Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses, Mainzer Landstraße 330 hier: Baumfällvorlage
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Vortrag des Magistrats vom 04.10.2013, M 183
Betreff: Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses, Mainzer Landstraße 330 hier: Baumfällvorlage
- Es dient zur Kenntnis, dass im Zusammenhang der geplanten Blockrandbebauung der Liegenschaft Mainzer Landstraße 330 mit einem Wohn- und Geschäftsgebäude ein Eingriff in das Straßenbegleitgrün unvermeidlich wird. Für die Zufahrten zu einer geplanten Tiefgarage sowie zur Andienung von zwei vorgesehenen Supermärkten müssen in der Sodener Straße und in der Krifteler Straße jeweils zwei Bäume gefällt werden. Darüber hinaus ist aus Brandschutzgründen (Sicherstellung des
- Rettungsweges) ein Rückschnitt an den Platanen in der Mainzer Landstraße mit den Baumnummern 503 bis 521 erforderlich.
- Der Baumfällung wird zugestimmt.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass
- a)der Baumwert der zu fällenden Bäume gemäß Wertberechnung insgesamt € 14.090,- € beträgt und
- b)ein Ausgleich durch Neupflanzung von vier Bäumen in der Sodener Straße vorgesehen ist. Begründung: Auf dem Grundstück des ehemaligen Autohauses der Georg von Opel GmbH an der Mainzer Landstraße - zwischen Sodener, Neuenhainer und Krifteler Straße - ist der Bau einer gemischt genutzten Immobilie mit Einzelhandels- und Wohnnutzungen mit rund 50 800 m2 brutto Grundfläche oberirdisch geplant. Als Wohnraum sind ca. 300 Wohneinheiten mit einer Gesamtbruttogrundfläche von ca. 38.800 m2 vorgesehen. Die Gesamtfläche der für den Einzelhandel (2 Märkte) vorgesehenen Nutzungen beträgt ca. 8.300 m2. Das Grundstück ist derzeit mit ein bis dreigeschossigen Gewerbe- und Verwaltungsbauten sowie Lagerhallen bebaut und wird durch die DB Fuhrpark genutzt. Sämtliche auf dem Grundstück befindlichen Bestandsgebäude werden im Zuge der Baumaßnahme abgebrochen. Der Entwurf sieht eine Blockrandbebauung vor, die das städtische Gesamtgefüge harmonisiert. Im Wesentlichen gliedert sich die Bebauung in zwei Nutzungsbereiche, die in ihrer unterschiedlichen Ausprägung die Nutzung sowie den umgebenden Stadtraum reflektieren. Neben dem großflächigen Einzelhandel entlang der Mainzer Landstraße im Erdgeschoss sind in den darüber liegenden Geschossen Wohnnutzungen vorgesehen. Im Inneren des Blocks sind kleinteilige Doppelhäuser geplant, die die vorgesehene Wohntypologie erweitern. Durch die Blockrandbebauung entsteht eine Hofsituation. Die großzügigen Innenhofflächen sollen intensiv begrünt und den Anrainern zur Nutzung überlassen werden. Für die Unterbringung der notwendigen Stellplatz-, Technik- und Lagerflächen ist ein Teilbereich des Erdgeschosses an der Neuenhainer Straße, sowie eine vollflächige, eingeschossige Unterbauung mit Tiefgarage geplant. Die Zufahrt erschließt hier eine eingeschossige Tiefgarage mit ca. 348 Stellplätzen. Die Tiefgaragenzufahrten in der Sodener- und der Krifteler Straße stellen die verkehrliche Anbindung dar. Unmittelbar neben den Zufahrten befinden sich die jeweiligen Anlieferungen für die Einzelhandelsflächen. Ankommender und abgehender Verkehr des Einzelhandels ist damit an zwei Punkten konzentriert. Beide Märkte benutzen einen gemeinsamen Eingang an der Mainzer Landstraße sowie einen gemeinsamen Zugang von den vorgesehenen Stellplätzen in der Tiefgarage. Um die künftige Anlieferung und Tiefgaragenzufahrt des Wohn- und Geschäftshauskomplexes zu sichern, ist die Fällung von vier Bäumen unvermeidbar. Für die Andienung, Anlieferung und Entsorgung des Supermarkt I in der Sodener Straße und der Ein- und Ausfahrten zu den öffentlichen Stellplätzen in der Tiefgarage müssen zwei Bäume im unmittelbaren Zufahrtsbereich gefällt werden. Beide Bäume weisen Schädigungen im Kronenbereich und im Stamm- und Wurzelbereich auf. Infolge der vorgesehenen Anlieferung und Entsorgung im unmittelbaren Zufahrtsbereich für den Supermarkt II und der Ein- und Ausfahrt zur privaten Tiefgarage müssen zwei Bäume gefällt werden. Auch hier weisen beide Bäume die gleichen Symptome wie in der Sodener Straße auf. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Bäume: - Baumkatasternummer 13, Scharlach-Eiche (Quercus coccinea) mit Stammdurchmesser 17 cm - Baumkatasternummer 14, Scharlach-Eiche (Quercus coccinea) mit Stammdurchmesser 18 cm - Baumkatasternummer 28, Schnurbaum (Sophora japonica) mit Stammdurchmesser 29 cm - Baumkatasternummer 29, Schnurbaum (Sophora japonica) mit Stammdurchmesser 36 cm Die zu fällenden Bäume können nicht mehr umgepflanzt werden. Zudem muss der Baum mit der Baumnummer 26 in der Krifteler Straße für die Anleiterbarkeit der Feuerwehr umgepflanzt werden. Die Wertermittlung für die beiden Bäume in der Sodener Straße ist vom zuständigen Fachamt mit 5.156,- € und für die beiden Bäume in der Krifteler Straße mit 8.934,- € ermittelt worden. In einer noch abzuschließenden vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Bauherrn und dem Fachamt wird die Werterstattung und Neupflanzung sowie die Kosten der Umpflanzung des Baumes Nr. 26 in der Krifteler Straße geregelt. In der Sodener Straße erfolgt die Neupflanzung von vier Bäumen entsprechend den Vorgaben des Fachamts. Ferner ist zur Sicherstellung des
- Rettungsweges im Verlauf des Gehwegbereiches zwischen der Baumallee und den künftigen neuen Gebäuden in der Mainzer Landstraße 330 ein Rückschnitt an den Platanen in der Mainzer Landstraße mit den Baumnummern 503 bis 521 erforderlich. Der Rückschnitt dieser Bäume muss auf eine Standhöhe von 11 bis höchsten 12 m erfolgen. Der erforderliche Rückschnitt der Platanen muss im gesamten Bereich des Kronenmantels erfolgen. Dies bedeutet, dass an den Bäumen ein 25 % bis 30 %-iger Rückschnitt des Kronenvolumens erforderlich wird. Unter Beachtung der Art und Gattung dieser Bäume ist davon auszugehen, dass die Bäume den Rückschnitt ohne vitale Probleme vertragen werden und sich keine weiteren Defektsymptome einstellen, welche die Bruch und Standsicherheit des Baumes gefährden. Des Weiteren müssen in der Neuenhainer Straße weitere 6 Bäume auf dem Privatgrundstück für den Neubau des Wohn- und Geschäftshauses gefällt werden. Hierfür wird vom Grundstückseigentümer ein separater Baumfällantrag bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt. Anlage 1_Uebersichtslageplan (ca. 2,7 MB) Anlage 2_Detaillageplan_Sodener_Strasse (ca. 1 MB) Anlage 3_Detaillageplan_Krifteler_Strasse (ca. 1,1 MB) Anlage 4.2_Bilddoku_Krifteler_Strasse (ca. 969 KB) Anlage 5.1_Bilddoku_Mainzer_Ldstr (ca. 770 KB) Anlage 5.2_Bilddoku_Mainzer_Ldstr (ca. 234 KB) Anlage 5.3_Bilddoku_Mainzer_Ldstr (ca. 753 KB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 09.10.2013
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Oktober 2013 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.11.2013 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD und Piraten gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) RÖMER (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung)