Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße hier: Einstellung des Verfahrens

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Straßburger Straße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Straßburger Straße per E-Mail

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 07.09.2018, M 159

Betreff: Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße hier: Einstellung des Verfahrens Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.06.2014, § 4745 (M 23) Das Bebauungsplanverfahren Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße ist einzustellen.

Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 911, für den am 26.06.2014 der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, überlagert öffentliche Grün- und Verkehrsflächen des geltenden Bebauungsplans Nr. 302, der am 28.02.1978 in Kraft getreten ist . Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 911 sind folgende Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung verfolgt worden: Es sollte Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden, für das nicht mehr benötigte Verkehrsflächen zur Ergänzung nördlich angrenzender Wohngebiete herangezogen werden. Mit dem Bebauungsplan sollte dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt am Main Rechnung getragen werden. Hinsichtlich der steigenden Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre und dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt am Main eigneten sich diese Flächen zunächst im Rahmen einer bodenschonenden Maßnahme der Innenentwicklung für ergänzende Wohnbebauung innerhalb eines bestehenden Wohngebietes. Da die Flächen vollständig in städtischem Besitz und bereits erschlossen sind, erschienen diese Flächen für eine zeitnahe Entwicklung besonders interessant. Aus diesem Grund wurde das Plangebiet vom Magistrat für die Aufstellung eines Bebauungsplans ausgewählt und als Wohnbaulandentwicklung mit Priorität in dem Vortrag des Magistrats M 9 vom 17.01.2014 aufgenommen. Bei dem Gebiet handelt es sich um eine Fläche, die ursprünglich als Vorhaltefläche für den Straßenbahnbau vorgesehen war mit daran angrenzenden überwiegend öffentlichen Grünflächen im Norden. Im Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main (§ 10477 Beschlussausfertigung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2005; M 32 vom 18.02.2005) ist die Verlegung der Straßenbahnlinie 12 vom südlichen Waldrand des Wohngebiets in die Mitte Goldsteins durch die Straßburger Straße dargestellt. Mit der Verlegung der Straßenbahn in die Straßburger Straße wird die fußläufige Erreichbarkeit der Straßenbahn für die Allgemeinheit verbessert. Insofern galt es bei den planerischen Überlegungen als Rahmenbedingung die Option der Straßenbahn zu wahren. Ausgehend von einem Straßenquerschnitt mit einer zukünftigen Straßenbahn verbleibt eine relativ schmale Fläche von lediglich 15 m, die für eine Bebauung zur Verfügung steht. Auf dieser Fläche befinden sich einige ältere Bäume sowie 14 Bäume, die 2008 als Ersatzpflanzungen im Zusammenhang mit dem Bau der Kindertagesstätte An der Schwarzbachmühle gepflanzt wurden. Sofern die Bestandsbäume nicht in einer Planung berücksichtigt werden können, müssen diese verpflanzt, bzw. ersetzt werden. Die fünf zweigeschossigen Doppelhäuser parallel zur Straßburger Straße im Norden grenzen mit ihren Südfassaden mit weniger als 3,0 m Abstand an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 911. In diesen Bereichen sind die gesunden Wohnverhältnisse zu berücksichtigen. Für ein städtebauliches Konzept bedeutet dies zusammenfassend, dass der ungünstig schmale Grundstücksstreifen, bei Einhaltung von Abstandsflächen, Berücksichtigung des Baumbestandes und Rücksichtnahme auf die bestehende Bebauung, lediglich nur sehr eingeschränkte Bebauungsmöglichkeiten zulassen würde. Bezüglich der zukünftigen Höhenentwicklung sind in direkter Nachbarschaft zu der Siedlung Goldstein mit typischen zwei Vollgeschossen maximal drei Vollgeschosse vertretbar. Für einen Geschosswohnungsbau sind drei Geschosse und eine maximale Gebäudetiefe von 9 m (15 m Grundstückstiefe abzüglich 3 m Abstandsfläche nach Norden und mindestens 3 m Vorgartenfläche nach Süden) wirtschaftlich nur schwer darstellbar. Mit den dargestellten Schwierigkeiten und dem erwartungsgemäß geringen Bauvolumen in Form von wenigen Wohnhäusern mit maximal drei Vollgeschossen ist das Bebauungsplanverfahren Nr. 911 in Frage zu stellen. Die Fläche ist nach heutigem Kenntnisstand bezogen auf die Anzahl der möglichen Wohneinheiten im Verhältnis zum hohen Aufwand nicht geeignet, einen sinnvollen Beitrag für den dringend benötigten Wohnbedarf zu leisten. Ein entsprechendes Planerfordernis ist nicht mehr aufrecht zu erhalten. Aufgrund der dargestellten Situation wird das Verfahren eingestellt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. September 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 08.11.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 6
Sitzung 26 · 23.10.2018
TO I, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage M 159 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 25 · 29.10.2018
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 159 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 26 · 06.11.2018
TO II, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 159 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 28 · 08.11.2018
TO II, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage M 159 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen