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Herausnahme einer Fläche aus dem GrünGürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheimes

Vorlagentyp: M
18 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren8 SitzungenAngenommen
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146

Betreff: Herausnahme einer Fläche aus dem GrünGürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheimes Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.1991, §§ 83 und 85 I. Eine Fläche von 4.093 Quadratmetern (Grundstück "Ginnheimer Landstraße o. Nr", Gemarkung Bockenheim (488), Flur 8, Flurstück 72/21) wird aus dem GrünGürtel Frankfurt am Main herausgenommen. II. Laut GrünGürtel- Verfassung aus dem Jahr 1991 kann dies mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgen, wenn zugleich Grundstücke von mindestens gleichem Ausmaß und vergleichbarer Qualität dem GrünGürtel neu zugeordnet werden. Dies erfolgt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans B 515 "Preungesheim-Ost", in Teilbereichen der Festsetzungen "Öffentliche Grünfläche" und "Dauerkleingärten" am Nordrand des Bebauungsplanes. Die genaue Abgrenzung der Ersatzfläche ist in der Karte im Anhang dargestellt. Sie umfasst das 4,3 ha große Gelände nördlich und südlich der A661, das im Norden und Osten durch die Huswertstraße, im Süden durch die Straße Am Lausberg und im Westen durch die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 515 begrenzt wird. III. Der Magistrat wird beauftragt, den Antrag beim Regierungspräsidium Darmstadt zur Teillöschung der entsprechenden Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet gem. Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" zu stellen.

Begründung: A. Zielsetzung Auf dem Flurstück an der Ginnheimer Landstraße, Gemarkung Bockenheim, soll ein Studentenwohnheim durch das Studentenwerk Frankfurt realisiert werden. Die Bauaufsicht sieht die Möglichkeit der Bebaubarkeit für diese Universitäts- affine Nutzung aufgrund des rechtswirksamen Bebauungsplanes mit der Festsetzung "Johann-Wolfgang-Goethe Universität, Institut für Leibesübungen" sowie der Lage des Gebäudes in der örtlichen Bauflucht der vorhandenen Gebäude. Die Untere Naturschutzbehörde des Magistrates der Stadt Frankfurt am Main befürwortet ausnahmsweise eine Herausnahme aus dem GrünGürtel, weil die Fläche aktuell eingezäunt, von der Goethe-Universität genutzt und damit für die Allgemeinheit unzugänglich ist. Die eigentliche freie Landschaft beginnt erst hinter dem geplanten Bebauungsbereich. Darüber hinaus ist mit der Bebauung eine Zurücknahme der Zaunanlage und die Herstellung eines öffentlich zugänglichen Platzbereiches verbunden, welcher - gegenüber dem heutigen Zustand - eine verbesserte Zugangssituation zum Freiraum darstellt. Dieser Platzbereich verbleibt im GrünGürtel. Der zu entlassende Bereich befindet sich in der Zone I des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main". Eine Anfrage bezüglich des positiven Ausgangs eines Antragsverfahrens zur Löschung des Flurstückes aus dem Landschaftsschutzgebiet beim Regierungspräsidiums Darmstadt wurde gestellt und von diesem in Aussicht gestellt. Die Bereitstellung einer Kompensationsfläche gemäß der GrünGürtel- Verfassung, I. GrünGürtel-Charta, erfolgt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 515, Preungesheim Ost. Die Ersatzfläche hat eine Größe von 4,3 ha. Die Auswahl und Eignung der Fläche als Kompensationsfläche zugunsten des GrünGürtels genau an dieser Stelle gründet sich zum einen auf ihre hohe ökologische Wertigkeit, die 2012 vom Umweltamt in einem Gutachten dargestellt worden ist - insbesondere die Streuobst- und weiteren alten Baumbestände betreffend. Darüber erfährt der GrünGürtel, der hier nördlich der A661 bereits ausgewiesen ist, mit dieser Kompensation auch südlich der A661 eine beginnende Arrondierung, die in westliche und südliche Richtung weitere Entwicklungspotenziale zeigt. Der hier teilweise außerhalb des GrünGürtels verlaufende Radrundweg erfährt im Abschnitt der Huswertstraße eine Einbindung in den GrünGürtel. B. Alternativen Eine Alternativlösung für den Bau eines Studentenwohnheimes und gleichzeitigem Verbleib der Fläche im GrünGürtel zeigt sich nicht. C. Lösung Zustimmende Beschlussfassung D. Kosten Keine Anlage 1_Karte (ca. 182 KB)Nebenvorlage: Anregung vom 22.08.2017, OA 182 Antrag vom 29.08.2017, OF 345/2 Antrag vom 21.08.2017, OF 356/10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Juli 2017Sie sind hier
    MM 146Herausnahme einer Fläche aus dem GrünGürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheimes
    Magistratsvortrag
  2. 21. August 2017OFOF 356/10Herausnahme von Flächen aus dem Grüngürtel zugunsten von Wohnungsbau mit Flächentausch Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 22. August 2017OAOA 182Herausnahme von Flächen aus dem Grüngürtel zugunsten von Wohnungsbau mit Flächentausch Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146Anregung
  4. 29. August 2017OFOF 345/2Keine Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheims Alternative: Bau eines Studentenwohnheims anstelle des geplanten Büroturms auf dem Gelände des ehemaligen AFE-Turms und Umnutzung des ehemaligen PolizeipräsidiumOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  5. 31. August 2017OFOF 347/2„Einfach nur Fußball spielen“ Gesucht wird: Ersatzfläche für offenen FußballtreffOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 18. September 2017OMOM 2166„Einfach nur Fußball spielen“ Gesucht wird: Ersatzfläche für offenen FußballtreffDirektanregung
  7. 16. Oktober 2017STST 2061Herausnahme von Flächen aus dem Grüngürtel zugunsten von Wohnungsbau mit FlächentauschStellungnahme
  8. 4. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2336"Einfach nur Fußball spielen" Gesucht wird: Ersatzfläche für offenen FußballtreffStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 13 · 15.08.2017
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 146 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDBFFFRAKTIONFDP
Sonstige:
Linke (Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Ablehnung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 13 · 21.08.2017
TO I, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFRAKTION
Ablehnung:
AfDLinkeBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Ablehnung)

