Kinderzentrum Hügelstraße (KiZ 52) 60431 Frankfurt am Main - Dornbusch, Hügelstraße 148 Energetische Ertüchtigung und Anbau zur Optimierung des Raumprogramms…
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Kinderzentrum Hügelstraße (KiZ 52) 60431 Frankfurt am Main - Dornbusch, Hügelstraße 148 Energetische Ertüchtigung und Anbau zur Optimierung des Raumprogramms und Erweiterung um eine Gruppe für Kinder unter 3 Jahren
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Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 146
Betreff: Kinderzentrum Hügelstraße (KiZ 52) 60431 Frankfurt am Main - Dornbusch, Hügelstraße 148 Energetische Ertüchtigung und Anbau zur Optimierung des Raumprogramms und Erweiterung um eine Gruppe für Kinder unter 3 Jahren
- Der energetischen Ertüchtigung und dem Anbau zur Optimierung des Raumprogramms und Erweiterung um eine Gruppe für Kinder unter 3 Jahren des Kinderzentrum Hügelstraße (KiZ 52) wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission dem Projekt in ihrer Sitzung am 02.04.2019 zugestimmt hat.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung hierfür Mittel in Höhe von brutto 3.625.483,00 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt.
- In den Gesamtaufwendungen ist ein nicht aktivierungsfähiger Aufwand für die Auslagerung in bestehende, angemietete Pavillons und ein Busshuttle dorthin in Höhe von insgesamt 600.000,00 € enthalten, der im Erfolgsplan des Betriebs zu buchen ist.
- Das Projekt "Energetische Ertüchtigung und Anbau zur Optimierung des Raumprogramms und Erweiterung um eine Gruppe für Kinder unter 3 Jahren" des Kinderzentrums Hügelstraße (KiZ 52) ist im Investitionsprogramm 2019- 2022 des Betriebs Kita Frankfurt mit einem Gesamtbetrag von 2.774.000,00 € enthalten.
- Es dient zu Kenntnis, dass die Finanzierung des über die Veranschlagung hinausgehenden aktivierungsfähigen Betrages von insgesamt 251.483,00 € durch Einsparungen im Erfolgsplan sichergestellt werden kann.
- Zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Maßnahme wird ein städtischer Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 3.025.483,00 € bewilligt. Der über die Veranschlagung im städtischen Haushalt hinausgehende Mehrbedarf von 251.483,00 € wird durch Sollveränderung aus dem Ergebnishaushalt in den Teilfinanzhaushalt der Produktgruppe 20.02 sichergestellt.
- Weiterhin dient zur Kenntnis, dass vor Baubeginn keine Bäume gefällt werden.
- Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung:
- A)Zielsetzung Das eingeschossige und teilunterkellerte Gebäude wurde 1953 errichtet. Es entspricht altersbedingt nicht mehr den heute geltenden energetischen, brandschutztechnischen und sicherheitstechnischen Anforderungen. Die Fassade sowie das Dach haben keine Wärmedämmung. Die Fenster sind schadhaft und dringend zu erneuern. Die Elektroverteilung entspricht nicht dem Stand der Technik und muss dringend erneuert werden. Die Räumlichkeiten des Kinderzentrums sind zu klein und weichen sehr deutlich vom Standardraumprogramm ab. Es fehlt ein durchgängiger Flur von dem alle Räume erschlossen werden können. Zurzeit ist die Küche ein Durchgangsraum innerhalb des Flurbereichs und ist nur 13 m2 groß. Es bestehen keinerlei Lagerflächen für Lebensmitteleinkäufe bzw. für das angelieferte Essen. In den sanitären Anlagen der Kinder sind wegen des Platzmangels die Umkleidespinde für das Personal untergebracht. Zusätzlich werden die sanitären Anlagen der Kinder auch als Abstellraum für die Reinigungsgeräte genutzt. Aufgrund des unzureichenden Raumangebots musste die Betriebserlaubnis für die Kindergartenplätze pro Gruppe auf 18 bzw. 19 Kinder abgesenkt werden. Ein Abriss und Neubau des Gebäudes wurde intensiv geprüft. Für einen Neubau nach dem Standard Raumprogramm steht auf dem vorhandenen Grundstück nicht ausreichend Fläche zur Verfügung. Die energetische Ertüchtigung und der Anbau zur Optimierung des Bestands ermöglichen zudem eine Erweiterung um eine Gruppe für Kinder unter 3 Jahren und stellen die einzige aus bauordnungsrechtlicher Sicht realisierbare Lösung dar. Zur Optimierung der Räumlichkeiten ist im Zuge der energetischen Ertüchtigung eine Grundrissänderung vorgesehen. Eine Küche und ein Küchenlager nach Standard Raumprogramm werden umgesetzt. Zusätzlich wird ein barrierefreies WC mit Dusche vorgesehen. Der fehlende Putzmittel- und der fehlende Hauswirtschaftsraum werden ebenfalls realisiert. Um einen barrierefreien Zugang in das Gebäude zu ermöglichen, wird ein direkter Zugang von der Hügelstraße geschaffen. Für die Erweiterung um eine Gruppe für Kinder unter 3 Jahren ist ein eingeschossiger Erweiterungsbau vorgesehen. Der Erweiterungsbau wird an den bestehenden Baukörper angeschlossen. Das Büro wird vom Bestandsgebäude in den Erweiterungsbau verlegt. Durch die Optimierung und den Anbau entsteht ein Kinderzentrum mit insgesamt 3 Gruppen. Neben den 12 neuen Plätzen für Kinder unter 3 Jahren, werden