarbeitung der Frankfurter Richtlinie zum Bildung und Teilhabe-Paket konnte noch nicht abgeschlossen werden. Bis dahin gibt es eine ständige fachliche Begleitung in den Dienstbesprechungen um Fachfragen - auch in Einzelfällen - zu klären. (Dez. VIII) Tz. 8.1.2.9 Produktgruppe: 18.01 - Jugend- und Sozialamt (Maßnahmen des Kommunalen Jugendbildungswerks) Bezüglich des Vortrags des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2015 (M 183) besteht kein Ergänzungsbedarf. (Dez. VIII) Tz. 8.1.2.11 Produktgruppe: 20.03 - Stadtschulamt (Förderung freier Träger) Das Regierungspräsidium Kassel übersendet dem Stadtschulamt seit dem Förderjahr 2014 Listen über die Bewilligung der Landeszuschüsse; eine Abfrage bei den Trägern ist somit verzichtbar. (Dez. XI) Tz. 8.1.2.12 Produktgruppe: 22.04 - Energiereferat (Frankfurt spart Strom) Bereits im M-Vortrag vom 06.11.2015 (M 183) hat der Magistrat auf die Rahmenbedingungen zur Festlegung eines Zielkorridors für das Stromsparprogramm hingewiesen. Eine quantifizierbare Zieldefinition zur Bewertung des Programms und der dafür bereitgestellten Haushaltsmittel, konnte zum Zeitpunkt der Initiierung des Programms nur bedingt geleistet werden. Dafür fehlten die notwendigen Anwendungs- und Praxiserfahrungen. Diese Problematik umfasst im Einzelnen (verkürzte Darstellung aus M 183 vom 06.11.15): Eine Korrelation zwischen zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und der Wirkungsweise der Anreizmechanismen (u.a. Werbemaßnahmen) ist nur bedingt möglich, da eine Energieverbrauchsreduzierung methodisch nur indirekt nachgewiesen werden kann. Die Förderrichtlinie umfasst aktuell die Gewährung eines finanziellen Anreizes zum Stromsparen; die Stromsparprämie für Privathaushalte und die Förderung von Investitionen in Maßnahmen für Gewerbe, Vereine und Religionsgemeinschaften. In der sozialwissenschaftlichen Forschung zur Wirkungsweise von Anreizmaßnahmen zur Verbrauchsreduzierung wird davon ausgegangen, dass in Abhängigkeit von der Sozialisation, der Herkunft und dem sozio-ökonomischen Hintergrund der Zielgruppe, unterschiedliche Anreizinstrumente zum Einsatz kommen sollten, um über einen Methodenmix eine zielgruppenspezifische Ansprache mit einer entsprechenden Wirkung zu ermöglichen. Zur Verstärkung der Anreizwirkung des Stromsparprogramms, wurde die Notwendigkeit zur Entwicklung von unterschiedlichen Anreizinstrumenten (Produkten) erkannt. Der Einsatz der Anreizinstrumente zielt darauf ab, eine nachhaltige Änderung im Meinungsbild und der resultierenden Handlungsfolgen (Umsetzung Einsparmaßnahmen, bewusster Verbrauch von begrenzten Ressourcen) in der Bürgerschaft zu etablieren. Für die Weiterentwicklung wurden in den vergangenen Monaten folgende Schritte eingeleitet: Quantitative Auswertung des Stromsparprogramms. Entwicklung von Ansätzen zur Weiterentwicklung der finanziellen Anreizwirkungen durch das Programm; Teilauswertungen des Pilotprojekt eClub hinsichtlich der Wirkung unterschiedlicher Anreizinstrumente bei der Zielgruppe Haushalte; Konzeptskizze für die Entwicklung eines integrierten Instrumentenkastens (Produkte); Vorbereitung einer Ausschreibung für die Entwicklung einer Produkt- und Markenstrategie und für die Weiterentwicklung von "Frankfurt spart Strom" zu "Frankfurt spart Energie". Folgende Schritte stehen aus: Zusammenführung der Ergebnisse von bisherigen Teilprojekten innerhalb der Aktivitäten von "Frankfurt spart Strom". Diese Vorarbeit dient als Basis für die Weiterentwicklung der bisherigen "Produkte" innerhalb des Stromsparprogramms. Im zweiten Schritt erfolgt die Ausarbeitung von Beratungs- und Förderangeboten, die unter der Produktgruppe "Frankfurt spart Energie" zusammengeführt werden könnten. Basierend auf der Definition einer Produktgruppe erfolgt die Entwicklung eines Ansatzes zum Aufsetzen eines quantitativen als auch qualitativen Indikatorensets. Über diesen produktbezogenen Aufbau soll die Basis geschaffen werden, eine Bewertung der einzelnen Maßnahmen im Rahmen des Energiesparprogramms zu ermöglichen. (Dez. X) Tz. 8.1.2.13 Produktgruppe: 98.09 - Stadtkämmerei (Unselbständige Stiftungen) Die Einbindung des Anlagevermögens der unselbständigen Stiftungen der Stadt Frankfurt am Main in das Controlling der städtischen Geldanlagen ist erstmals zum Jahresabschluss 2015 erfolgt. (Dez. II) Tz. 8.1.3.1 Produktgruppe: 18.01 - Jugend- und Sozialamt (Hilfen zur Gesundheit) Die angekündigte Überarbeitung der Frankfurter Richtlinie konnte aus arbeitskapazitären Gründen noch immer nicht umgesetzt werden. Überdies zeichnen sich im Rechtskreis Asylbewerberleistungsgesetz aktuell verschiedene gesetzliche Änderungen ab, die direkt mit eingearbeitet werden sollen. (Dez. VIII) Tz. 8.1.3.2 Produktgruppe: 18.01 - Jugend- und Sozialamt (Leistungen für Unterkunft und Heizung) Bezüglich des Vortrags des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2015 (M 183) besteht kein Ergänzungsbedarf. (Dez. VIII) Tz. 8.1.3.3 Produktgruppe: 31.05 - Stadtkämmerei (Sponsoring) Soweit von den zuständigen Stellen das Erstellen einer Sponsoring-Richtlinie für die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt wird, wird sich der Magistrat -Stadtkämmerei- wie vorgesehen und zugesagt beteiligen. (Dez. II) Tz. 8.2.1 Zentrale IT-Angelegenheiten Der Magistrat hat die Anregung des Revisionsamts aufgenommen und bereitet die Überarbeitung der DV-Leitsätze für finanzrelevante Verfahren bzw. deren Anpassung an die aktuellen technischen, organisatorischen und rechtlichen Gegebenheiten vor. (Dez. II) Tz. 8.2.3.3 Musterdienstanweisung für Entgeltkassen insbesondere Regelungen für Kassenautomatensysteme, Kassensysteme und EC-Terminals Der Magistrat teilt die Auffassung des Revisionsamts, dass für den Betrieb von Kassenautomatensystemen, Kassensystemen und EC-Terminals stadtweit einheitliche Regelungen sinnvoll sind. Aus diesem Grund wurde von der Stadtkämmerei ein Entwurf für eine entsprechende Musterdienstanweisung erarbeitet Der Entwurf befindet sich derzeit noch in interner Abstimmung. (Dez. II) Tz. 8.2.3.4 IT-Verfahren "Vergabemanager" Die genannten Regelungen für den Passwortgebrauch wurden zwischen der zuständigen IT-Administration des Kassen- und Steueramtes und dem Softwarehersteller erörtert. Es ist angedacht, den VergabeManager an das städtische ActiveDirectory (AD) anzubinden und das Konzept zur Umsetzung durch die Firma AI erstellen zu lassen. (Dez. II) Tz. 8.2.4.1 IT-Verfahren "PROSOZ14plus" Zahlungsrelevante Stammdatenänderungen werden im Änderungsjournal erfasst und in einer separaten Datenbank gespeichert. Im Gegensatz zur geprüften Version 2013.1.0.2 werden in der aktuellen Version 2016.1.0.0 etliche zahlungsrelevante Stammdatenänderungen protokolliert.
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Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Oktober 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)