OBR 2
Sitzung 14 · 21.08.2017
TO I, TOP 30
Beraten
a) Die Vorlage M 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. c) Der Ortsvorsteher wird gebeten, hierzu einen Vertreter des Magistrats in den Ortsbeirat einzuladen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 14 · 22.08.2017
TO I, TOP 34
Angenommen
Anregung OA 182 2017 1. Der Vorlage M 146 wird unter Hinweis auf OA 182 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 356/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Enthaltung:
Grüne
zu 2)
Zustimmung:
SPDCDULinkeBFFFDP
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE zu 2. SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 14 · 29.08.2017
TO I, TOP 33
Angenommen
1. Der Vorlage M 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 182 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFRAKTION
Ablehnung:
AfDLinkeBFFFrankfurter
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 146 und OA 182 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDFDPLinkeBFFFRAKTION
Enthaltung:
Frankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Annahme) sowie LINKE., BFF und FRAKTION (= Ablehnung); FRANKFURTER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 146 und OA 182 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 16 · 31.08.2017
TO II, TOP 45
Angenommen
1. Der Vorlage M 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 182 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDLinkeBFFFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDFDPÖkoLinX-ARLLinkeBFFFRAKTION
Enthaltung:
Frankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., BFF und FRAKTION (= Ablehnung); FRANKFURTER (= Enthaltung)

OBR 2
Sitzung 15 · 18.09.2017
TO I, TOP 13
Beraten
1. Die Vorlage M 146 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. 2. a) Die Vorlage OF 345/2 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. b) Der Ortsvorsteher wird gebeten, hierzu einen Vertreter des Magistrats in den Ortsbeirat einzuladen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 27 · 26.11.2018
TO I, TOP 18
Angenommen
1. Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 345/2 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFF
Ablehnung:
1 Linke
Enthaltung:
1 LinkePiraten
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFF
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
Piraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und Piraten (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme); Piraten (= Enthaltung)

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