Frankfurt-Pass Erweiterung des berechtigten Personenkreises Regelmäßige Anpassung der Frankfurt-Pass-Einkommensgrenzen
Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht eine Erweiterung des berechtigten Personenkreises für den Frankfurt-Pass vor, um auch Beziehende von Wohngeld und Kinderzuschlag einzuschließen. Dies geschieht, um diese wirtschaftlich schwächeren Gruppen an sozialen, kulturellen und sportlichen Angeboten teilhaben zu lassen. Zudem wird eine regelmäßige Anpassung der Einkommensgrenzen auf Basis der Armutsgefährdungsschwellen angestrebt.
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Thema Wohnen verfolgenBeschlussvorschlag
- Die Frankfurt-Pass Einkommensgrenzen werden ab 01.01.2025 entsprechend den vom Statistischen Bundesamt (DESTATIS) veröffentlichten Armutsgefährdungsschwellen festgesetzt.
- Der/die zuständige Dezernent:in wird ermächtigt, ab 01.01.2025 die Einkommensgrenzen jährlich anhand der Entwicklung der Armutsgefährdungsschwellen festzusetzen, sofern dies unter Einhaltung des Gesamtbudgets möglich ist.
- Der berechtigte Personenkreis wird ab 01.01.2025 um Beziehende von Wohngeld und Kinderzuschlag erweitert.
- Die Ergebnisse der Maßnahmen werden bis zum 31.12.2026 im Hinblick auf Fallzahlen und Kostenentwicklung evaluiert. Auf Basis der Ergebnisse dieser Evaluation ist eine Beschlussfassung mit Wirkung ab 01.01.2027 herbeizuführen. Sollte diese Beschlussfassung nicht fristgerecht erfolgen, gilt die bestehende Beschlusslage, bis eine Einigung erzielt ist.
Begründung
A. Zielsetzung
Zu 1.
Die Einkommensgrenzen wurden zuletzt mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.06.2020, § 5880 (M 69), um 7% erhöht und betragen aktuell:
| Haushaltsgröße | EK-Grenze |
| 1-Personen-Haushalte | 976,00 € |
| 2-Personen-Haushalte | 1.264,00 € |
| 3-Personen-Haushalte | 1.550,00 € |
| 4-Personen-Haushalte | 1.838,00 € |
| 5-Personen-Haushalte | 2.126,00 € |
| Jede/r weitere Haushaltsangehörige/r | 288,00 € |
Seit dem Jahr 2020 ist die Einkommens- und Rentenentwicklung aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen inflationsbedingten Steigerungen deutlich gestiegen, ohne dass eine Anhebung der Frankfurt-Pass-Einkommensgrenzen erfolgte. Es entspricht der mehrheitlichen Haltung der Stadtverordnetenversammlung und es ist im Koalitionsvertrag vereinbart, die Einkommensgrenzen des Frankfurt-Passes regelmäßig an die Entwicklung der Durchschnittseinkommen und Renten anzupassen.
