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Bolongarostraße 109, Bolongaropalast - Sanierung und Neukonzeption hier: Mehrkostenvorlage - § 100 HGO

Vorlagentyp: M
6 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, zusätzliche Mittel in Höhe von 19.193.694,24 € zur Sanierung des Bolongaropalastes bereitzustellen, um die baulichen und energetischen Mängel zu beheben. Ziel ist es, das historische Gebäude bis Ende 2026 fertigzustellen, um die Nutzung als kulturelle Einrichtung zu ermöglichen.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass

a) für die Sanierung und Neukonzeption des Bolongaropalastes mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016, § 819 (M 220), Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2022 § 1194 (M 180) sowie mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 § 1045 (M 183) ein Gesamtbetrag in Höhe von 53.533.107,37 € bewilligt und freigegeben wurde.

b) die Maßnahme im Investitionsprogramm zum Haushaltsjahr 2024 in der Produktgruppe 30.01, Projektdefinition 5.001788, mit Gesamtkosten i. H. v. 51.304.744,93 € enthalten ist. Die Differenz zu 1.a) ergibt sich aus einer Sollveränderung aus 2017 in Höhe von 64.368 € (Ertüchtigung Aufzüge) sowie einer Sollveränderung aus 2022 in Höhe von 2.292.730,44 € an das Dezernat VII zur Integration des Porzellanmuseums in das Bolongaromuseum (Projektdefinition 5.010840).

c) für den Bolongaropalast - Sanierung und Neukonzeption - bislang 39.653.028,08 € verausgabt wurden (Stand: 25.09.2024).

d) der Gesamtinvestitionsbedarf für die Baumaßnahme gem. beigefügtem Kostendeckblatt um 19.193.694,24 € auf 72.726.801,61 € gestiegen ist.

2. Die zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 19.193.694,24 € für die Sanierung des Bolongaropalastes werden bewilligt und freigegeben.

3. Es werden zusätzliche Ausgaben in Höhe von 185.336,32 € für den Einbau der Küche für die Gastronomie im Bolongaropalast bewilligt und freigegeben.

4. Die zur Deckung der Mehrkosten nebst Küche in Höhe von 19.379.030,56 € erforderlichen Mittel stehen in den folgenden Produktgruppen bei den entsprechenden Projektdefinitionen zur Verfügung:

DezernatProduktgruppeProjektdefinitionBezeichnungT
€Ansprechpartner:in
I21.155.001363Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten
Sportstätten13.000OB Josef
III13.015.006295Sammelveranschlagung Schöneres Frankfurt1.000StR Prof. Dr. Gwechenberger
III13.015.001027Sozialbindung des Grundeigentums500StR Prof. Dr. Gwechenberger
III13.015.001232WoBau-Darlehen1.700StR Prof. Dr. Gwechenberger
XI31.085.005485Grunderwerb3.200StRin Weber
Summe19.400

5. Die Deckung der erforderlichen Mittel in Höhe von 1.000 T€ erfolgt aus der Veranschlagung der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 Programm Schöneres Frankfurt, Sammelveranschlagung. Die mit dem Haushalt beschlossene Budgetierungsregelung zum Programm Schöneres Frankfurt, wonach keine Deckungsfähigkeit zugunsten von Maßnahmen außerhalb des Projekts Schöneres Frankfurt besteht, wird zur Deckung der Mehrkosten der Maßnahme "Bolongarostraße 109, Bolongaropalast - Sanierung und Neukonzeption" einmalig in Höhe von 1.000 T€ aufgehoben.

6. Die Maßnahme ist ohne Verzögerung fortzuführen und umzusetzen.

Begründung

A) Zielsetzung

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016, § 819 (M 220) wurde die Sanierung und Neukonzeption des Bolongaropalastes bewilligt.

Die Notwendigkeit der Maßnahmen für den in den Jahren 1772 bis 1775 erbauten und unter Denkmalschutz stehenden Bolongaropalast ergab sich aus einem schlechten baulichen und energetischen Allgemeinzustand. Brandschutztechnische Mängel, eine fehlerbehaftete technische Infrastruktur sowie altersbedingte Verschleißerscheinungen an Dach und Fassade waren unaufschiebbar zu beseitigen. Gleichzeitig galt es, das Gebäude barrierefrei auszubauen und die Nutzung neu auszurichten.

Im Februar 2017 wurde mit den Baumaßnahmen am Hauptgebäude begonnen. Im Januar 2022 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung nachträglich die Integration des Porzellanmuseums sowie die Erweiterung des Museums unter Verantwortung des Historischen Museums Frankfurt beschlossen. Das erweiterte Museum stellt als Hauptnutzer des Bolongaropalastes einen Garanten zur Belebung des Gebäudes dar.

Die Fertigstellung der Sanierung des Bolongaropalastes ist für Ende 2026, die Inbetriebnahme des Palastes für Mitte 2027 geplant. Die zeitlich nachgelagerte Inbetriebnahme ergibt sich daraus, dass erst mit Baufreiheit und Staubfreiheit im Gebäude sowie nach Inbetriebnahme der Einbruchmeldeanlage die Einbringung der Ausstellungsstücke im Museum erfolgen kann.

Neben der Sanierung und Neukonzeption des Gebäudes ist die Grunderneuerung der denkmalgeschützten Gartenanlage als weitere bauliche Maßnahme vorgesehen. Die beiden Projekte werden zwischen den beteiligten Ämtern koordiniert. Vor diesem Hintergrund soll die Grunderneuerung der Gartenanlage parallel zu den Hochbauarbeiten am Palast auf der unteren Terrasse beginnen. Die Landschaftsbauarbeiten auf der oberen Terrasse können erst einsetzen, wenn die Hochbaugewerke die Fläche freigegeben haben und die Brunnenbauarbeiten abgeschlossen sind. Dies ist ab April 2026 geplant, sodass der Bolongarogarten ebenfalls Mitte 2027 voraussichtlich fertiggestellt sein wird. Für die Grunderneuerung der Gartenanlage ist eine eigenständige Bau- und Finanzierungsvorlage in der Vorbereitung.

Für die zeitlichen Verzögerungen und die damit einhergehenden Kostensteigerungen bei der Baumaßnahme sind folgende Gründe maßgeblich:

  1. Unvorhergesehene Mehraufwendungen aufgrund minderer Bausubstanz

Nach Abnahme von neueren Tapeten oder Spachtelungen hat sich gezeigt, dass die Bestandsputze in verschiedenen Bereichen deutlich stärker geschädigt sind, als angenommen wurde. In diesen Bereichen ist ein großflächiger Putzaustausch erforderlich. Gleiches gilt für vorhandene Spachtelschichten. Diese haben sich zum Teil vom Untergrund gelöst und liegen hohl, so dass sie keinen tragfähigen Untergrund für die geplante Makulaturtapete sowie den neuen Anstrich bieten. Die Spachtelschichten müssen entgegen der ursprünglichen Planung entfernt werden. Im Zuge der Bearbeitung der Putz- und Stuckflächen hat sich gezeigt, dass zahlreiche zusätzliche Risse zu bearbeiten sind. Hinzu kamen nicht zu vermeidende neue Risse, welche trotz verschiedener Schutzmaßnahmen und erschütterungsarmen Arbeiten entstanden sind.

Es sind im Vorfeld nicht zu erwartende aufwändige Sicherungsmaßnahmen für Stuckdecken erforderlich geworden. Aufgrund des Zustands der Altanstriche wurde es als notwendig erachtet, die Decken, Kamine und Supraporten in einigen Räumen komplett durch Abbeizen und anschließendes Abdampfen mit Microdampfstrahl freizulegen. Ansonsten ist eine Haftung der neuen Anstriche nicht gewährleistet.

Ursprünglich war nicht bekannt, dass an allen historischen Holzelementen bleiweißhaltige Anstriche vorhanden sind. Aufgrund der Gesundheitsgefährdung durch das Blei ist ein zusätzlicher Aufwand bei den Malerarbeiten am Holzwerk erforderlich.

2. Mehrkosten aufgrund nachträglicher Beschlussfassung zur Integration der Porzellansammlung in das "Bolongaro-Museum"

Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass sich die vorhandenen Parkettböden in einigen Räumen erhalten lassen und somit nur eine Aufarbeitung erforderlich gewesen wäre. Tatsächlich mussten jedoch folgende Umstände gelöst werden: Der Einbau von Bodentanks für die Versorgung der Museumsplanung mit Steckdosen und Datendosen und deren Trassen, sowie die statische Stabilisierung der Deckenkonstruktion. Für den Museumsbetrieb mit zahlreichen Vitrinen konnte zwar die statische Tragfähigkeit mit einer Einschränkung der Nutzlast ermöglicht werden, jedoch gelang der Nachweis der maximal zulässigen Durchbiegung und des maximal zulässigen Schwingverhaltens nicht. Hierzu mussten teilweise zur Erleichterung zu schwere Deckenfüllungen entfernt werden und mittels statisch wirksamer Verschraubung von zwei Lagen Holzwerkstoffplatten mit den Deckenbalken zu einer "Plattenbalkenkonstruktion" verschraubt werden. Hieraus ergeben sich weitere Mehraufwendungen, wie u.a. die Herausnahme der Original-Deckenbalkenfüllungen oder der Umleitungen von statischen Belastungen auf seitliche Deckenbalken.

Der Einbau einer Einbruchmeldeanlage wurde nachträglich durch die Erweiterung des Museums als Anforderung definiert. Die Bearbeitung nachfolgender Gewerke verzögerte sich demnach.

3. Mehrkosten aufgrund Bauzeitenverzögerung und Kostensteigerung durch angespannte Marktlage und Bauindexsteigerung

Die derzeitige sehr angespannte Marktlage am Bau hat ebenfalls zu Mehrkosten bei den einzelnen Vergaben geführt. Es wurde mit Kostensteigerungen von etwa 13% in den Jahren 2017- 2020 und nochmals mit etwa 6% bis ins Jahr 2023 gerechnet. Für die Jahre 2024 bis 2026 ist von einem konjunkturellen Risiko von weiteren 4% auszugehen. Die Zahlen beruhen auf den Angaben zum Baupreisindex des statistischen Bundesamtes. Auch aus diesem Grund erhöhten sich bei fast allen Ausschreibungen die Kosten gegenüber der Kostenberechnung von 2016. Die derzeitige Lage des Materialmarktes ist nicht einschätzbar.

