Hühnerweg 7, 60599 Frankfurt am Main hier: Baumfällvorlage
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 07.09.2018, M 157
Betreff: Hühnerweg 7, 60599 Frankfurt am Main hier: Baumfällvorlage
- Es dient zur Kenntnis, dass im Hühnerweg 7 für die Tiefgaragenein- und -ausfahrt des geplanten Mehrfamilienwohnhauses mit 13 Wohneinheiten ein Baum gefällt werden muss (siehe Anlagen 1 - 3). Es handelt es sich um folgenden Baum: Nr. lt. Baumkataster Baumart Stammumfang. in cm 25 Kastanie 125 cm
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass eine Neupflanzung seitlich der Zufahrt, im Bereich des Gehweges vor dem Grundstück, vorgesehen ist (siehe Anlage 2).
- Der Fällung des Baumes wird zugestimmt. Begründung: Projekt - Mehrfamilienhaus Im Hühnerweg 7, in Frankfurt Sachsenhausen soll ein Mehrfamilienhaus mit 13 Wohneinheiten entstehen (Bauvoranfrage: PV-2018-1628-2). Das auf der Liegenschaft vorhandene Bestandsgebäude soll abgebrochen werden (Abbruchanträge: PV-2018-1619-2, PV-2018-1621-2). 1. Planung Die Erschließung des geplanten Mehrfamilienhauses soll, wie bereits im Bestand, über den Hühnerweg erfolgen. Allerdings verschiebt sich der Zufahrtsbereich des Bestandsstellplatzes, der sich augenblicklich unmittelbar an der nordwestlichen Grundstücksgrenze zum Hühnerweg befindet. Die Zufahrt für die neu zu errichtende Tiefgarage rückt dagegen 3 m von dieser Grundstücksgrenze ab. Der Grund hierfür sind notwendige Abstandsflächen gemäß Hessischer Bauordnung (HBO), sowie die Zugänglichkeit für die Feuerwehr und die Bewohner (Kleinkinderspielplatz) zum rückwärtigen Grundstücksteil. Aufgrund des starken Gefälles des Hühnerweges (der Höhenunterschied zwischen nördlicher und südlicher Grundstücksgrenze entlang der Gehweghinterkante beträgt ca. 1,2 m) kann die Tiefgaragenzufahrt auch nicht an anderer Stelle positioniert werden. Sie muss in dem geplanten Bereich an tiefster Stelle liegen, um die notwendige Rampenlänge darzustellen zu können. Um diese neue Zufahrtssituation sicherstellen zu können, muss ein Baum (Kastanie) im öffentlichen Gehwegbereich des Hühnerwegs gefällt und in unmittelbarer Nähe ein neuer Baum gepflanzt werden. 2. Zustand / Größe der Bäume Bei diesem, in der Anlage markierten Baum sind folgende Besonderheiten auszumachen: Zum einen ist er der jüngste Baum in diesem Bereich des Hühnerweges und zum anderen passt er derzeit nicht in die Anordnung der sonstigen Bäume. Er verletzt den sonst regelmäßigen Abstand von ca. 14 m und tritt deutlich weiter von der Straße zurück als die anderen Bäume. Offensichtlich wurde diese eigentlich "falsche" Position des Baumes aus der Zwangslage der derzeitigen Zufahrtsituation der Liegenschaft Hühnerweg 7 notwendig, da die reguläre Stellung des Baumes die Zufahrt blockiert hätte. Der neue Baumstandort heilt diese Situation, in dem er exakt in die bestehende Baumflucht rückt und den regelhaften Abstand von circa 14 m zwischen den Bäumen wiederherstellt. (Anlage 1) Ansonsten ist festzustellen, dass die Wurzeln des fraglichen Baumes, aufgrund seiner Positionierung ungewöhnlich nah an der Grundstücksgrenze, den Gehwegbelag angehoben haben und in den privaten Grundstücksbereich reichen. Hierdurch besteht zum einen Stolpergefahr und zum anderen ist zu befürchten, dass die Wurzeln bei den anstehenden Abbruch- und Baumaßnahmen verletzt werden und somit der Baum insgesamt geschädigt wird. 3. Umpflanzung / Ersatzpflanzung Da aufgrund des Alters und des Stammdurchmessers nach Stellungnahme des Grünflächen-amtes eine Umpflanzung nicht möglich ist, erfolgt eine Ersatzpflanzung nach Eintragung im Lageplan. (Anlage 1 + 2) 4. Wertermittlung Der "Verkehrswert" des Baumes ist vom Grünflächenamt Frankfurt mit ca. 6.000 € ermittelt worden. Eine Neupflanzung wird mit ca. 2.000 € angegeben. In einer noch abzuschließenden vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Bauherrn und dem Fachamt wird die Werterstattung und Neupflanzung geregelt. Anlage 1_Uebersichtslageplan (ca. 578 KB) Anlage 2_Freiflaechenplan (ca. 432 KB) Anlage 3_Bilddokumentation (ca. 2,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 12.09.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. September 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 08.11.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)