Verkauf des Grundstücks Gemarkung Heddernheim, Flur 8, Nr. 115/4
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Vortrag des Magistrats vom 26.10.2015, M 175
Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Heddernheim, Flur 8, Nr. 115/4
- Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Verwaltungsgesellschaft Heddernheimer Landstraße mbH Hamburg Kaufgrundstück: Gemarkung Heddernheim Flur 8 Nr. 115/4 hält 95 m2 Kaufpreis: 210,-- €/m2, für 95 m2 somit 19.950,-- € Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers. Vertretungskosten trägt jede Vertragspartei selbst. Rechts- und Sachmängelhaftung Das Grundstück nebst sämtlichen Baulichkeiten wird so verkauft, wie es daliegt, ohne Haftung - außer im Falle des Vorsatzes - für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Besondere Bedingungen a) Vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen sind grundbuchlich zu sichern b) Wirtschaftliche Vereinigung mit dem angrenzenden Grundbesitz Flur 8 Nr. 115/5 Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
- Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert des Grundstücks Gemarkung Heddernheim Flur 8 Nr. 115/4 200,-- €/m2 (Baufläche für Gemeinbedarf) beträgt. Begründung: Das Grundstück dient zur Arrondierung des gewerblich genutzten Grundstücks Heddernheimer Landstraße 145-155. Es ist selbständig nicht vermarktbar. Der in Ansatz gebrachte Kaufpreis von 210,-- €/m2 entspricht dem aktuellen Bodenrichtwert für eine gewerbliche Bebauung gemäß der für das angrenzende Gewerbegrundstück gültigen Bodenrichtwertkarte. Der Kaufpreis ist daher angemessen. Maßstab 1:500 Gemarkung Heddernheim Flur 8 Flurstück 115/4 Maßstab 1:2000 Gemarkung Heddernheim Flur 8 Flurstück 115/4Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 28.10.2015
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Oktober 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.12.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und AGP Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) REP, Stv. Krebs und Stv. Ochs (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, REP, AGP, Stv. Ochs und Stv. Krebs gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)