Neugestaltung des Wasserspielplatzes Tannenwald
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 23.09.2016, M 178
Betreff: Neugestaltung des Wasserspielplatzes Tannenwald
Begründung: A. Zielsetzung Bereits im Jahr 2007 wurde eine Studie über die Bauzustände und Betriebskosten der Frankfurter Wasserspielplätze in Auftrag gegeben. Hierbei wurde unter anderem der dringende Handlungsbedarf für den Wasserspielplatz im Tannenwald festgestellt. Aufgrund der Erkenntnisse aus der Studie wurde ab dem Haushaltsjahr 2009 ein Programm zur Erneuerung der Wasserspielplätze mit jeweils 250.000,- € pro Jahr in das IPG aufgenommen. Aufgrund der hohen Kosten der technisch erforderlichen Wasseraufbereitungsanlagen auf den Wasserspielplätzen und der Anzahl zu erneuernder Anlagen kann mit den zur Verfügung stehenden Mitteln etwa ein Wasserspielplatz in zwei Jahren umgesetzt werden. Wegen des im Umbau befindlichen Wasserspielplatzes Scheerwald und des bestehenden Wasserspielplatzes Louisa, beide in der Nähe zur Wohnbebauung der südlichen Stadteile, bestand infolge der begrenzten finanziellen Mittel kein Anlass, den Wasserspielplatz Tannenwald prioritär zu behandeln. Da dieser jedoch für die Bevölkerung Neu-Isenburgs ein beliebtes und einzigartiges Ausflugsziel am nördlichen Stadtrand darstellt, soll die Einrichtung auf Wunsch der Nachbarkommune erhalten bleiben. Schon bisher beteiligte sich die Stadt-Neu-Isenburg an den Betriebskosten des Spielparks. In der Folge wurde vereinbart, dass ein wesentlicher Anteil der Kosten für den Neubau der Wasserspielanlage von der Stadt Neu-Isenburg getragen wird und die Stadt Frankfurt sich lediglich mit Komplementärmitteln aus dem eigenen Investitionshaushalt beteiligt. Aufgrund erheblicher Unfallgefahren wurde der Wasserspielplatz Tannenwald inzwischen gesperrt und dauerhaft außer Betrieb genommen. Die jetzt vorliegende Planung für die Anlage im Tannenwald sieht den kompletten Abbruch der alten Anlage und einen Neubau der Wasserspielfläche als Sprühfeld vor. B. Alternativen Die Alternative einer einfachen Beseitigung von Unfallgefahren und einer Modernisierung der Umwälztechnik ist aufgrund der geltenden Normen nicht möglich. Hier wäre nur noch die Stilllegung und der Abriss der Anlage möglich. C. Lösung Nach dem Rückbau der alten Anlage wird an gleicher Stelle ein neukonzipiertes Sprühfeld in einer Größe von ca. 500 m2 hergestellt. Es soll mit Attraktionen wie Wasserfall, Sprüh- und Sprudelsteinen, Geysiren aus Naturstein und Spritzpumpen ausgestattet werden. Die Wasserspiele werden durch eine Programmsteuerung im Wechsel betrieben. Die Umwälzleistung beträgt hierbei max. 80 m3/h. Das Wasser läuft über Bodenabläufe in der Fläche in einen ca. 20 m3 großen Schwallwasserbehälter zur Aufbereitung zurück. Eine vergleichbare Anlage wurde bereits im Jahr 2013 im Niddapark in Betrieb genommen und erfreut sich großer Beliebtheit. Die gesamte Umwälz- und Reinigungstechnik wird in einem Kleingebäude eingebaut, das am Rand des Spielplatzes neu errichtet wird. Die Steuerungstechnik ist so konzipiert, dass sämtliche Betriebszustände über Fernabfrage gesteuert werden können. Ebenso ist für die Wartung der Filter- und Desinfektionstechnik eine Fernüberwachung vorgesehen. Eine wesentliche Vereinfachung der Wartung und Steuerung ist zu erwarten. Damit einhergehend ist von einer deutlichen Senkung der Betriebskosten auszugehen. D. Kosten
- Investitionsbedarf 600.000,- €
- Geplante Mittelabflussraten / Finanzbedarf. Jahr Verpflichtung Mittelabfluss Ansatz IPG incl. angemeldeter Reste bis 2015 33.000.€ 33.378,74 € € 2016 30.000 € 30.000,00 € 550.662,21 € 2017 537.000 € 536.621,26 € 100.000,00 € Gesamtsumme 600.000 € 600.000 € 650.662,21 €
- Folgeinvestitionen - keine -
- Jahresfolgekosten
- a)personelle Ausgaben - keine zusätzlichen , die Wasserspielanlage ist bereits vorhanden
- b)Sachkosten - keine zusätzlichen -
- c)Kapitaldienst
- Abschreibung 10 % von 600.000 € = 60.000 €
- Kalk. Verzinsung 3,75% / 2 von 150.000 € = 2.812,50 € Jahresfolgekosten 62.812,50 €
- Jahreserträge Aus der Auflösung von Sonderposten (in Höhe von 450 T€) für die Fremdmittel, werden Erträge in Höhe von 45 T€ / Jahr (450 T€ / 10 Jahre) über 10 Jahre anfallen.
- Leistungen Dritter Die Baumaßnahme wird gemäß Zuwendungsbescheid der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vom 16.10.2015 mit 300.000 € aus dem Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" finanziert. Der verbleibende Eigenanteil in Höhe von 300.000 € wird in Höhe von 150.000 € von der Stadt Neu-Isenburg getragen. Die Kostenteilung wurde vertraglich zwischen der Stadt Neu-Isenburg und der Stadt Frankfurt geregelt. Der Mittel aus dem Bund-Länder-Programm wurden bewilligt.
- Stellenplanmäßige Auswirkung - keine-
- Sonstiges - entfällt - Anlage _Entwurfsplan (ca. 4,7 MB) Anlage _Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 78 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. September 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.11.2016 im Jugendhilfeausschusses angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.