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Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main-Oberrad durch einen privaten Investor

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main-Oberrad durch einen privaten Investor vor. Dies ist notwendig, da die derzeitige Liegenschaft nicht mehr den Anforderungen entspricht und die Feuerwehr in ihrer Einsatztaktik eingeschränkt ist. Das erwartete Ergebnis ist die Schaffung eines modernen und funktionalen Feuerwehrgerätehauses, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Der Fortsetzung der Verhandlungen auf Basis des Angebots eines privaten Oberräder Investors zum Bau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad wird grundsätzlich zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten und die entsprechenden Verträge mit dem Investor zu verhandeln und zur Beschlussfassung vorzulegen.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die Vertragsabschlüsse mit dem Investor unter dem Vorbehalt der baurechtlichen Zustimmung der betroffenen städtischen Ämter (z. B. der Bauaufsicht) stehen.
  3. Mit der Planung des Gebäudes und der Umsetzung sowie Steuerung der Baumaßnahme wird in Abstimmung mit dem Investor die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (BKRZ GmbH & Co. KG) unter der Maßgabe beauftragt, dass das Standardraumprogramm und die DIN 14092 für den Bau von Feuerwehrgerätehäusern einzuhalten sind. Die Investitionskosten werden entsprechend des Baufortschritts von dem Investor getragen.
  4. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass das neue Feuerwehrgerätehaus nach Abschluss der Baumaßnahme angemietet wird. Eine entsprechende Vorlage zu Anmietung wird der Stadtverordnetenversammlung zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt.
  5. Die Maßnahme wird auf die bereitgestellten Mittel des sogenannten Prioritätenprogramms für Neu- und Umbauvorhaben von Feuerwehrgerätehäusern (M 85 vom 21.04.2017) in vollem Umfang angerechnet.
  6. Es dient ferner zur Kenntnis, dass Bezug nehmend auf § 4248 vom 27.06.2019 (M 65) die Verhandlungen mit dem damaligen privaten Investor seinerzeit aus wirtschaftlichen Gründen, auch aus Sicht der Zentralämter, nicht zum Erfolg führten und deshalb von einer Geschäftsanbahnung zum Zwecke des Abschlusses eines Bau- und Mietvertrages mit diesem Investor/Bauträger Abstand genommen wurde.

Begründung

A. Zielsetzung

Mit der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Fortschreibung des Prioritätenprogrammes zum Bau von Gerätehäusern für die Freiwilligen Feuerwehren, § 1460 vom 01.06.2017 (M 85), soll den Freiwilligen Feuerwehren in Frankfurt am Main unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen der Stadt Frankfurt am Main grundsätzlich die erforderliche Planungssicherheit für die Zukunft gegeben werden.

Ein funktionaler Neubau innerhalb des Stadtteils Oberrad mit einer verkehrsgünstigen Lage im Ortszentrum von Oberrad, der insbesondere unter Beachtung einsatztaktischer Anforderungen gut gelegen ist, entspricht genau der Ausrichtung der Ziele des Prioritätenprogramms. Damit könnten die seit vielen Jahren andauernden räumlichen und damit einsatztaktischen Probleme der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad gelöst werden. Zudem würde die Verbundenheit und Identifikation der traditionsreichen Freiwilligen Feuerwehr Oberrad zu ihrem Stadtteil gefördert.

Im Hinblick auf die bisher verstrichene Zeitspanne und die zahlreichen - leider erfolglosen - Lösungsversuche wäre die zeitnahe Umsetzung der Maßnahme ein positiver Beitrag zur Steigerung der Attraktivität der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad, der als Zeichen der Wertschätzung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements wahrgenommen würde.

B. Alternativen

Fortsetzung der seit Jahren ergebnislosen Grundstückssuche und bei Erfolg anschließende Bebauung durch die Stadt Frankfurt am Main.

Unter Berücksichtigung der dabei anzusetzenden Kostenmiete, die sich aus 2% Abschreibung der Investitionssumme, den Zinsen für aufzunehmende Darlehn (je nach Laufzeit derzeit bis zu 2%) und einer adäquaten Pacht für das Grundstück zusammensetzt, ist diese Alternative aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht attraktiver.

Sofern die zeitnahe Umsetzung der Neubaumaßnahme als prioritär angesehen wird, bestehen wegen der schwierigen Grundstückssituation derzeit keine Alternativen zum Angebot des Oberräder Investors.

C. Lösung

Annahme des vorliegenden Angebotes des privaten Oberräder Grundstückseigentümers und Investors, Aufnahme konkreter Verhandlungen und Erarbeitung eines Vertragsentwurfs zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad.

Dabei basieren die Mietpreisvorstellungen des Investors für eine Miete / Pacht zur Abschreibung des Gebäudes sowie der Verzinsung des eingesetzten Kapitals und des zur Verfügung gestellten Grundstückes auf einer Höhe von insgesamt 5 % der Baukostensumme.

Bei einem geschätzten Kaufpreis / Baukostensumme von 4 Millionen Euro für ein auf dessen Grundstück und durch die BKRZ GmbH & Co. KG geplantes und gebautes Feuerwehrgerätehaus liegen die Kosten für die Miete / Pacht dann bei 200.000 Euro pro Jahr bei einer Nutzungsdauer von voraussichtlich 50 Jahren (30 Jahre gem. Grenze BGB zzgl. 2 Verlängerungsoptionen von je 10 Jahren) und bilden den Rahmen für die Verhandlungen.

Nach Abschluss der Verhandlungen wird der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Vorlage für die Anmietung zur Beschlussfassung vorgelegt.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. Investitionsbedarf: keiner Die notwendigen Mittel für die Miete werden nach Bereitstellung im städtischen Haushalt aus dem Budget der Branddirektion getragen und auf das Prioritätenprogramm für Neubau- und Umbaumaßnahmen für Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr in Frankfurt am Main (M 85 / 2017) angerechnet. Mit dieser Vorgehensweise kann eine auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvolle Lösung für die unterstützende Sicherstellung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr im Stadtteil Oberrad und darüber hinaus ein Beitrag zur Wertschätzung der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute in Oberrad geschaffen werden.
  2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Miete Feuerwehrgerätehaus: Ca. 200.000 Euro pro Jahr bei einer Nutzungsdauer von voraussichtlich 50 Jahren (30 Jahre gem. Grenze BGB zzgl. 2 Verlängerungsoptionen von je 10 Jahren) und einer geschätzten Baukostensumme von rd. 4 Millionen Euro. Dem stehen Einsparungen für das bisher durch die Freiwillige Feuerwehr Oberrad genutzte Objekt in Höhe von 100.680 Euro pro Jahr gegenüber.
  3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine
  4. Jahresfolgekosten:
    • a)Personalkosten: keine
    • b)Sachkosten: Mietnebenkosten: Derzeit betragen die Mietnebenkosten 13.314 Euro pro Jahr und werden auch für den modernen und energetisch optimierten Neubau als ausreichend angesehen. Bauunterhaltungskosten werden oberhalb einer zu definierenden Grenze zulasten der Eigentümerin gehen.
    • c)Kapitalkosten: keine
  5. Kalkulatorische Verzinsung
  6. Abschreibung
  7. Jahreserträge: keine
  8. Leistungen Dritter: keine
  9. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine
  10. Sonstiges: entfällt

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. September 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.10.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 5
Sitzung 14 · 07.10.2022
TO I, TOP 42
Angenommen
Der Vorlage M 150 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 11 · 17.10.2022
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 14 · 18.10.2022
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 16 · 20.10.2022
TO II, TOP 34
Angenommen
Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung)

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