Sanierung städtischer Sportanlagen hier: Sportanlage Hahnstraße, Genehmigung des Raumprogramms
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Hahnstraße — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.09.2026.
- Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter in Niederrad06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Auskunftsersuchen zur Situation der E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 521.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Öffentliche Nutzung des Parkdecks am ehemaligen Dorint Hotel (Hahnstraße 9) zur Entlastung des Parkdrucks in Niederrad21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Vortrag des Magistrats vom 04.10.2013, M 182
Betreff: Sanierung städtischer Sportanlagen hier: Sportanlage Hahnstraße, Genehmigung des Raumprogramms Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.10.2012, § 2209 (M 175)
- Dem beigefügten Raumprogramm für den Anbau von weiteren Umkleiden an das bestehende Funktionsgebäude (Werferhaus) auf der Sportanlage Hahnstraße wird zugestimmt (Projektteil A).
- Dem beigefügten Raumprogramm für den Anbau eines Kraftraumes an das bestehende Funktionsgebäude (Werferhaus) auf der Sportanlage Hahnstraße wird zugestimmt (Projektteil B).
- Dem beigefügten Raumprogramm zum Neubau eines Funktionsgebäudes an der Stehstufenanlage und zum Ausbau der Tribüne auf der Sportanlage Hahnstraße wird zugestimmt (Projektteil C).
- Es dient zur Kenntnis, dass die Maßnahme im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.10.2012, § 2209 (M 175), aufgeführt ist. Das Projekt wird innerhalb des Programms Sanierung von ungedeckten Sportstätten abgewickelt.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass für die Maßnahmen die beigefügte Kostenschätzung nach DIN 276 erstellt wurde, die mit einer Gesamtsumme von 1.750.000 € (netto) abschließt und sich wie folgt aufgliedert: Projektteil A (Umkleiden) 824.511 € Projektteil B (Kraftraum) 181.811 € Projektteil C (Tribüne) 743.678 € Summe 1.750.000 €
- Zur Realisierung des Projektes ist eine gemeinsame Finanzierung aus Bundes- und Landesmitteln angedacht. Der städtische Anteil beträgt maximal 824.511 € (netto). Die Mittel stehen in der Produktgruppe 21.15 (ungedeckte Sportstätten und Sportstättenvergabe), Projektdefinition 5.001363, zur Verfügung.
- Der Magistrat wird beauftragt, Schritte zur Realisierung des Projektteils A voranzutreiben (z. B. Erarbeitung einer Bau- und Finanzierungsvorlage), wenn Mittel des Bundes und des Landes im Jahr 2014 nicht zu Verfügung stehen.
- Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, auf der Basis des beigefügten Raumprogramms die Planung zu erarbeiten und die für die Bau- und Finanzierungsvorlage erforderlichen Unterlagen zu fertigen.
- Es dient zur Kenntnis, dass mit der noch vorzulegenden Bau- und Finanzierungsvorlage endgültig über die Durchführung und die Höhe der Investitionskosten zu entscheiden ist. Begründung: A. Zielsetzung Die Sportanlage Hahnstraße in Frankfurt am Main, Niederrad, ist nach dem Umbau des ehemaligen Waldstadions zu einer reinen Fußball-Arena Bundes- und Landesstützpunkt der Leichtathletik in Frankfurt am Main geworden. Die Nutzung der Einrichtungen des Stützpunktes verteilt sich auf den Förderkader des Bundes, den Förderkader des Landes sowie verschiedene Vereine der Leistungsgemeinschaft Frankfurt. Insbesondere in dem vom Hessischen Leichtathletikverband errichteten Werferhaus kommt es durch die große Zahl der Athleten zu Engpässen. Die bestehende Infrastruktur reicht insbesondere hinsichtlich der Größe der Umkleiden, des Kraftraumes und der Räume für Physiotherapie sowie Dopingkontrolle nicht mehr aus, um den Ansprüchen eines Bundes- und Landesstützpunktes gerecht zu werden. Weiterhin fehlen dem Stützpunkt Büros für die Trainer der über 120 Kaderathleten. Neben dem Werferhaus und dem Rasenplatz mit Kunststofflaufbahn, die in der Regel von den Leichtathleten genutzt werden, befindet sich auf der Sportanlage Hahnstraße ein Tennenplatz, ein Kunstrasenplatz für Hockey, zwei Kunststoffkleinfelder ein Umkleide- und Funktionsgebäude, das 1988 erbaut wurde und ebenfalls ausgelastet ist. Dieser Teil der Sportanlage wird von den Vereinen Sport- und Kulturgemeinschaft Frankfurt, Eintracht Frankfurt (Abteilung Hockey), FC Mainfeld und FFC Viktoria für deren Punktspiel- und Trainingsbetrieb genutzt. Weiterhin finden auf der Anlage der Dienstsport der Polizei und der Feuerwehr sowie die Spiele des Betriebssportverbandes Hessen e.V. statt. Das in der Anlage dargestellte Raumprogramm schafft die Möglichkeit, den Athletinnen und Athleten des Bundes- und Landesstützpunktes funktional richtig und sinnvoll angeordnete Räume zur Verfügung zu stellen und den Bundes- und Landesstützpunkt zu sichern. Die teilweise Überdachung der Tribünen-Stehplätze und Ausstattung einiger Bereiche mit Sitzschalen runden den Ausbau der Sportanlage Hahnstraße als zentrale sportspezifische Sportanlage für die Leichtathletik ab. B. Alternativen Es gibt zum Ausbau der Sportanlage keine Alternative, da die vorhandenen Kapazitäten der Bestandsgebäude erschöpft sind und der Bundes- und Landesstützpunkt ohne den Ausbau keine Zukunft in Frankfurt am Main hätte. C. Lösung Das in der Anlage dargestellte Raumprogramm für den Anbau von weiteren Umkleiden und einen Kraftraum an das bestehende (Funktionsgebäude) Werferhaus sowie den Neubau eines Funktionsgebäudes an der Stehstufenanlage und zum Ausbau der Tribüne trägt den heutigen Anforderungen an die Funktionsgebäude eines Bundes- und Landesstützpunktes auf der Sportanlage Hahnstraße Rechnung und berücksichtigt deren Größe. Der geplante Neubau im Westen soll in Modulbauweise erstellt werden. In den Containerzellen werden Küchenlager, eine Küche, ein WC, vier Funktionsräume (Lager und Putzmittelraum), vier Büros, ein Besprechungsraum und die Technik untergebracht. An das bestehende Werferhaus werden je ein Umkleideraum mit einem Duschraum mit Toilette für Damen und Herren, eine Toilettenanlage für die Sportler und Besucher, und medizinisch genutzte Räume, Teile der Haustechnik sowie ein Kraftraum untergebracht. In der Anlage sind die bestehenden Raumprogramme sowie die jetzt geplante Erweiterungen dargestellt. Eine Vergrößerung des Raumprogrammes gegenüber dem Bestand ergibt sich im Wesentlichen aus der Angleichung an heutige sportfachliche Erfordernisse. D. Kosten Als Folgekosten sind nach Abschluss des Neubaus und der Sanierung kalkulatorische Kosten zu erwarten. Die Kosten werden in der noch zu erstellenden Bau- und Finanzierungsvorlage nachgewiesen. Anlage _Begruendung_zum_Raumprogramm (ca. 27 KB) Anlage _Kostenschaetzung (ca. 481 KB) Anlage _Raumprogramm (ca. 43 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Oktober 2013 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.11.2013 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, FREIE WÄHLER und Piraten; CDU, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und RÖMER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL; NPD (= Enthaltung)