zwei Kindergartengruppen mit jeweils 21 Plätzen vorgesehen werden. Nach Fertigstellung stehen somit 54 Plätze zur Verfügung, was einer Erhöhung des Platzangebotes um 17 Plätze entspricht. In allen Altersstufen können bei Bedarf Kinder mit Behinderungen aufgenommen werden. Die Außenanlagen werden, nach Fertigstellung der energetischen Ertüchtigung und des Anbaus neu gestaltet. Während der Bauzeit wird das Kinderzentrum Hügelstraße in eine bestehende Pavillonanlage im Anne-Frank-Park (zurzeit Auslagerung des Kinderzentrums Im Wörth), auf dem Gelände des Grünflächenamtes, Gemarkung: 4491, Flur 4, Flurstück 32/7 (Zehnmorgenstraße 20) für ca. 24 Monate ausgelagert. Das Grünflächenamt hat der weiteren Nutzung des Gebäudes für die Zeit der Auslagerung zugestimmt. Als Auslagerungsmöglichkeiten wurden in der näheren Umgebung des Kinderzentrums Hügelstraße verschiedene Flächen geprüft. Aufgrund des zu schützenden Baumbestandes, der erforderlichen aufwendigen und mit langen Wegen verbundenen Erschließungen inklusive der Herstellung einer Feuerwehrzufahrt und einer Lieferanteneinfahrt für die Essenslieferung waren die Gelände nicht geeignet. Da die Auslagerungsstätte 2,4 Kilometer von der Hügelstraße entfernt liegt, ist ein Bus-Shuttle der Kinder notwendig. Die Kosten für den Busshuttle in Höhe von 200.000 € sind in den nicht aktivierungsfähigen Auslagerungskosten von insgesamt 600.000,00 € enthalten. Gemäß der Kostenberechnung des Amts für Bau und Immobilien vom 23.01.2019 belaufen sich die Kosten für das Gesamtprojekt auf 3.625.483,00 €.
- B)Alternativen Keine
- C)Lösung Durch die Sanierungsmaßnahmen wird das marode mit mehreren Mängeln behaftete Bestandsgebäude baulich gesichert. Durch die Sanierung wird die Betreuung der Kinder und die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden im Kinderzentrum entsprechend der aktuellen sicherheitstechnischen Anforderungen umgesetzt. Mit Realisierung des Anbaus und der Optimierung durch Grundrissveränderungen der Räumlichkeiten im Bestand kann für den gestiegenen Betreuungsbedarf im Stadtteil Dornbusch - in Abstimmung mit der städtischen Bedarfsplanung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs - die Betreuungsplätze der Kindergartenkinder aufgestockt und eine Gruppe für Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden. Die uneingeschränkte konzeptionelle Arbeit des Kinderzentrums Hügelstraße (KiZ 52) wird ebenfalls sichergestellt. Das Gebäude und die Zuwegung werden barrierefrei errichtet.
- D)Kosten
- Investitionsbedarf 3.025.483,00 € Neubau Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2018 125.757,00 € 125.757,00 € 2019 170.793,00 € 72.639,00 € 2020 930.173,00 € 991.466,00 € 2021 0,00 € 36.861,00 € Gesamtsumme 1.226.723,00 € Altbau Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2018 102.289,00 € 102.289,00 € 2019 246.691,00 € 87.245,00 € 2020 1.449.780,00 € 1.555.263,00 € 2021 0,00 € 53.963,00 € Gesamtsumme 1.798.760,00 € Auslagerung (einschließlich Bus-Shuttle) Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2019 600.000,00 € 131.560,00 € 2020 0,00 € 360.000,00 € 2021 0,00 € 108.440,00 € Gesamtsumme 600.000,00 €
- Zugehörige zusätzliche Folgekosten keine
- Zusätzliche Jahresfolgekosten des Eigenbetriebes
- a)zusätzliche personelle Folgekosten 275.600,00 €
- b)zusätzliche sächliche Folgekosten - zusätzliche Bauunterhaltung 14.266,43 € - zusätzliche Betriebskosten 26.103,00 € (Vergleichswert KiZ 86)
- c)Kapitalkosten des Eigenbetriebs - Kalkulatorische Verzinsung keine - Abschreibung abzüglich Auflösung von Sonderposten keine
- Jahreserträge voraussichtliche Elternentgelte 24.192 € (12 U3 Plätze, 5 Kiga-Plätze) Landeszuschuss 65.940 € (12 U3 Plätze, 5 Kiga-Plätze)
- Leistungen Dritter keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen Für die Erweiterung des Kinderzentrums Hügelstraße (KiZ 52), um zukünftig eine Gruppe für Kinder unter drei Jahren mit 12 Kindern und die bestehenden Gruppen um 5 Plätze erweitert betreuen zu können, sind folgende Personalkosten einzuplanen: Entsprechend den Mittleren Jahreswerte für Personalkosten zum Stand 01.03.2020 (auf Grundlage TVö
- D):
- a)Höherbewertung der Stelle Kindertagesstättenleiterin / Kindertagesstättenleiter, S15 TVöD, nach Kindertagesstättenleiterin / Kindertagesstättenleiter, S16 TVöD = 3.000 €
- b)Höherbewertung der Stelle stv. Kindertagesstättenleiterin / stv. Kindertagesstättenleiter, S11a TVöD, nach stv. Kindertagesstättenleiterin / stv. Kindertagesstättenleiter, S15 TVöD = 6.000 €
- c)Neuschaffung von 4,09 Stellen Erzieher/in, EGr. S8b TVöD x 63.000 € = 257.670 €
- d)Neuschaffung von 0,19 Stellen Hausangestellte, EGr. 3 TVöD x 47.000 € = 8.930 € Anlage Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 117 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. September 2019 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 07.11.2019 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)