Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2021
Zusammenfassung
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2021 wird festgestellt. Dies geschieht auf Grundlage der Prüfung durch Ebner Stolz GmbH & Co.KG und der Stellungnahme der Betriebskommission. Das erwartete Ergebnis ist die Zustimmung zur Vorlage M 179.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss einschließlich Lagebericht der Volkshochschule Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2021 durch Ebner Stolz GmbH & Co.KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2021 am
- Mai 2022 erteilt wurde.
2. Der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichtes der Volkshochschule Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form festgestellt
| a. mit einer Bilanzsumme von | 16.662.704,61 €. |
| b. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist übereinstimmend | |
| mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von | 12.927.570,73 €. |
| aus. |
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 12.927.570.73 € wird durch Teilauflösung der Kapitalrücklage ausgeglichen
Der Bericht der Betriebskommission über das Geschäftsjahr 2021 einschließlich des Berichts zum
Public Corporate Governance Kodex sowie das Ergebnis der Prüfung nach § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) wird zur Kenntnis genommen
Begründung
Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebskommission zum Jahresabschluss, zum Lagebericht und zum Vorschlag für die Gewinnverwendung Stellung zu nehmen. Gemäß Public Corporate Governance Kodex hat die Betriebskommission darüber hinaus über ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr und die Corporate Governance des Betriebs zu berichten.
Zur Bestreitung der laufenden Betriebsausgaben im Jahre 2021 wurde ein Zuschuss in Höhe von 12.766.853,00 € bereitgestellt, welcher der Kapitalrücklage des Eigenbetriebs zugeführt wurde. Die Gesamtaufwendungen des Betriebes wurden bis zur Höhe von 12.927.570,73 € nicht aus eigenen Erträgen erwirtschaftet, so dass sich ein Jahresfehlbetrag in dieser Höhe ergibt. Das Jahresergebnis liegt damit um 160.717,73 € über dem ausgezahlten Zuschuss. Der Wirtschaftsplan wurde mit einem Jahresergebnis von 12.582.000 € beschlossen. Die Überschreitung zum Wirtschaftsplan beträgt 345.570,73 €.
Der Jahresfehlbetrag ist aus der Kapitalrücklage zu decken. Nach der Entnahme für den Verlustausgleich für das Jahr 2021 in Höhe von 12.927.570,73 € verbleiben in der Kapitalrücklage 2.422.287,17 €.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. November 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.12.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Volt (= Annahme) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD , Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)