Kanalneubau Südsammler (Lahmeyerstraße) im Zuge der Baumaßnahme Riederwaldtunnel hier: Fällung von drei Bäumen
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Vortrag des Magistrats vom 29.08.2016, M 157
Betreff: Kanalneubau Südsammler (Lahmeyerstraße) im Zuge der Baumaßnahme Riederwaldtunnel hier: Fällung von drei Bäumen
- Es dient zur Kenntnis, dass im Zuge der Baumaßnahme Riederwaldtunnel durch Hessen Mobil eine Neuordnung der öffentlichen Abwasseranlagen erfolgen muss. Im Bereich der Lahmeyerstraße lässt es sich nicht vermeiden, in den Baumbestand einzugreifen. Gemäß der Anlage 1 müssen drei Platanen gefällt werden. Nach Beendigung der Kanalbaumaßnahme werden an den Standorten 2 und 3 zwei Ersatzpflanzungen vorgenommen. Am Baumstandort 1 kann aufgrund der neuen Kanaltrasse keine Ersatzpflanzung am gleichen Standort erfolgen.
- Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) in ihrer 2. ordentlichen Sitzung am 11.07.2016 die Vorlage zur Genehmigung der Fällung von 3 Bäumen behandelt hat und der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, dieser zuzustimmen.
- Der Fällung der drei Platanen wird zugestimmt.
- An den Baumstandorten 2 und 3 sind als Ersatzpflanzungen Platanen-Hochstämme mit Stammumfang von 20 - 25 cm vorgesehen. Als Ersatz für die Platane an dem Baumstandort 1 wird in räumlicher Nähe eine Pflanzung von 6 Felsenkirschen-Hochstämmen mit einem Stammumfang von 20 - 25 cm in der Wächtersbacher Straße vorgenommen. Begründung: Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) muss im Zuge der Baumaßnahme Riederwaldtunnel durch Hessen Mobil das Kanalnetz von der Borsigallee bis zu der Straße Am Riederbruch neu gestalten. Hierzu ist es erforderlich, den vorhandenen Kanal in der Lahmeyerstraße (s. Anlage 2) in Richtung der Wächtersbacher Straße geradlinig von Bauwerk 10 zu Bauwerk 11 zu verlängern. Eingebaut werden muss ein Kanal mit einem Innendurchmesser von 2 m. Dieser Abschnitt liegt außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Planfeststellungsbeschlusses für die Baumaßnahme Riederwaldtunnel. Gemäß Auflagen des Regierungspräsidiums Darmstadt muss der Verbau der Baugruben wasserdicht hergestellt werden. Dies erfordert einen Verbau mit Spundwänden, der jegliche Wurzeln durchtrennt. Eine Standfestigkeit der drei Bäume kann somit nicht mehr gewährleistet werden. Die Fällung der drei Platanen soll in der Fällperiode November 2016 - Februar 2017 erfolgen. Die Fällung ist zu diesem Zeitpunkt erforderlich, um sicherzustellen, dass die Kanalbaumaßnahmen vor dem Bau des Riederwaldtunnels fertiggestellt sind und damit die Abwasserentsorgung sichergestellt ist. Die Kosten der Fällung der drei Platanen sowie die Kosten der Neupflanzungen trägt Hessen Mobil. Anlage 1 (ca. 843 KB) Anlage 2 (ca. 1 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 10.10.2016, OA 69 Antrag vom 10.10.2016, OF 79/11 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 31.08.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2016Sie sind hierMM 157Kanalneubau Südsammler (Lahmeyerstraße) im Zuge der Baumaßnahme Riederwaldtunnel hier: Fällung von drei BäumenMagistratsvortrag
- 10. Oktober 2016OAOA 69Kanalneubau Südsammler (Lahmeyerstraße) im Zuge der Baumaßnahme Riederwaldtunnel hier: Fällung von drei Bäumen Vortrag des Magistrats vom 29.08.2016, M 157Anregung
- 10. Oktober 2016OFOF 79/11Kanalneubau Südsammler (Lahmeyerstraße) im Zuge der Baumaßnahme Riederwaldtunnel hier: Fällung von drei Bäumen Vortrag des Magistrats vom 29.08.2016, M 157Ortsbeiratsantrag · SPD
- 9. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2Kanalneubau Südsammler (Lahmeyerstraße) im Zuge der Baumaßnahme Riederwaldtunnel Hier: Fällung von drei BäumenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 69); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 157 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 69) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)