Sanierung der Wilhelm-Merton-Schule, Andreaestraße hier: Mehrkostenvorlage
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Vortrag des Magistrats vom 28.08.2009, M 164
Betreff:
Sanierung der Wilhelm-Merton-Schule, Andreaestraße hier: Mehrkostenvorlage
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2007, § 1507 (M 6)
- Es dient zur Kenntnis, dass für die Sanierung der ehemaligen Elly-Heuss-Knapp-Schule für die Wilhelm-Merton-Schule in der Andreaestraße 24 sowie für die Errichtung einer Cafeteria zwingend weitere Kosten angefallen sind, die eine Nachbewilligung zusätzlicher Mittel in Höhe von 2.622.855,- € inkl. MwSt. erforderlich machen.
- Es werden dementsprechend Mittel von insgesamt 2.622.855,- € bewilligt. Zur Deckung der Gesamtaufwendungen von 9.296.375 € ist im Rahmen des Jahresabschlusses 2008 ein Budgetübertrag von 1.265.734,94 € vorgesehen. Es dient zur Kenntnis, dass zur Bildung des Budgetübertrages auch auf veranschlagte Mittel bei den Maßnahmen Neubau Kindertageseinrichtung Griesheim (Projektdefinition 5.001919) und Georg-Büchner-Schule, Abriss und Neubau Gebäude A (Projektdefinition 5.001998) in Höhe von insgesamt 1.149.311 € zurückgegriffen wurde. Über die haushaltsmäßige Beordnung der zur Deckung herangezogenen Budgetüberträge ist im Rahmen der Aufstellung des Investitionsprogramms 2010 – 2013 zu entscheiden. Begründung:
- A)Zielsetzung Der SEP-B sieht vor, dass die Wilhelm-Merton-Schule ihren Standort in das Gebäude der ehemaligen Elly-Heuss-Knapp-Schule verlegt, um die Anzahl der Dependancen von 3 auf eine zu reduzieren und um dem dringend notwendigen Erweiterungsbedarf der benachbarten Franz-Böhm-Schule Rechnung zu tragen. Dazu ist es zwingend erforderlich, das Gebäude der ehemaligen Elly-Heuss-Knapp-Schule zuerst zu sanieren, die Mängel aus der Sonderbaukontrolle zu beseitigen und die Schule nach dem Bedarf der Wilhelm-Merton-Schule auszustatten. Dazu gehört auch der Neubau der Cafeteria als Lern- und Unterrichtsfeld für EIBE-Schülerinnen und –Schüler Ziel der Gesamtmaßnahme Wilhelm-Merton-Schule war, das Gebäude über einen längeren Zeitraum funktionstüchtig und möglichst reparaturfrei herzurichten. Die vorgelegten Kostensteigerungen für die o. g. Baumaßnahme sind wie folgt begründet: - Schäden in der Bausubstanz, die während des laufenden Schulbetriebes vor Beginn der Baumaßnahmen nicht erkennbar waren - Allgemeine Kostensteigerungen Baugewerke besonders Rohbau und Stahlbau - Auflagen der Umweltbehörde, Branddirektion und der Bauaufsicht - Entwicklung unabwendbarer Bedarfe, die vorher nicht erkennbar waren Ingesamt kann die Gesamtbaumaßnahme jedoch als wirtschaftlich betrachtet werden, da die Sanierungskosten inklusive Neubau der Cafeteria mit aller aufwändigen Technik und umfangreichen energiesparender Maßnahmen pro Quadratmeter nur die Hälfte des Preises eines Neubau gleichen Umfanges betragen. Die Kostenursachen werden untenstehend näher ausgeführt: Bausubstanz: Im Verlauf der Baumaßnahme wurden im Dachtragwerk umfangreiche Schäden entdeckt, die zu Neuberechnung der Statik und Verstärkung der Dachkonstruktion Bauteil B führten. Hierfür musste das gesamte Gebäude eingerüstet werden, was ursprünglich nicht geplant war. Um kurzfristige Unterhaltungsmaßnahmen an der Fassade und erneute Gerüststellung zu vermeiden wurde diese auch ausgebessert und neu angelegt. Ebenso wurden im Dachstuhl Bereiche überarbeitet, bei denen ursprünglich kein Sanierungsbedarf erkennbar war. Deshalb wurde auch hier die oberste Geschossdecke gedämmt, obwohl dies zuvor (aus Sparsamkeitsgründen) nicht angedacht war. Der Einbau der Brandschutztüren erforderte einen größeren Aufwand als vor Abriss der alten Türlaibungen erkennbar war. Die Wasserleitungen mussten entgegen der planerischen Annahmen wegen Legionellengefahr ausgetauscht werden, weil die alten Kaltwasserleitungen nicht isoliert waren. Dies erzeugte auch in den Hochbaugewerken einen erheblichen Mehraufwand. Nach Ausräumen der Möblierung wurde erkennbar, dass die Fußböden in größerem Ausmaß ausgetauscht werden mussten als vorgesehen. Die Dämmung der Übergangbauwerke und Austausch der Gläser und Aufsatzkonstruktion wurde doch notwendig, weil die Bausubstanz bauphysikalische schlechter konstruiert ist, als in den Plänen erkennbar war. Zusätzlich Dämmung auf dem Dach Bauteil C wurde notwendig, weil die Untersuchung der Dachaufbauten während der Bauzeit dies zwingend anzeigte. Baukostensteigerungen Insbesondere für die Rohbauarbeiten, Schlosserarbeiten und Fensterbauarbeiten wirkte sich diese Marktentwicklung Kosten erhöhend aus. Behördenauflagen Die Untere Naturschutzbehörde forderte im Rahmen der Baugenehmigung zwingend, zusätzlich zu der Fettabscheideanlage für die Mischküche die Vorrichtung einer Kleinkläranlage. Die Bauaufsicht bestand trotz vorgelegtem Fluchtwegekonzeptes die Errichtung einer außen liegenden Fluchttreppe, zu einem Zeitpunkt zu der der Gerüstbaumarkt leergefegt war. Die Treppenstellung in Gerüstbauweise war entsprechend teuer. Für den dritten Bauabschnitt wird eine zusätzliche Fläche für die Baustelleneinrichtung gefordert. Entsprechend wird Umfang der wiederherzurichtenden Flächen verdoppelt. Die Druckerhöhungsanlage für Löschwasser im Gebäude musste umgebaut werden, da die Feuerwehr nur noch ein System zulässt. Unabwendbarer Bedarf Die Wilhelm-Merton-Schule wird zukünftig auch als Abendschule betrieben werden. Hierfür ist eine Kompletterneuerung der Außenbeleuchtung notwendig. Es war ursprünglich nur die Aufarbeitung der bestehenden Außenbeleuchtung geplant. Für die verstärkte Nutzung von EDV und Laptops musste der Anteil der Verkabelung für Starkstrom und Nachrichtentechnik erhöht werden.
- B)Alternativen Keine
- C)Lösung Das Schulgebäude in der Andreaestraße 24 ist für die Belange der Wilhelm-Merton-Schule herzurichten. Das erfordert die Beseitigung der Mängel aus der Sonderbaukontrolle, eine Gebäudesanierung sowie Umbauten und Errichtung einer multifunktional nutzbaren Cafeteria. Dies ist zur Umsetzung des Schulentwicklungsplans für Berufliche Schulen (SEP-
- B)schnellst möglichst herzustellen, damit das derzeit von der Wilhelm-Merton-Schule genutzte Gebäude im Dornbusch frei gemacht werden kann für die Erweiterung der Franz-Böhm-Schule.
- D)Kosten
- Investitionsbedarf 2.622.855,-- brutto
- Für die erweiterte Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten Jahr Verpflichtung Mittelabfluss Jahr 2009 1.919.241,-- 919.241,-- Jahr 2010 703.614 1.630614,-- Jahr 2011 73.000,--
- Zugehörige Folgeinvestitionen: keine
- Jahresfolgekosten:
- a)personelle Ausgaben keine
- b)Sachkosten keine
- c)Kapitalkosten 1. kalkulatorische Verzinsung 131.139,-- €
- Abschreibung 123.899,-- €
- Jahreserträge: keine
- Leistungen Dritter: keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen keine Anlage Kostendeckbl att (nichtöffentlich - ca. 160 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. August 2009 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 9 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und Freie Wähler (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen Freie Wähler (= Ablehnung); LINKE. und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen Freie Wähler (= Ablehnung); LINKE. und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, Freie Wähler und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.