Verkauf von ehemaligem Hafenbahngelände in Seckbach
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Vortrag des Magistrats vom 21.10.2013, M 193
Betreff: Verkauf von ehemaligem Hafenbahngelände in Seckbach Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Mainova AG, Solmsstraße 40, 60486 Frankfurt am Main Grundstück: insg. 10.894 m2 ehem. Hafenbahngelände Gemarkung Flur Flurstück Verkaufsfläche m2 Seckbach 40 5/1 tlw. 888 Seckbach 41 3/15 2473 Seckbach 41 3/45 tlw. 1207 Seckbach 41 8/62 2381 Seckbach 41 8/60 tlw. 1850 Seckbach 41 177/8 5 Seckbach 41 14/81 tlw. 177 Seckbach 41 184/14 209 Frankfurt Bez. 26 420 53/7 tlw. 1704 Kaufpreis:
118,62 €/m2 für 10.894 m2, somit vorläufig 1.292.280,- € Besondere Bedingungen:
bestehende Mietverträge und Baulasten werden übernommen Kosten und Steuern: zu Lasten des Käufers incl. der Vermessungskosten Verrechnung
Sondervermögen Hafenbetriebe, Produktgruppe 36.02 Einnahmen des Vermögensplans
Begründung: Der Grundstückserwerb durch die Mainova AG dient der Verlegung von 110/30 kV Kabeln auf einer neuen Trasse zwischen dem Umspannwerk 42 (UW Kruppstraße) und der Harkortstraße. Anlass der Maßnahme ist die Verlängerung der BAB 66. Der Lückenschluss macht den Bau eines Tunnels mit 6 Fahrstreifen nötig und damit die Umlegung/Verlegung insbesondere von 110/30 kV Kabeln der Mainova AG. Eine Eigennutzung durch die Hafenbahn und Hafenbahnverkehr findet an den o. g. Liegenschaften nicht mehr statt. Die Veräußerung ist deshalb nach Abwägung aller relevanten Interessen wirtschaftlich erstrebenswert. Der Kaufpreis von 120,- EUR/m2 ist marktüblich im Sinne der Grundstücksmitteilung der EU-Kommission vom 10.07.1997 (ABl. Nr. C 209, S. 0003-0005). Dies wurde fachlich überprüft. Der Wert wird maßgeblich durch die Einstufung des Geländes als Rohbauland bestimmt. Von diesem ermittelten Wert erfolgt ein Abzug in Höhe von 15.000.- € für die in einem Teilbereich festgestellten Altlasten. Die auf den Grundstücken bestehenden Mietverträge und Baulasten werden übernommen. Auf die anliegenden Lagepläne wird verwiesen. Die Betriebskommission hat dem Verkauf der Grundstücke in ihrer Sitzung am 27.06.2013 zugestimmt. Anlage Lageplan_1 (ca. 912 KB) Anlage Lageplan_2 (ca. 696 KB) Anlage Lageplan_3 (ca. 905 KB) Anlage Lageplan_4 (ca. 1 MB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 23.10.2013
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. Oktober 2013 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.12.2013 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU und LINKE. gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, NPD und REP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)