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Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Busverkehrleistungen in Frankfurt am Main hier: Verlängerung der Auferlegung und Ausschreibung von Busverkehrsleistungen in Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 06.10.2003, M 154

Betreff:

Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Busverkehrleistungen in Frankfurt am Main hier: Verlängerung der Auferlegung und Ausschreibung von Busverkehrsleistungen in Frankfurt am Main

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2001, § 8002 (M 49)

  1. Der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main GmbH (VGF) sind die folgenden in Aufgabenträgerschaft der Stadt Frankfurt am Main liegenden Busverkehrsleistungen erneut aufzuerlegen. Bündel Linien Auferlegung bis: D 30, 31, 36, 38, 40, 42, 43, 44, 69, 75, n1 bis n8 Fahrplanwechsel 2006/07 A 25, 26, 27, 28, 29, 56, 60, 65, 67, 71 Fahrplanwechsel 2007/08 C 35, 37, 41, 51, 52, 61, 73, 73V, 78, 79 Fahrplanwechsel 2008/09 46, 62 11.12.2004 B 50, 54, 55, 57, 58, 59 Fahrplanwechsel 2009/10 E 32, 33, 34, 39, 63, 64, 66 Fahrplanwechsel 2010/11
  2. Der Betrieb auf den Linien der Bündel D und A ist jeweils so fristgerecht auszuschreiben, dass eine Betriebsaufnahme nach Ausschreibung mit Auslaufen der im Rahmen der Auferlegung zu beantragenden Konzessionen möglich ist.
  3. INDEX traffiQ wird ermächtigt, die notwendigen Mittel für den gesamten Auferlegungszeitraum zu verpflichten. Der sich aus der Auferlegung der Busverkehrsleistungen ergebende Aufwand abzüglich der prognostizierten Einnahmen ist in den Haushaltsplänen der Jahre bis 2010 jeweils bereitzustellen. Begründung: Zu
  4. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 8002 vom 01.03.2001 zur Auferlegung von Busverkehrsleistungen wurden die grundlegenden Schritte zur konzessionsrechtlichen Behandlung der Busverkehrslinien in Frankfurt festgelegt. Danach sollten die am 31.05.2001 auslaufenden Buskonzessionen nach intensiver Abwägung von Vor- und Nachteilen sowie der erwarteten Risiken auf gemeinwirtschaftlicher Basis mit gestaffelten Laufzeiten beantragt und genehmig werden. Die aufgrund dieser Beschlusslage beantragten Konzessionen für die erste auferlegte Busstaffel laufen im Dezember 2003 aus. Da der ursprüngliche Zeitplan aufgrund der notwendigen zeitaufwändigen Umstrukturierung der ÖPNV-Organisation in Frankfurt am Main nicht eingehalten werden konnte, muss die Verkehrserstellung für den Anschlusszeitraum sichergestellt werden. Von traffiQ wird zur Sicherstellung der Verkehrsleistung nach dem Auslaufen der Konzession empfohlen, die Busleistungen entsprechend obigem Tableau im Rahmen des auf Grundlage des Beschlusses der StVV § 8002 vom 01.03.2001 mit der VGF am 08.03.2001 abgeschlossenen Öffentlich-rechtlichen Vertrages (Auferlegungsvertrag) erneut aufzuerlegen. Zu
  5. Zur Minderung der rechtlichen Risiken einer Verlängerung der Auferlegung wird von INDEX traffiQ eine Ausschreibung der Linienbündel D und A empfohlen. Die Ausschreibungen sollen so erfolgen, dass die Betriebsaufnahme des Ausschreibungsgewinners nach Auslaufen der jeweils im Rahmen der Auferlegung erlangten Konzessionen möglich ist. Da die bereits bei Abschluss des ersten Auferlegungsvertrages angekündigte Neufassung der VO (EWG) Nr. 1191/69 F 91 noch immer nicht vorliegt, besteht für die folgenden Bündel C, B und E die Option, eine nach Novelle der VO (EWG) 1191/69 ggf. mögliche wettbewerbsfreie Bestellung seitens der Stadt Frankfurt durchzuführen. Die Möglichkeit zur wettbewerbsfreien Bestellung besteht derzeit aufgrund nationaler und europarechtlicher Regelungen nicht. Zu
  6. Auf Grundlage der im Auferlegungsvertrag definierten Ausgleichsansprüche der VGF ergibt sich für das Jahr 2004 ein voraussichtlicher Aufwand von ca. 38,8 Mio. €, dem prognostizierte Einnahmen von ca. 32,5 Mio. € gegenüberstehen. Der verbleibende Betrag in Höhe von 6,3 Mio. €, wie auch das Risiko, dass die Einnahmen nicht in der erwarteten Höhe realisiert werden, sind vom Aufgabenträger Stadt Frankfurt zu übernehmen. Der erwartete Zuschussbedarf ist von INDEX traffiQ für den städtischen Haushalt 2004 bzw. zur mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Frankfurt angemeldet. Der Aufwand aus dem Auferlegungsvertrag reduziert sich in den Folgejahren proportional zu der jeweils aus der Auferlegung ausscheidenden Busverkehrsleistung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Oktober 2003 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.10.2003 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Wirtschaftsausschusses
Sitzung 24 · 07.10.2003
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Wirtschaftsausschuss die Beratung der Vorlage M 154 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Verkehrsausschusses
Sitzung 24 · 07.10.2003
TO I, TOP 59
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 154 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 25 · 14.10.2003
TO I, TOP 37
Angenommen
Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREPPDSE.l
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sonstige:
BFF (Zurückstellung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, PDS und E.L. (= Annahme) BFF (= Zurückstellung) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 27 · 16.10.2003
TO II, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREPPDSE.l
Ablehnung:
BFFÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS und E.L. gegen BFF (= Zurückstellung) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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