Anmietung von Büroräumen für das Straßenverkehrsamt in der Liegenschaft Speicherstraße 53 (Hafenbogen)
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Anmietung von Büroräumen für das Straßenverkehrsamt in der Liegenschaft Speicherstraße 53 (Hafenbogen) vor. Dies ist notwendig, um die Mitarbeiter des Straßenverkehrsamts unterzubringen und die Funktionsfähigkeit der Abteilungen sicherzustellen. Die Anmietung gewährleistet kurze Wege zu den anderen relevanten Liegenschaften.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Stiftstraße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.10.2026.
- Stiftstraße – Umwidmung zur Fußgängerzone und Steigerung der Aufenthaltsqualität11.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Briefwahl im Ortsbezirk 514.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zukunft der Musikschule nachhaltig sichern20.08.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Stiftstraße per E-MailBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Zielsetzung
Das Straßenverkehrsamt (Amt 36), dessen Mitarbeiter aktuell auf die Liegenschaften Gutleutstraße 191, Zanderstraße 7 und Kurt-Schumacher-Straße 45 verteilt sind, wurde seitens des Amts für Informations- und Kommunikationstechnik (Amt 16) aufgefordert, die in der Zanderstraße 7 zur Verfügung gestellten Räume (ca. 1.050 qm / 38 Büroarbeitsplätze), schnellstmöglich freizuziehen, da dieses die Räume, mit Ausnahme der Integrierten Gesamtverkehrsleitzentrale (IGLZ) und der Serverräume für verkehrstechnische Anlagen, kurzfristig selbst benötigt. Im Zuge der Auflösung des Referates Mobilitäts- und Verkehrsplanung (Referat 66A) wurden dem Straßenverkehrsamt, zehn weitere Mitarbeiter/innen zugeordnet. Für die Besetzungen der Stellenneuschaffungen in den Haushaltsjahren 2017, 2019 und 2020/21 sowie weiterer geplanter Stellen, steht dem Straßenverkehrsamt zurzeit nicht ausreichend Bürofläche zur Verfügung, um alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterzubringen. Dies betrifft auch die bewilligten 14 Stellen "Radentscheid" beim Straßenverkehrsamt.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Die Anmietung der Büroflächen in der Liegenschaft "Hafenbogen" bietet die wichtige, unmittelbare Nähe zu den anderen Bereichen in den Liegenschaften Gutleutstraße 191 und Zanderstraße 7, gewährleistet damit kurze Wege und stellt eine optimale Funktionsfähigkeit der vorgenannten Bereiche sicher.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Durch den Freizug der Mietflächen in der Zanderstraße 7 und der Flächen des ehemaligen Referats 66A in der Stiftstraße werden Mittel in Höhe von ca. 390.000 EUR frei. Die zusätzlich benötigten Mittel werden seitens des Dezernates VI für den Haushalt 2023 ff bei der Kämmerei angemeldet. Die Mittel für Miete und Mietnebenkosten stehen im Budget des Straßenverkehrsamts zur Verfügung. Eine entsprechende Kostenstelle wird nach Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung von der Kämmerei angelegt, wobei die Mietzahlungen auf das Sachkonto 67000000, die Mietnebenkosten auf das Sachkonto 67001000 zu buchen sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. November 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 10.12.2020 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und BFF (= Ablehnung)