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Bau- und Finanzierungsvorlage für den Neubau der Freiwilligen Feuerwehr Fechenheim

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Fechenheim vor, um den aktuellen Anforderungen an ein modernes Feuerwehrhaus gerecht zu werden. Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf 3.403.005,96 € brutto, die vollständig von der BKRZ GmbH & Co. KG getragen werden. Ziel ist es, die Einsatzfähigkeit und die personellen Entwicklungsperspektiven der Feuerwehr zu verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Am Hennsee — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Dem Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Fechenheim auf dem Grundstück der Branddirektion in der Pfortenstraße (derzeit ohne Hausnummer) in 60386 Frankfurt am Main - Fechenheim wird zugestimmt.
  2. Mit der Durchführung der Maßnahme wird die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) GmbH & Co KG beauftragt. Der Aufsichtsrat der BKRZ GmbH & Co KG hat bereits seine Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien signalisiert und die Geschäftsführung mit der Durchführung der für die Maßnahme notwendigen Schritte beauftragt.
  3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Gesamtkosten des Projektes auf Basis einer Kostenberechnung nach DIN 276 des beauftragten Architekturbüros bei insgesamt 3.403.005,96 € brutto liegen werden. In dieser Berechnung sind rund 450.660 € standortspezifische Kosten für die notwendige Ertüchtigung der benachbarten öffentlichen Parkfläche enthalten.
  4. Die für den Neubau anfallenden Investitionskosten in Höhe von 3.403.005,96 € brutto trägt in Gänze die BKRZ GmbH & Co. KG.
  5. Der Magistrat wird beauftragt, einen Mietvertrag mit der BKRZ GmbH & Co. KG für die Anmietung des Gerätehauses in Fechenheim nach Fertigstellung zu schließen. Die Finanzierung der Miete erfolgt aus dem Budget des für die Branddirektion zuständigen Dezernats.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Freiwillige Feuerwehr Fechenheim ist bereits seit 1977 in dem angemieteten Gebäudekomplex Am Hennsee 5 a in 60386 Frankfurt am Main untergebracht, der überwiegend zu wohnwirtschaftlichen Zwecken genutzt wird. Die derzeitige Liegenschaft genügt mit ihren erheblichen Einschränkungen bei den Räumlichkeiten und Verkehrsflächen seit Jahren nicht mehr den funktionalen Anforderungen an ein modernes Feuerwehrhaus. So können aus Sicht des Arbeitsschutzes und der DIN 14092 die aktuellen gesetzlichen Vorgaben nicht mehr eingehalten werden. Darüber hinaus erschweren die örtlichen Gegebenheiten zusehends auch die personellen Entwicklungsperspektiven der Freiwilligen Feuerwehr Fechenheim, insbesondere bei der künftigen Nachwuchsgewinnung und -förderung.

B. Alternativen

Die Verfügbarkeit von freien / unbebauten Grundstücken, welche sich für den Neubau eines Feuerwehrhauses eignen, ist im Stadtteil Fechenheim sehr begrenzt. Für den vorgesehenen Neubau sind im Vorfeld mehrere Standorte geprüft worden. Schließlich konnte ein Standort in Höhe der Pfortenstraße 55 a gefunden werden, den die Branddirektion für gut geeignet erachtet.

C. Lösung

Die betreffende Fläche bestand vor der Neuordnung aus insgesamt 7 Flurstücken. Derzeit wird das Grundstück als Parkfläche genutzt und bietet Stellplätze für 138 Pkw. Nachdem erste Sondierungsgespräche mit der Stadtplanung der Stadt Frankfurt am Main geführt worden waren, hat das Amt seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, einer Bebauung auf der Fläche in der Pfortenstraße zuzustimmen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Hierbei wurde ein Konzept vorgelegt, dass einen möglichst geringen Teil der vorhandenen Parkfläche in Anspruch nimmt und lediglich 38 der vorhandenen 138 Parkplätze entfallen ließe.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Januar 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.05.2021 im OBR 11 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 44 · 01.03.2021
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 47 · 02.03.2021
TO II, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 52 · 04.03.2021
TO II, TOP 40
Angenommen
Der Vorlage M 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)

OBR 11
Sitzung 1 · 03.05.2021
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 16 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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