Bau- und Finanzierungsvorlage für den Neubau der Freiwilligen Feuerwehr Fechenheim
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Fechenheim vor, um den aktuellen Anforderungen an ein modernes Feuerwehrhaus gerecht zu werden. Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf 3.403.005,96 € brutto, die vollständig von der BKRZ GmbH & Co. KG getragen werden. Ziel ist es, die Einsatzfähigkeit und die personellen Entwicklungsperspektiven der Feuerwehr zu verbessern.
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Am Hennsee — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.
- Berliner Kissen zur Beruhigung des Verkehrs auf der Konstanzer Straße, Bodenseestraße und Bürgeler Straße10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Pfandringe für Fechenheim und Seckbach10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Fahrradabstellmöglichkeiten für Fechenheim-Süd10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Am Hennsee per E-MailBeschlussvorschlag
- Dem Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Fechenheim auf dem Grundstück der Branddirektion in der Pfortenstraße (derzeit ohne Hausnummer) in 60386 Frankfurt am Main - Fechenheim wird zugestimmt.
- Mit der Durchführung der Maßnahme wird die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) GmbH & Co KG beauftragt. Der Aufsichtsrat der BKRZ GmbH & Co KG hat bereits seine Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien signalisiert und die Geschäftsführung mit der Durchführung der für die Maßnahme notwendigen Schritte beauftragt.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Gesamtkosten des Projektes auf Basis einer Kostenberechnung nach DIN 276 des beauftragten Architekturbüros bei insgesamt 3.403.005,96 € brutto liegen werden. In dieser Berechnung sind rund 450.660 € standortspezifische Kosten für die notwendige Ertüchtigung der benachbarten öffentlichen Parkfläche enthalten.
- Die für den Neubau anfallenden Investitionskosten in Höhe von 3.403.005,96 € brutto trägt in Gänze die BKRZ GmbH & Co. KG.
- Der Magistrat wird beauftragt, einen Mietvertrag mit der BKRZ GmbH & Co. KG für die Anmietung des Gerätehauses in Fechenheim nach Fertigstellung zu schließen. Die Finanzierung der Miete erfolgt aus dem Budget des für die Branddirektion zuständigen Dezernats.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Freiwillige Feuerwehr Fechenheim ist bereits seit 1977 in dem angemieteten Gebäudekomplex Am Hennsee 5 a in 60386 Frankfurt am Main untergebracht, der überwiegend zu wohnwirtschaftlichen Zwecken genutzt wird. Die derzeitige Liegenschaft genügt mit ihren erheblichen Einschränkungen bei den Räumlichkeiten und Verkehrsflächen seit Jahren nicht mehr den funktionalen Anforderungen an ein modernes Feuerwehrhaus. So können aus Sicht des Arbeitsschutzes und der DIN 14092 die aktuellen gesetzlichen Vorgaben nicht mehr eingehalten werden. Darüber hinaus erschweren die örtlichen Gegebenheiten zusehends auch die personellen Entwicklungsperspektiven der Freiwilligen Feuerwehr Fechenheim, insbesondere bei der künftigen Nachwuchsgewinnung und -förderung.
B. Alternativen
Die Verfügbarkeit von freien / unbebauten Grundstücken, welche sich für den Neubau eines Feuerwehrhauses eignen, ist im Stadtteil Fechenheim sehr begrenzt. Für den vorgesehenen Neubau sind im Vorfeld mehrere Standorte geprüft worden. Schließlich konnte ein Standort in Höhe der Pfortenstraße 55 a gefunden werden, den die Branddirektion für gut geeignet erachtet.
C. Lösung
Die betreffende Fläche bestand vor der Neuordnung aus insgesamt 7 Flurstücken. Derzeit wird das Grundstück als Parkfläche genutzt und bietet Stellplätze für 138 Pkw. Nachdem erste Sondierungsgespräche mit der Stadtplanung der Stadt Frankfurt am Main geführt worden waren, hat das Amt seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, einer Bebauung auf der Fläche in der Pfortenstraße zuzustimmen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Hierbei wurde ein Konzept vorgelegt, dass einen möglichst geringen Teil der vorhandenen Parkfläche in Anspruch nimmt und lediglich 38 der vorhandenen 138 Parkplätze entfallen ließe.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Januar 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.05.2021 im OBR 11 angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme