Abriss und Neubau und Erweiterung von zwei Gruppen des Kinderzentrums Katzenstirn (KT 30) in 65931 Frankfurt am Main-Zeilsheim, Katzenstirn 25
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Vortrag des Magistrats vom 06.09.2013, M 163
Betreff: Abriss und Neubau und Erweiterung von zwei Gruppen des Kinderzentrums Katzenstirn (KT 30) in 65931 Frankfurt am Main-Zeilsheim, Katzenstirn 25
- Dem Abriss und Neubau des Kinderzentrums Katzenstirn (KT 30) wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission dem Projekt in ihrer Sitzung am 09.04.2013 zugestimmt hat.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung hierfür Mittel in Höhe von brutto 5.754.143,00 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. Darüber hinaus dient zur Kenntnis, dass in den Gesamtaufwendungen nicht aktivierungsfähiger Aufwand für den Abriss in Höhe von 284.894,00 € brutto und für die Auslagerung in Höhe von 738.915,00 € brutto im Erfolgsplan des Betriebs zu buchen sind.
- Das Projekt Abriss und Neubau des Kinderzentrums Katzenstirn 25 (KT 30) ist im Investitionsprogramm 2012-2015 des Betriebs Kita Frankfurt mit einem Gesamtbetrag von brutto 4.770.334,00 € in der Position "Anpassung des städtischen KT-Angebotes an den Bedarf unter 3-jähriger Kinder" enthalten.
- Es dient zur Kenntnis, dass zur Teilfinanzierung keine Zuschüsse vom Bund oder Land Hessen in Anspruch genommen werden können. Die ausfallenden Drittmittel in Höhe von 300.000,00 € werden durch Einsparungen im Erfolgsplan des Eigenbetriebs gedeckt und sind durch Sollveränderung vom Ergebnishaushalt in den Teilfinanzhaushalt der Produktgruppe 20.02 sicherzustellen.
- Es wird gebilligt, dass zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Aufwendungen des Vorhabens ein städtischer Investitionszuschuss bis zu 4.770.334,00 € gewährt wird. Die über den im Investitionsprogramm 2012-2015 der Stadt Frankfurt in der Produktgruppe 20.02 enthaltenen Betrag von 4.548.239,00 € hinausgehenden Mittel in Höhe von 222.095,00 € sind durch Sollveränderung vom Ergebnishaushalt in den Teilfinanzhaushalt der Produktgruppe 20.02 sicherzustellen.
- Es werden 15 Baumfällungen erforderlich. Die Fällung von 13 Bäumen mit einem Stammumfang über 60 cm ist durch die Genehmigung zur Fällung geschützter Bäume gestattet. Zusätzlich werden weitere 2 Bäume mit geringerem Stammumfang gefällt. Auf dem Grundstück werden 2 neue Bäume gepflanzt. Eine Nachpflanzung aller gefällten Bäume auf dem Grundstück ist nicht möglich, da der Baumbestand bereits sehr hoch ist und ausreichend Fläche für Neupflanzungen nicht zur Verfügung steht. Der Ausgleich erfolgt in den Grünanlagen der Siedlung Taunusblick in Zeilsheim. Weiterhin muss der vorhandene Gehölzbestand in Form von Sträuchern (15 Stück) beseitigt werden. Eine Ersatzbepflanzung der 15 Sträucher ist auf dem Außengelände vorgesehen.
- Es dient zur Kenntnis, dass es sich bei der bestehenden Feuerwehrzufahrt zur Einrichtung um eine schmale Stichstraße handelt. Die schmale Stichstraße ist nach den Vorgaben der Hessischen Bauordnung nicht mehr zulässig und muss gemäß § 5 der Hessischen Bauordnung neu hergestellt werden. Eine Herstellung der Feuerwehrzufahrt ist allein auf städtischem Grund nicht möglich. Es werden zusätzlich Teil-Grundstücke der Nachbarn benötigt. Es handelt sich hierbei um den Nachbarn und Eigentümer Rhein-Main-Wohnen, Gemarkung 517 Zeilsheim, Flurstück 39/7. Weiterhin ist eine Überfahrtmöglichkeit des Nachbarn und Eigentümers Telekom, Gemarkung 517 Zeilsheim, Flurstück 39/67, notwendig. Die nachbarschaftlichen Zustimmungen liegen vor und sind Bestandteil des Bauantrages.
