Illumination der Höchster Mainansicht hier: Mehrkostenvorlage für ausstehende Maßnahmen Illumination Bolongaropalast und Bolongarogarten
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
In der Vorlage wird die Illumination der Höchster Mainansicht, einschließlich des Bolongaropalasts und des Bolongarogartens, thematisiert. Zur Vollendung des Projekts sind zusätzliche Mittel in Höhe von 700 T€ erforderlich, von denen bereits 165 T€ zur Verfügung stehen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll eine Verbesserung der Stadtbildqualität erzielen und die Wahrnehmbarkeit der historischen Mainansicht im Nachtbild optimieren.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Seilerbahn — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.01.2026.
- Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Institutionelle Förderung des „Seilerbahn Kunst Kultur e. V.“13.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
- Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Institutionelle Förderung des Seilerbahn Kunst & Kultur e. V.28.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Haushalt 2026 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Institutionelle Förderung des „Seilerbahn Kunst & Kultur e. V.“10.11.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Seilerbahn per E-MailBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Illumination der Höchster Mainansicht mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2010, § 9175 (M 213/2010) ein Gesamtbetrag von 1.481 T€ freigegeben wurde. Auf dem Projekt 5.002455 "Illumination Höchst" wurden insgesamt 1.500 T€ zur Verfügung gestellt. b) insgesamt bis zum 31.12.2021 bereits Mittel in Höhe von 1.335 T€ (davon 98 T€ konsumtiv) verausgabt wurden und noch finanzielle Restmittel in Höhe von rund 165 T€ in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition Nr. 5.002455 "Illumination Höchst" zur Verfügung stehen. c) die Illumination des Bolongaropalasts, des Bolongarogartens sowie des Standesamts und des östlichen Wohnhauses mit den restlichen zur Verfügung stehenden Mitteln noch nicht umgesetzt werden konnte. d) diese Maßnahmen Bestandteil der Maßnahmenliste "Illumination Höchster Mainufer" gemäß dem Beschluss § 9175 vom 16.12.2010 sind. e) für die Umsetzung der ausstehenden Maßnahmen ein Mittelbedarf von rund 700 T€ erforderlich ist.
- Für die Umsetzung der noch ausstehenden Maßnahmen zum konzeptionellen Abschluss des Projekts "Illumination der Höchster Mainansicht", der Illumination des Bolongaropalasts, des Bolongarogarten, des Standesamtes und des westlichen Pavillons/Wohnhauses, entsteht ein Mehrbedarf von 535 T€.
- Die zusätzlichen erforderlichen Mittel in Höhe von rund 554 T€ werden bewilligt und freigeben.
- Die Deckung der Mehrkosten erfolgt in Höhe von rund 535 T€ aus der Veranschlagung der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 "Programm Schöneres Frankfurt - Sammelveranschlagung". Die mit dem Haushalt 2024 beschlossene Budgetierungsregelung (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994) zum Programm "Schöneres Frankfurt", wonach keine Deckungsfähigkeit zugunsten von Maßnahmen außerhalb des Projekts Schöneres Frankfurt besteht, wird einmalig in Höhe von 535 T€ aufgehoben.
- Es dient zur Kenntnis, dass a) finanzielle Restmittel in Höhe von rund 165 T€ in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition Nr. 5.002455 "Illumination Höchst" zur Verfügung stehen, von denen bereits 146 T€ bewilligt und freigegeben wurden. b) sich die anteiligen Jahresfolgekosten für die Illumination des Bolongaropalast und den Bolongarogarten gegenüber dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2010, § 9175 (M213/2010) um rd. 95 T€ auf insgesamt rd. 118 T€ erhöhen und diese zukünftige Haushalte belasten. c) die Maßnahme auf dem Projekt 5.002455 "Illumination Höchst" abgewickelt wird.
- Es dient zur Kenntnis, dass im Projektbudget der Mehrkostenvorlage (M 183/2021) über die hochbaulichen Maßnahmen der denkmalgerechten Sanierung und Neukonzeption des Bolongaropalasts keine Mittel für die Illumination des Bolongaropalasts berücksichtigt werden. Die Mehrkosten für die hochbauliche Sanierung sind nicht Bestandteil dieser Vorlage. Die Umsetzung der Illumination erfolgt in Abstimmung mit den noch ausstehenden denkmalgerechten Sanierungsmaßnahmen des Bolongaropalasts und des Bolongarogartens.
Begründung
A. Zielsetzung
A. Zielsetzung Ziel der Illumination des Bolongaropalasts, des Standesamts, des östlichen Gartenpavillons/Wohngebäudes und des angeschlossenen Bolongarogartens ist der Abschluss der Illumination der historischen Höchster Stadtansicht gemäß dem Beschluss § 9175 vom 16.12.2010 (M 213). Der Bolongaropalast und der angeschlossene Bolongarogarten sind Bestandteil der historischen Mainansicht Höchst und ergänzen die bereits in der so genannten "Merianansicht" dargestellte historische Mainansicht Höchsts nach Osten. Mit der Illumination des Bolongaropalasts und -gartens wird eine weitere Steigerung der Stadtbildqualität im öffentlichen Raum erreicht und die Wahrnehmbarkeit der Höchster Mainansicht im Nachtbild vervollständigt. Die Illumination des Bolongaropalasts und des Bolongarogartens wurde 2010 im Ursprung als Teilmaßnahme der Illumination Mainansicht Höchst unter zeitlicher Einordnung in die hochbaulichen Sanierungsmaßnahmen beschlossen. Im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen wurde die Illumination des Bolongaropalasts und des -gartens auf Grund der noch nicht absehbaren Abwicklung und des Umfangs der hochbaulichen Sanierung des Bolongaropalasts von der Umsetzung zunächst ausgenommen. Zwischenzeitlich zeichnete sich darüber hinaus ab, dass die in der Bau- und Finanzierungsvorlage von 2010 formulierten Mittel für die Illumination des Bolongaropalasts und -gartens nicht auskömmlich sein werden. Die Realisierung der Illuminationsmaßnahmen erfolgt in Abstimmung mit den hochbaulichen Sanierungsfortschritten des Bolongaropalasts und der Neugestaltung des Bolongarogartens.
B. Alternativen
Die Illumination der Höchster Mainansicht folgt insgesamt dem für das Mainufer der Innenstadt ausgewählten gestalterischen und technischen Standards und wird am Bolongaropalast und Bolongarogarten weiter fortgesetzt bzw. abgeschlossen.
Wird auf die Realisierung der Maßnahmen verzichtet, fehlt dem Konzept der Abschluss und Höhepunkt der Illumination des Höchster Mainufers.
C. Lösung
Im Rahmen der Umsetzung der Vorlage M 213/2010 wurden in Bemusterungen verschiedene Leuchten, Lampen, Lichtfarben und Wattagen auf ihre Lichtwirkung hin getestet und nach gestalterischen Gesichtspunkten ausgesucht. Hierbei wurden insbesondere die Lichtstreuung in Abhängigkeit der Architektur, die Lichtleistung in Abhängigkeit der zu illuminierenden Flächen oder Elemente sowie die Lichtfarbe in Abhängigkeit des zu beleuchtenden Materials bewertet.
Zwischenzeitlich haben sich durch Zeitablauf weitere technische Innovationen bei der Lichttechnik insbesondere im Bereich der Serienreife und Wartungsmöglichkeiten stromsparender LED-Technik bei Objektbeleuchtungen ergeben, die eine technische Überarbeitung der Planung erforderlich machen.
Der allgemeine Grundtenor der Planung und der bisherigen Bemusterungen einer insgesamt zurückhaltenden Illumination bleibt für die weitere Planung sowie bei erneuten Bemusterungen in Abstimmung mit dem Denkmalschutz und der Umsetzung erhalten.
Im Folgenden werden die Einzelmaßnahmen der in Anlage 1 bezeichneten Bausteine beschrieben:
Der Bolongaropalast wird differenziert beleuchtet:
Insgesamt besteht die Absicht den Palast im Nachtbild zurückhaltend mit Licht in Szene zu setzen.
Dabei sollen die akzentuierten Bauteile nur zurückhaltend gegenüber der weiteren Illumination der Fassade in Szene gesetzt werden.
Beim Einsatz von nach oben gerichteten Strahlern, die die Fassade mit Streiflicht illuminieren, sind Blendungen in den Himmel und der Eindruck dominanter Lichtkegeln auf der Fassade zu vermeiden.
Fassade Parkseite - Zentrale Ansicht (A1)
Der aus drei Bauteilen bestehende Zentralbau des Palasts wird in seiner Tiefe betont.
Die Ecken der flankierenden Palastfassaden werden so beleuchtet, dass auch nachts die Tiefe des Gebäudes sichtbar wird. Das Tonnengewölbe der Arkade soll vor dem Palasteingang unterleuchtet und die Stützen des vorgesetzten Balkons als Schattenriss im Nachtbild erkennbar gemacht werden.
Fassaden - Seitliche Gebäudeteile (A2- und A3)
Die Illumination des Palasts wird gegenüber dem Beschluss der M 213/2010 um die Seitenflügel des Zentralbaus erweitert, um damit die Gesamtabwicklung der Gartenansicht des Palastes im Nachtbild zu vervollständigen.
Gegenüber dem Mittelbau ist für die Illumination der Seitenflügel eine zurückhaltende Illumination beabsichtigt, die dem Palast einen zurückhaltenden Rahmen gibt.
Die über zwei Geschosse gehende Fassade wird sanft flächig mit Streiflicht angeleuchtet.
Die Illumination der seitlichen Gebäudeteile wird an den angrenzenden Seitenflügeln thematisch fortgesetzt und bildet den Abschluss der Gartenansicht. Die Fassade wird mittels Streiflicht sanft flächig angeleuchtet.
Die seitlich an der Tordurchfahrt montierten Ausleger-Leuchten werden im Rahmen der Sanierung des Bolongaropalasts außerhalb dieses Projekts analog zu den Aufsatzleuchten im Garten ertüchtigt.
Dachflächen - Südseite, Mittelbau und Seitenflügel (Dachflächen von A1, A2 und A3)
Gegenüber der Illumination der Fassaden erfolgt die Illumination der Schieferdeckung mit einer kühlen Lichtfarbe. Diese Illumination findet ihre Entsprechung in der bereits umgesetzten Illumination von Dachflächen z.B. der Justinuskirche.
Die Dachflächen inkl. des Mansarddach des Mittelbaus werden mit Streiflicht von der Ebene der Schneefanggitter illuminiert.
Ergänzend bzw. ersetzend zu der beigefügten Planung wird auf den westlichen und östlichen Dachflächen der Seitenflügel die Montage von Strahlern erforderlich, die die Illumination des Mittelbaus inkl. der Laterne, der Uhr und des goldenen Pelikans vervollständigen.
Bei der Illumination der Dachflächen ist eine Blendwirkung in den Himmel zu vermeiden.
Für die Illumination der Dachhaut wurden im Rahmen der Sanierung des Bolongaropalast teilweise einzelne Bausteine in Vorleistung erbracht und vorgezogen, um mögliche Einsparpotenziale z.B. durch Nutzung der Eingerüstung während der hochbaulichen Sanierungsphase des Palasts nutzen zu können.
Nordseite (D)
Für die Illumination der Nordseite des Bolongaropalasts ist eine Kombination der Verkehrsbeleuchtung der Bolongarostraße mit einer Objektbeleuchtung des Palasts mittels Lichtstelen geplant.
Die Standorte der Lichtstelen beschränken sich auf den Bereich zw. Kranen- und Amtsgasse und stellen auf Grund der besonderen Anforderungen der Objektbeleuchtung innerhalb der Beleuchtung der Bolongarostraße eine Sonderlösung dar. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Maßnahme "Bolongarostraße" im Investitionsprogramm "Schöneres Frankfurt".
Insgesamt ist beabsichtigt die Nordansicht in der Gesamtabwicklung zurückhaltend zu illuminieren.
Um mögliche Blendwirkungen gegenüber dem Verkehr der Bolongarostraße zu vermeiden, sind Maststandorte auf der südlichen Straßenseite vor dem Bolongaropalast geplant.
Der ursprünglich gemäß M 213/2010 geplante Einbau von Bodeneinbaustrahlern im Bereich des Fußwegs der Bolongarostraße wird aus Gründen des Unterhalts und der Defekt- bzw. Vandalismusanfälligkeit im Gehwegbereich nicht weiterverfolgt.
Ost- und Westansicht (BP 5 und BP 6)
Von der Illumination des westlichen Seitenflügels (Kranengasse) und des östlichen Seitenflügels (Amtsgasse) des Palastes wird abgesehen.
Einerseits erzeugen die Flügel durch den beengten Straßenraum keine Fernwirkung, andererseits sind hier teilweise Wohnnutzungen, die durch die Illumination nicht beeinflusst werden sollen.
Das Standesamt und östlicher Gartenpavillon/ehem. Wohnhaus werden als Gesamtvolumen im Nachtbild sanft akzentuiert:
Standesamt (B) und östlicher Gartenpavillon/Wohnhaus (C)
Zum Main hin werden die Gebäudekanten der Eckrisalite an der Seilerbahn hervorgehoben. Die Dachflächen werden analog zu den Dachflächen des Bolongaropalasts dezent in Szene gesetzt.
Der Bolongarogarten wird durch die Illumination zurückhaltend in Szene gesetzt:
Mit Priorität wird die Wegebeleuchtung durch den Garten und die Beleuchtung des Treppenaufgangs entlang des Standesamtes umgesetzt. Diese wird nach dem aktuellen Stand der Technik in Stand gesetzt und die Mast- und Auslegerlaternen entsprechend ertüchtigt.
Wegebeleuchtung (E4)
Die Beleuchtung des Gartens bzw. der Wege durch den Garten wird erneuert bzw. ertüchtigt. Bestandteil der Wegebeleuchtung ist auch der Treppenaufgang von der Seilerbahn, entlang des Standesamts.
Die Anmutung der vorhandenen historisierenden Leuchten soll erhalten werden.
Hierfür sollen die stark blendenden Leuchten, die das Erscheinungsbild der illuminierten Fassaden empfindlich stören und davon ablenken würden, technisch ertüchtigt und mit einem blendfreien Aufsatz versehen werden.
Die Standorte der Maste werden überprüft und eine blendfreien Wegesicherung unter Rücksichtnahme auf die Objektbeleuchtung des Bolongaropalasts versetzt.
Auf die Unterleuchtung der Bäume wird auf Grund möglicher Blendwirkung in den Himmel und erhöhter Kosten durch erforderliche Handschachtung im Wurzelbereich der Bäume abweichend vom Beschluss der M 213/2010 verzichtet.
Tritonbrunnen (E1)
Die Illumination des Triton-Brunnens im Zentrum der Anlage mit Interwasserleuchten in Szene gesetzt.
Nymphenbrunnen (E2) und Brüstung (E3)
Für die zentralen Treppenaufgänge von der Terrassenebene zum oberen Gartenniveau sowie die dazwischen gelegene Grotte ist eine dezente Akzentbeleuchtung geplant.
Die 12 Sphingen und die Skulpturen auf der oberen Balustrade sollen mit Bodeneinbaustrahlern beleuchtet werden.
Trassenführung
Die Illumination wird in den jeweiligen Abschnitten aus dem Bolongaropalast gespeist. Zu diesem Zweck wurden während der hochbaulichen Sanierung des Bolongaropalasts Anschlussstellen vorgehalten. Teilweise sind Kabelgräben und die Verlegung von Leitungen am oder vor dem Gebäude erforderlich. Die Trassenführung ist im Tagbild nicht sichtbar.
Denkmalpflege
Die gestalterische und technische Konzeption sowie die Umsetzung der Maßnahme mit denkmalrechtlicher Genehmigung erfolgt in Abstimmung mit dem zuständigen Landesdenkmalamt.
Eine Vorabstimmung und Probebeleuchtung wurde bereits im Oktober 2022 geleistet.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Insgesamt wird für die ausstehenden Maßnahmen mit einem Mittelbedarf i.H.v 700 T€ gerechnet.
Die Restmittel i.H.v. 165 T€ aus der Illumination Höchster Mainufer sind für die noch ausstehenden Maßnahmen auf Grund der anhaltenden Kostensteigerung seit Beschluss der M 213/2010 nicht auskömmlich. Die erforderlichen zusätzlichen Mittel werden i.H.v. rd. 535 T€ aus der Sammelveranschlag "Schöneres Frankfurt" zur Verfügung gestellt.
Gegenüber dem Beschluss § 9175 (M213) vom 19.12.2010 hat sich eine Kostensteigerung ergeben, die sich wie folgt begründet:
- Im o.g. Beschluss wurde der Kostenanteil für Beleuchtungsmaßnahmen des Bolongaropalasts insgesamt zu gering bemessen und dieser Maßnahmenbereiche ausgelassen. Die Planung wurde daraufhin 2017 in einem ersten Schritt angepasst und eine Kostenschätzung von rd. 2.000 T € erstellt.
- Die Innovationen der LED-Technik konnten 2010 noch nicht abgesehen werden und hat sich auch ggü. 2017 noch einmal weiterentwickelt. Erforderliche sind daher Wiederholungsleistungen für die Leistungsphase 3 gemäß Anlage 15 zu § 55 HOAI i.H.v. rd. 31 T €. Die Wiederholung von Leistungen der LP 3 dient des Weiteren der Überarbeitung und Prüfung der Planung im Hinblick auf Einsparpotenziale, sowohl im investiven wie auch im konsumtiven Bereich. Die Höhe der Kosten für die Überarbeitungsleistungen ergibt sich zudem aus einem erforderlichen Wechsel des Lichtplaners. Insgesamt wird durch die Überarbeitung der LP 3 eine Reduktion von Leuchten erwartet, was sich positiv sowohl auf die erforderlichen investiven Mittel als auch auf die Unterhaltskosten auswirkt.
- Für unvorhersehbare Leistungen und Kosten werden Mittel i.H.v. 117 T€ berücksichtigt, z.B. auf Grund der aktuellen Kostenentwicklung.
Um mögliche Synergien und Kosteneinsparungen nutzen zu können, bspw. durch Tiefbauarbeiten bei der Sanierung des Gartens, erfolgt die Umsetzung der Illumination in Abstimmung mit den noch ausstehenden denkmalgerechten Sanierungsmaßnahmen des Bolongaropalasts und der Umgestaltung des Bolongarogartens.
| Investitionsbedarf (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) | 700.000,00 € | |
| Mittel i.H.v. 165 T € stehen zur Verfügung bei: Produktgruppe: 13.01 Projektdefinition: 5.002455 (Illumination Höchster Mainufer) Mittel i.H.v. 535 T € stehen zur Verfügung bei: Produktgruppe: 13.01 Projektdefinition: 5.006295 (Programm Schöneres Frankfurt Sammelveranschlagung) 1 Baukosten 1.1 Illumination | 468.000,00 € | |
| Bolongaropalast - Parkseite, Wandausleger, Dachflächen - Straßenseite (Bestandteil Projekt Bolongarostraße) Gartenpavillon Standesamt Bolongarogarten Verkabelung, Tiefbau | 144.600,00 € 0,00 € 34.200,00 € 40.200,00 € 165.500,00 € 83.500,00 € | |
| 2 Baunebenkosten | 232.000,00 € | |
| 2.1 Planung - Wiederholungsleistung LP3 2.2 Planung | 31.000,00 € 84.000,00 € | |
| Unvorhersehbares (20%) | 117.000,00 € | |
| Gesamtkosten Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: | 700.000,00 € | |
| 2024 2025 | 165.000,00 € 535.000,00 € | |
| Summe | 700.000,00 € | |
| Folgeinvestitionen : | ||
| keine | 0,00 | |
| € Jahresfolgekosten | ||
| 4.1 | Persönliche Ausgaben: Keine | 0,00 |
| € 4.2 | Sachkosten | |
| a) | Bauunterhaltungskosten Bei der Illumination werden | |
| basierend auf Erfahrungswerten je 1,- € Unterhaltskosten auf 25,- € Baukosten (i.H.v. 468.000,00 €) zu Grunde gelegt. | 18.720,00 € | |
| b) | Kalkulatorische Kosten: Abschreibung Beleuchtung BND *) 10 Jahre 1/10 *) BND = betriebsgewöhnliche | |
| Nutzungsdauer gem. AfA-Tabelle | 70.000,00 € | |
| Kapitalkosten Durchschnittliche kalkulatorische | ||
| Verzinsung (1,6% x 700.000,- €) : 2) *) Zinssatz gem. Haushaltsrundschreiben vom 17.01.2023 zum Haushalt 2024/2025 | 5.600,00 € | |
| Jahresfolgekosten | 94.320,00 € | |
| Jahresfolgekosten gerundet | 95.000,00 € | |
| Jahreserträge: | ||
| keine | ||
| Leistungen Dritter: | ||
| keine | 0,00 € | |
| Sonstiges: | ||
| Summe Sonstiges (brutto) | 0,00 € | |
| Stellenplanmäßige Auswirkungen: | ||
| Keine | 0,00 € |
Anlage _Illuminationskonzept_Bolongaropalast (ca. 197 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. November 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.12.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); Gartenpartei (= Enthaltung)