Nachtragshaushalt Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den Nachtragshaushalt für den Wirtschaftsplan 2021 der Volkshochschule Frankfurt am Main zu genehmigen. Dies ist notwendig, um den erheblichen Jahresfehlbetrag von 12.582.000 Euro zu berücksichtigen und die Haushaltslage der Gemeinde nicht zu gefährden. Die Stadtverordnetenversammlung hat dem Vorschlag in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung hat den Wirtschaftsplan 2021 der Volkshochschule Frankfurt am Main im Rahmen des Haushalts 2020/21 am 26.03.2020 beschlossen. Der Wirtschaftsplan 2021 der VHS Frankfurt endete mit einem Jahresverlust von 12.582.000 Euro. Gemäß §15 Abs. 2 EigBG ist der Wirtschaftsplan unverzüglich zu ändern, wenn das Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtert und diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des Vermögensplans verlangt. Gemäß den beihilferechtlichen Vorgaben ist es zur Erhöhung der Rechtssicherheit ebenfalls notwendig, eine Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über den Sollausgleich 2021 auf Basis des neu vorgelegten Erfolgsplans herbeizuführen. Auch PCGK sieht einen zeitnahen Nachtrag zum Wirtschaftsplan vor, wenn im Laufe des Geschäftsjahres die Ansätze voraussichtlich wesentlich über- oder unterschritten werden. Die Betriebskommission hat am 07.09.2020 empfohlen, der Stadtverordnetenversammlung den Wirtschaftsplan 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen. Er sieht coronabedingt gegenüber dem bereits beschlossenen Wirtschaftsplan 2021 Erlöseinbußen in Höhe von 21% vor. Entsprechende Kürzungen bei den Ausgaben wurden vorgenommen, so dass der vorgelegte Wirtschaftsplan keine Erhöhung des Jahresfehlbetrages gegenüber dem bereits genehmigten Wirtschaftsplan 2021 vorsieht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. November 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 10.12.2020 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION; BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL; BFF (= Enthaltung)