- Es dient zur Kenntnis, dass die von der Bauaufsicht geforderten drei Pkw-Stellplätze aufgrund des Baumbestands und der Feuerwehrzufahrt nicht eingerichtet werden können. Ein Behinderten-Stellplatz wird realisiert. Einer Befreiung der weiteren zwei Stellplätze kann gemäß Bauaufsicht zugestimmt werden. Dies erfordert ein Ablösen der Stellplätze. Die Kosten für das Ablösen der zwei Stellplätze betragen 15.000,00 € brutto. Diese sind im Gesamtbetrag von 5.754.143,00 € brutto enthalten.
- Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung:
- A)Zielsetzung Das Kinderzentrum Katzenstirn (KT 30) liegt im Stadtteil Zeilsheim in Frankfurt am Main, im Schulbezirk der Käthe-Kollwitz-Schule. In der Einrichtung gibt es derzeit 4 Kindergartengruppen für insgesamt 70 Kinder. Der Versorgungsgrad in Zeilsheim stellt sich wie folgt dar: Schulbezirk U3-Plätze Kindergarten-Plätze Schulkinder-Betreuung Käthe-Kollwitz Schule Adolf-Reichwein-Schule Gesamt 14 % 0 % 5 % 36 % 100 % 74 % 36 % 36 % 36 % Zur Deckung des sehr dringenden Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren, nach dem Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - Kifö
- G)vom 10.12.2008, ist an diesem Standort die Schaffung von zwei Gruppen für Kinder unter 3 Jahren mit insgesamt 24 Plätzen geplant. Durch diese Erweiterung entsteht eine Kindertageseinrichtung mit insgesamt 6 Gruppen. Für das Bestandsgebäude wurde ein Anbau zur Erweiterung der Einrichtung für Kinder unter 3 Jahren und die Komplettsanierung des Bestandes geprüft. Auf Grund der sehr schlechten baulichen Substanz, der geringen Raumgrößen und Raumhöhen stellt der Abbruch mit Ersatzneubau die wirtschaftlichere Variante dar. Das Bestandsgebäude befindet sich auf einem Gelände mit einem hohen erhaltenswerten Baumbestand. Um möglichst viele Bäume zu schützen, wurde der Neubau dem Baumbestand angepasst. In den neu zu schaffenden Räumlichkeiten können neben den 24 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren, vier Kindergartengruppen mit jeweils 21 Plätzen betreut werden. Nach Fertigstellung stehen somit 108 Plätze zur Verfügung, was einer Erhöhung des Platzangebotes um 38 Plätze entspricht. In allen Altersstufen können bei Bedarf Kinder mit Behinderungen aufgenommen werden. Der Neubau wird gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2443 vom 06.09.2007 in Passivhausstandard errichtet. Eine Barrierefreiheit wird durch einen Plattformlift erreicht. Während der Bauzeit wird die vorhandene Einrichtung auf dem benachbarten Sportplatz des Grünflächenamtes, Flur 6, Flurstücke 40/9 und 38/5, (Bechtenwaldstraß
- e)in einer Pavillonanlage ausgelagert. Die Kosten für die Auslagerung betragen 738.915,00 €. Diese sind im Gesamtbetrag von 5.754.143,00 € brutto enthalten.
- B)Alternativen Keine
- C)Lösung Durch die Erweiterung werden zwei Gruppen für die Altersgruppen 0-3 sowie 14 neue Kindergartenplätze geschaffen. Um Einsparpotenziale zu erzielen wurde im Zuge der wirtschaftlichen Umplanung, eine Flächenreduzierung der Gruppenräume von 75 qm auf 70 qm vorgenommen. In diesem Zuge konnte auch eine Reduzierung der Verkehrsflächen erreicht werden. Durch die Umplanung konnte eine Reduzierung der Grundfläche von 50 qm erfolgen. Weitere Einsparungen wurden durch Reduzierung der Fliesenspiegel und der Haustechnik erreicht. Die geplante Zusammenlegung des Elternraumes mit dem Integrationsraum war zu dem Zeitpunkt der Planüberarbeitung noch nicht bekannt und konnte aus diesem Grund nicht berücksichtigt werden. Eine nachträgliche Einarbeitung führt zu deutlichen Eingriffen in die Planung so dass eine Wirtschaftlichkeit durch Zusammenlegung nicht erzielt werden kann.
- D)Kosten
- Investitionsbedarf 4.770.334,00 €
- Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Neubau und Feuerwehrzufahrt Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2010-2011 74.089,00 € 65.324,00 € 2012 446.885,00 € 226.011,00 € 2013 741.758,00 € 610.544,00 € 2014 2.922.763,00 € 1.910.863,00 € 2015 464.330,00 € 1.400.658,00 € 2016 120.509,00 € 556.934,00 € Gesamtsumme brutto 4.770.334,00 € Abbruch Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2010-2011 2.830,00 € 0,00 € 2012 34.011,00 € 8.503,00 € 2013 182.394,00 € 14.171,00 € 2014 25.659,00 € 222.220,00 € Gesamtsumme brutto 244.894,00 € Container Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2012 34.666,00 € 4.333,00 € 2013 565.132,00 € 324.636,00 € 2014 73.892,00 € 231.216,00 € 2015 65.225,00 € 178.730,00 € Gesamtsumme brutto 738.915,00 €
- Zugehörige Folgekosten keine
- Jahresfolgekosten des Eigenbetriebs
- a)personelle Folgekosten 543.672,21 €
- b)sächliche Folgekosten - größere Bauunterhaltung 44.182,76 € ( in der BU enthalten) - zusätzliche Betriebskosten 61.805,00 €
- c)Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung 5% keine - Abschreibung abzüglich Auflösung von Sonderposten keine
- Jahreserträge 131.076,00 € (24 U3-Plätze und 14 Kindergartenplätze)
- a)voraussichtliche Elternentgelte 55.884,00 € (24 U3-Plätze) 2.072,00 € (14 Kindergarten-Plätze
- b)Landeszuschuss 72.000,00 € (24 U3-Plätze) 1.120,00 € (14 Kindergarten-Plätze)
- Leistungen Dritter keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen Für die Erweiterung des Kinderzentrums Katzenstirn 25 (KT 30) in der Form, dass zukünftig 2 U3-Gruppen mit jeweils 12 Plätzen zusätzlich angeboten werden und die Aufstockung der Kindergartengruppen um 14 Plätze erfolgt, sind folgende Personalkosten einzuplanen: -Entsprechend den derzeitigen Mittleren Jahreswerte für Personalkosten (auf Grundlage TVöD SuE)-
- a)Neuschaffung von 8,66 Stellen Erzieher/in, EGr. S8 TVöD x 56.940 € = 493.100,40 €
- b)Neuschaffung von 1,13 Stellen Hausangestellte, EGr. 2Ü TVöD x 39.090 € = 44.171,70 €
- c)Höherbewertung der Stelle Leitung des Kinderzentrums von EGr. S16 TVöD nach EGr S17 TVöD = 4.350,00 €
- d)Höherbewertung der Stelle stellvertretende Leitung des Kinderzentrums von EGr. S15 TVöD nach EGr. S16 TVöD = 2.050,00 € Anlage 1_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 79 KB) Anlage 2_Erlaeuterungsbericht (ca. 1,3 MB) Anlage 3_Lageplan (ca. 369 KB) Anlage 4_Faellplan (ca. 1,4 MB)Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 11.09.2013
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. September 2013 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 10.10.2013 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Zustimmung im Rahmen des Revisionsberichtes); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); FDP (= Votum im Ausschuss für Bildung und Integration) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und RÖMER gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)