4. Mehrkosten aufgrund zusätzlicher Honorarforderungen der Fachplaner

Zusätzliche Honorarforderungen und weitere Nachforderungen der Planungsbüros auf Grund von Planungsänderungen, Bauzeitverlängerungen und Kündigungen von Firmen führen ebenfalls zu Kostensteigerungen.

5. Mehraufwand Einbau Küche Gastronomie

In der Begründung zur M 220/ 2016 (§ 819) heißt es: "Die Feinverteilung der technischen Einrichtung, der Einbau der Küche sowie das Einrichten der Gasträume obliegen dem künftigen Pächter." Demnach wurde die Küche zwar geplant, deren Einbau und Einrichtung ist jedoch bisher nicht Gegenstand der Baumaßnahme. Zwischen dem Zeitpunkt der Beschlussfassung 2016 und dem aktuellen Beschluss hat sich der Gastronomiemarkt verändert. Hierauf ist zu reagieren. Der aktuelle Gastronomiemarkt gestaltet sich schwierig, Interessenten für ein Gastronomieobjekt sind nicht einfach zu finden. Investitionen in die Küchenausstattung stellen eine hohe Hürde für Bieter dar. Erschwerend kommt beim Bolongaropalast hinzu, dass sich im Objekt vor der Sanierung noch keine etablierte Gastronomie befunden hat und somit keine Erfahrungswerte zur zukünftigen Entwicklung vorhanden sind. Ein Vorteil des Einbaus der Küche besteht darin, dass bei einem Pächterwechsel die Einrichtungsgegenstände im Objekt verbleiben und sich somit der Betrieb für eine Nachfolgerin/ einen Nachfolger unmittelbar anschließen kann. Zum Einbau der Küche von städtischer Seite rät auch das für das Gastronomiekonzept beauftragte Beratungsunternehmen.

B) Alternativen

Ohne die Freigabe der Mehrkosten kann die Baumaßnahme nicht beendet werden und das historisch bedeutsame Bauwerk wäre in seiner Substanz gefährdet.

C) Lösung

Die zusätzlichen Mittel werden wie beantragt bewilligt.

D) Kosten

  1. Investitionsbedarf:
Beschluss der STVV vom 15.12.2016 § 819 (M 220)38.598.222,00 €
Beschluss der STVV vom 27.01.2022 § 1194 (M 180)3.152.225,39 €
Beschluss der STVV vom 09.12.2021 § 1045 (M 183)11.782.659,98 €
Sollveränderung 2017, Ertüchtigung von Aufzügen64.368,00 €
Investitionsmehrbedarf19.193.694,24 €
Investitionsmehrbedarf Einbau Küche Gastronomie185.336,32 €
Gesamtkosten72.976.505,93 €

2. Finanzierungablauf:

Für den Mehrbedarf bei der Sanierung des Bolongaropalastes ist folgender Finanzbedarf bzw. Mittelabfluss zu erwarten:

JahrVerpflichtungenMittelabfluss
20247.000.000 €5.500.000 €
20258.000.000 €11.500.000 €
20264.400.000 €10.000.000 €
20277.000.000 €

3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: - keine -

4. Jahresfolgekosten

a) Persönliche Ausgaben - keine -

b) Sachkosten - keine -

c) Kapitalkosten

Die Berechnungsgrundlage bilden die Mehrkosten für die Sanierung in Höhe von 19.379.030,56 €.

  1. Kalkulatorische Verzinsung
Kalkulatorische Verzinsung (1,60 %)310.064 €
Zinssatz für das Jahr 2024 gemäß HH-Rundschreiben
2. Abschreibung
Abschreibung387.581 €
(Nutzungsdauer 50 Jahre) 2,00%
Gesamtsumme Jahresfolgekosten697.645 €

5. Jahreserträge: | 25.000 €

Für das "Bolongaro-Museum" ist mit Einnahmen in Höhe von 25.000 € pro Jahr zu rechnen. Die Summe ergibt sich aus 20.000 € für gelöste Eintrittskarten und 5.000 € für

Vermittlungsangebote wie Führungen, Workshops, Vorträgen und Einnahmen aus dem Shop/Merchandise.

Es ist weiterhin mit Mieteinnahmen zu rechnen, deren Höhe noch nicht absehbar ist.

6. Leistungen Dritter: - keine -

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine -

8. Sonstiges: - entfällt -

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. November 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.12.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 30 · 25.11.2024
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

OBR 6
Sitzung 34 · 26.11.2024
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 157 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 31 · 03.12.2024
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTIONAfD
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
Gartenpartei
Sonstige:
BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 31 · 05.12.2024
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 34 · 10.12.2024
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 36 · 12.12.2024
TO II, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)

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