Für die Festlegung von Einkommensgrenzen und deren Fortschreibung ist eine bürokratiearme und zielgenaue Lösung erforderlich. Vor dem Hintergrund von Sinn und Zweck des Frankfurt-Passes, sind Einkommensgrenzen zu favorisieren, die sich an der vom Statistischen Bundesamt (DESTATIS) ermittelten Armutsgefährdungsschwellen orientieren. Aktuell (Stand 23.05.2024) ergäben sich demzufolge folgende Einkommensgrenzen:
| Armutsschwelle 2023 | Jahr | Monat |
| Alleinlebende/r | 15.765,00 € | 1.313,75 € |
| 2 Erwachsene mit 2 Kindern unter 14 | 33.106,00 € | 2.758,83 € |
Verallgemeinert bieten sich folgende Netto-Einkommensgrenzen an:
| 1-Personenhaushalte | 1.314,00 € |
| 2-Personenhaushalte | 1.796,00 € |
| 3-Personenhaushalte | 2.278,00 € |
| 4-Personenhaushalte | 2.759,00 € |
| 5-Personenhaushalte | 3.241,00 € |
| Jede/r weitere Haushaltangehörige/r | + |
| 482,00 € | |
Zum Vergleich:
| Aktuell | DESTATIS | Anhebung | |
| 1-Personenhaushalte | 976,00 € | 1.314,00 € | + 338,00 € |
| 2-Personenhaushalte | 1.264,00 € | 1.796,00 € | + 532,00 € |
| 3-Personenhaushalte | 1.550,00 € | 2.278,00 € | + 728,00 € |
| 4-Personenhaushalte | 1.838,00 € | 2.759,00 € | + 921,00 € |
| 5-Personenhaushalte | 2.126,00 € | 3.241,00 € | + 1115,00 € |
| Jede/r weitere Haushaltangehörige/r | 288,00 € | + 482,00 € | + 194,00 € |
Zu 2.
Die Armutsgefährdungsschwelle des Statistischen Bundesamtes wird jährlich erhoben. Insoweit stellt sie eine verlässliche Grundlage für die jährliche Anpassung der Einkommensgrenzen des Frankfurt-Passes dar.
Die Einkommensgrenzen wurden seit 2020 nicht fortgeschrieben. Mit der Möglichkeit einer jährlichen Fortschreibung auf Dezernatsebene soll eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Einkommensgrenzen zu Gunsten der berechtigten Personen sichergestellt bzw. eine zusätzliche Belastung abgefangen werden. Wegen der Kopplung der Einkommensgrenzen an die Entwicklung der Armutsgefährdungsschwelle ist eine Anpassung auf Dezernatsebene zur Zielerreichung sinnvoll, ohne dass jährlich eine parlamentarische Entscheidung vonnöten ist.
Sämtliche Entscheidungen erfolgen vorbehaltlich der Zustimmung des Landes Hessen zur Haushaltsaufstellung der Stadt Frankfurt am Main.
Über die Haushaltsplanung und Aufstellung ist gewährleistet, dass die Stadtverordnetenversammlung über die Entwicklung der Einkommensgrenzen informiert wird.
Zu 3.
Bei Einführung des Frankfurt-Passes wurden als einkommensunabhängige Frankfurt-Pass-Berechtigte Empfänger:innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) festgelegt (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu M 136/1991). Nach Ablösung des BSHG im Jahre 2005, sind das nun Bezieher:innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), Bezieher/innen von laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie Bezieher/innen von Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II).
Bezieher:innen von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) und Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG), deren Einkünfte über der Frankfurt-Pass-Einkommensgrenze liegen, verfügen nur über geringfügig höhere Mittel, als die vorgenannten Transferleistungsempfänger:innen, sind aber bislang nicht automatisch anspruchsberechtigt. Es erscheint gerechtfertigt, diesen wirtschaftlich schwächeren Personenkreis ebenfalls einkommensunabhängig in die Frankfurt-Pass-Vergünstigungen einzubeziehen. Damit gewährleistet die Stadt Frankfurt am Main, dass auch diese Menschen an den vielfältigen sozialen, kulturellen und sportlichen Angeboten teilhaben können. Überdies ginge damit ein Abbau von Bürokratie einher sowie eine Reduzierung der gebundenen Mitarbeiterkapazitäten in der Verwaltung, insbesondere auch im Hinblick auf die Digitalisierung des Frankfurt-Passes.
Zu 4.
Durch die Befristung des Beschlusses auf zunächst 2 Jahre wird sichergestellt, dass die getroffenen Maßnahmen im Zusammenspiel von Dezernat und Stadtverordnetenversammlung erneut betrachtet werden. Die Wirksamkeit der Neuausrichtung des Frankfurt-Pass-Systems kann somit evaluiert und bei Bedarf nachgesteuert werden.
B. Alternativen
Zu
- Alternativ könnte eine Festlegung der Einkommensgrenzen auch unmittelbar anhand der Einkommens- und Rentenentwicklung erfolgen. Dies hat aber im Vergleich zur Armutsgefährdungsschwelle keinen direkten Vorteil. Im Gegenteil, es wäre ein höherer Ermittlungs- und Berechnungsaufwand erforderlich, um jährlich eine Fortschreibung durchzuführen. Zu 2., 3. und
- Um die gewünschten Ziele zu erreichen, sind keine Alternativen zu erkennen.
C. Lösung
Zu 1.
Die Frankfurt-Pass-Einkommensgrenzen werden ab 01.01.2025 entsprechend der vom Statistischen Bundesamt (DESTATIS) im Mai 2024 veröffentlichten Armutsgefährdungsschwellen auf Basis der Werte für das Jahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| 1-Personenhaushalte | 1.314,00 € |
| 2-Personenhaushalte | 1.796,00 € |
| 3-Personenhaushalte | 2.278,00 € |
| 4-Personenhaushalte | 2.759,00 € |
| 5-Personenhaushalte | 3.241,00 € |
| Jede/r weitere Haushaltangehörige/r | + 482,00 € |
Zu 2.
Der/Die zuständige Dezernent:in wird per StVV-Beschluss autorisiert, über die jährliche Anpassung der Einkommensgrenzen anhand der Entwicklung der Armutsgefährdungsschwelle und unter Einhaltung des vorgegebenen Budgets zu entscheiden.
Zu 3.
Der automatisch berechtigte Personenkreis wird ab 01.01.2025 um Beziehende von Wohngeld und Kinderzuschlag erweitert.
Zu 4.
Der Beschluss wird auf 2 Jahre befristet. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird evaluiert.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Zu 1.-4.
Das Frankfurt-Pass-Budget beträgt 12.100.000 Euro für das Jahr 2024, 10.927.000 Euro für das Jahr 2025, 10.367.000 für das Jahr 2026 und 8.897.000 Euro für das Jahr 2027.
2023 waren im Schnitt rund 49.000 Frankfurt-Pässe im Umlauf. Die Gesamtausgaben betrugen 11.260.224,49 Euro, pro Frankfurt-Pass somit 229,80 Euro.
Aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets und der damit verbundenen Veränderung bei der Subventionierung von RMV-Zeitfahrkarten ist im Jahr 2024 mit einem geringeren Finanzbedarf und somit auch geringeren Kosten pro Frankfurt-Pass zu rechen.
Mit Stand 30.09.2024 lassen sich die Kosten für das Gesamtjahr auf ca. 9,94 Mio. Euro hochrechnen, pro Frankfurt-Pass somit 202,86 Euro.
Dieser Trend wird sich aufgrund von Tarifanpassungen und Preisgestaltungen (Reduzierung der Subventionierung von 70 % auf 60 %) auch im Jahr 2025 fortsetzen, so dass sich bei einem prognostizierten Subventionierungsbedarf von ca. 5,5 Mio. Euro ein weiteres Einsparungspotenzial von ca. 4,0 Mio. Euro abzeichnet.
Die Hochrechnungen der finanziellen Auswirkungen erfolgen auf Grundlage der Fallzahlen der Beziehenden von Wohngeld und Kinderzuschlag sowie der Erweiterung der Einkommensgrenze.
Die hochgerechneten Mehrausgaben sind mit dem Frankfurt-Pass-Budget für die Jahre 2025 und 2026 gedeckt.
In 2022 gab es in Frankfurt am Main 4.435 Haushalte, die Wohngeld bezogen haben, nicht bekannt ist die damit korrespondierende Anzahl der Personen. Gemäß dem Statistischen Jahrbuch der Stadt Frankfurt am Main 2021, Abschnitt 2.26, beträgt (2019) die durchschnittliche HH-Größe in Frankfurt am Main 1,80 Personen. Demzufolge wären rund 8.000 Wohngeld-Beziehende anzunehmen.
Aufgrund der 2023 in Kraft getretenen Wohngeldreform ist die Zahl der Wohngeldhaushalte gegenüber dem Vorjahr um 71 Prozent gestiegen (vorläufiger Bericht vom 12.08.2024).
Somit ist mit ca. 13.650 Personen im Wohngeldbezug zu rechnen (4435 x 1,8 x 71 % Steigerung). Bei einer durchschnittlichen Inanspruchnahme von 1/2 ergeben sich ca. 6.825 neue Frankfurt-Pässe.
Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit beziehen aktuell (Stand 08/2024) ca. 14.100 Kinder mit 5.779 Kinderzuschlagsberechtigten (Alleinerziehende oder ein Elternteil) Kinderzuschlag.
Somit ist mit ca. 19.900 Personen aus dem Bereich Kinderzuschlag zu rechnen (14.100 + 5.779). Da jedoch eine Überschneidung mit den Wohngeldberechtigten existiert, ist bei einer Inanspruchnahme von 1/4 mit ca. 4.975 neuen Frankfurt-Pässen zu rechnen.
Zusätzlich ist fiktiv mit 5.000 Personen zu rechnen (ca. 10 Prozent der aktuell gültigen Frankfurt-Pässe), die bei einer Erhöhung der Einkommensgrenze zusätzlich berechtigt werden, da keine Erkenntnisse und Statistiken über die örtliche Struktur des (Netto-) Einkommens vorliegen. Auch lassen sich aus dem Frankfurt-Pass-Programm keine gesicherten Daten über Frankfurt-Pass-Inhaber:innen generieren, deren Berechtigung nur auf ihre Einkommenssituation zurückzuführen ist.
Bei bis zu 16.800 neuen Frankfurt-Pässen (6.825 + 4.975 + 5.000) und Kosten von 202,86 Euro pro Frankfurt-Pass zuzüglich 10% Sicherheitsaufschlag aufgrund der ungenauen Datenlage wären Mehrkosten von bis zu 3,75 Mio. €/Jahr (16.800 x 202,86 Euro + 10 Prozent) anzunehmen. Diese schlüsseln sich wie folgt auf:
| Rechtskreis Wohngeld | 6.825 x 202,86 € = |
| 1.384.519,50 € Rechtskreis Kinderzuschlag | 4.975 x 202,86 € = |
| 1.009.228,50 € Erhöhung Einkommensgrenze | 5.000 x |
| 202,86 € = 1.014.300,00 € Sicherheitsaufschlag | 340.844,80 € |
Daraus ergibt sich folgende Prognoserechnung in Bezug auf das Frankfurt-Pass-Budget:
| Kosten für Fahrkarten | 5,5 Mio. € |
| Kosten übrige Angebote | 1,0 Mio. € |
| Kosten Erweiterung und EK-Grenze | 3,75 Mio. € |
| Benötigtes Budget | 10,25 Mio. € |
Angesichts dessen ist mit den aktuellen Prognoserechnungen zum Frankfurt-Pass-Budget die Umsetzung aller Zielsetzungen bis zum 31.12.2026 möglich. Für das Jahr 2027 wäre das Budget in Höhe von 8.897.000 Euro nach aktuellem Stand voraussichtlich nicht mehr ausreichend. Durch die Befristung der Maßnahmen auf den 31.12.2026 und die vorausgehende Evaluierung lässt sich allerdings auf Grundlage einer dann verlässlicheren Datengrundlage beurteilen, ob das Budget auch für 2027 ausreichend sein wird. Zudem besteht die Möglichkeit an einzelnen Punkten nachzusteuern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. November 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.12.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffern 1., 2. und 4.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, FDP und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und Linke (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffern 1., 2. und 4.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU und Linke (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1.: Ziffern 1., 2. und 4.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG; AfD (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)