Entwurf Haushalt 2014 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2014 - 2017
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 23.08.2013, M 146
Betreff: Entwurf Haushalt 2014 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2014 - 2017 Vorgang: Etatanträge und Etatanregungen: E 201 bis E 364 EA 201 bis EA 262 OA 441 Zu den Etatberatungen zurückgestellte Vorlagen: NR 661/13, NR 674/13, NR 689/13, OA 345/13, K 34/13 Ausschusssitzungen zur 2. Lesung vom 28.11.2013 bis 12.12.2013 Am 12.12.2013 fand die Abschlussbesprechung zum Etat 2014 im Haupt- und Finanzausschuss statt. Der Ausschussbericht als Grundlage für die 3. Lesung wurde dem Plenum schriftlich unterbreitet. Alle aufgeführten Vorlagen wurden mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013, § 4004 beschlossen. I Antrag
- Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den in der Anlage 1 beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 zu beraten, die Haushaltssatzung zu erlassen und die ergänzenden Beschlüsse zu fassen. Es dient zur Kenntnis, dass die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer mit einer separaten Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main ohne Befristung der Geltungsdauer der Hebesätze der Stadtverordnetenversammlung derzeit zur Beschlussfassung vorliegen. Die Hebesätze wurden darin gemäß Beschluss der Haushaltssatzung § 2950 vom 21.03.2013 unverändert übernommen und liegen so auch dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2014 zu Grunde. § 5 der im Entwurf vorgelegten Haushaltssatzung weist diese Hebesätze aus deklaratorischen Gründen aus.
- Die in der Anlage 2 beigefügten Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV) werden beschlossen, anderweitige Verfahrensregelungen werden ungültig. Es dient zur Kenntnis, dass im Vergleich zum Haushalt 2013 insbesondere im Bereich der Personalkostenbudgetierung eine Änderung der ABV erfolgt, die mit einer einseitigen Deckungsberechtigung der Personalveranschlagungen zu Lasten der vollbudgetierten Erträge und Aufwendungen zu einer größeren Flexibilität im Personalbereich führt. Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen der ABV wurden durch Unterstreichung kenntlich gemacht.
- Aufgrund des § 115 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.05.2013 (GVBl. I, S. 218) beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014
- a)der Zusatzversorgungskasse gemäß Anlage 3,
- b)der Gemeindlichen Bestattungshilfe Bergen-Enkheim gemäß Anlage 4 Es gilt der von der Gemeindevertretung beschlossene Stellenplan. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main sinngemäß.
- Gemäß § 115 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.05.2013 (GVBl. I, S. 218) und § 5 Eigenbetriebsgesetz in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl. I S. 154) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl. I, S. 786, 800) stellt die Stadtverordnetenversammlung die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2014 gemäß Anlage 5 bis 11 fest.
- Die Finanzplanungen der Sondervermögen und die ihnen zu Grunde liegenden Investitionsprogramme werden beschlossen.
- Die nach § 101 HGO für den Zeitraum bis 2017 vorgelegte Finanzplanung dient zur Kenntnis. Sie ist der weiteren mittelfristigen Finanzplanung und den Haushaltsplänen des Finanzplanungszeitraums zu Grunde zu legen.
- Das vorgelegte Investitionsprogramm 2014-2017, das die investiven Maßnahmen enthält, die im Finanzplanungszeitraum voraussichtlich kassenwirksam werden und deren planerische Finanzierung in den vorgelegten Gesamtfinanzhaushalt eingeflossen sind, wird beschlossen. Der Stadtverordnetenversammlung dient zur Kenntnis, dass die Annahmen über den Geldabfluss, die zeitliche Abwicklung des Investitionsprogramms neben der Erfüllung der technischen Voraussetzungen und Bedingungen unter den Prämissen erfolgen, dass - bei von Bund, Land und sonstigen Dritten mitfinanzierten Projekten der rechtzeitige und vollständige Eingang der nach Art und Umfang veranschlagten Leistung gesichert werden kann, - einschränkende Begrenzungen der Kreditaufnahmen im Investitionszeitraum bis 2017 nicht erfolgen, - in den jeweiligen Haushaltsjahren ausreichende haushaltsrechtliche Ermächtigungen für die Kreditaufnahmen zur Verfügung stehen, - das erforderliche Fremdkapital zu beschaffen ist und - die Folgekosten aus den Investitionen und Investitionsförderungen die in der Finanzplanung festgelegten Begrenzungen grundsätzlich einhalten.
- Es dient zur Kenntnis, dass neben dem vorgelegten Investitionsprogramm 2014-2017 (Ziffer 7) weitere Investitionsmaßnahmen, deren planerische Finanzierung in den vorgelegten Gesamtfinanzhaushalt nicht eingeflossen ist, nachrichtlich in der "Investitionsliste 2" genannt und dem Haushaltsentwurf als ergänzende Anlage beigefügt werden (Bd. I, Aufstellungen und Übersichten). Die "Investitionsliste 2" dient zur Kenntnis. Sie ist kein Teil des Haushaltsplanes und hat keine präjudizierende Wirkung für die nachfolgenden Planungen.
- Es dient zur Kenntnis, dass zur vollständigen Finanzierung der in der Finanzplanung ausgewiesenen Investitionsbedarfe eine Nettokreditaufnahme in Höhe von (kumuliert) 0,65 Mrd. € und damit ein Anstieg der fundierten Schulden bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf 2,31 Mrd. € erforderlich wäre. Zur Liquiditätssteuerung und zur Einschränkung der planerischen Nettoneuverschuldung im Haushaltsvollzug des Jahres 2014 stehen daher die im Investitionsprogramm geplanten Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung durch den Magistrat.
- Die aus dem Ergebnishaushalt bis 2017 resultierenden Finanzmittelüberschüsse dienen wie folgt zur Kenntnis: 2014 105,81 Mio. €, 2015 111,81 Mio. €, 2016 99,90 Mio. € und 2017 99,04 Mio. €. (kumulierter Finanzmittelüberschuss aus Verwaltungstätigkeit bis 2017 416,55 Mio. €). Der im Gesamtfinanzhaushalt 2014 für das Haushaltsjahr 2013 ausgewiesene planerische Kassenbestand zum 31.12.2013 (-132,30 Mio. €) basiert auf den Veranschlagungen des Haushaltsplans 2013 und berücksichtigt eine planerische Nettokreditaufnahme 2013 in Höhe von 288,04 Mio. €. Die Kreditermächtigung für das Haushaltsjahr 2014 wird auf 200 Mio. € und der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 750 Mio. € begrenzt.
- Die geplanten Jahresergebnisse (vor Rücklagen und ILV) dienen wie folgt zur Kenntnis: Ergebnishaushalt 2014 Fehlbetrag von -53,38 Mio. €, Ergebnishaushalt 2015 Fehlbetrag von -56,29 Mio. €, Ergebnishaushalt 2016 Fehlbetrag von -76,27 Mio. € und Ergebnishaushalt 2017 Fehlbetrag von -85,25 Mio. €. Im Finanzplanungszeitraum ist damit 2014 bis 2017 ein kumulierter Fehlbetrag in Höhe von -271,19 Mio. € planerisch abgebildet. Hierin sind die Zuführungen zu den zweckgebundenen Rücklagen der nicht-selbständige Stiftungen nicht enthalten. Die planmäßigen Jahresergebnisse unter Einbeziehung der Rücklagen belaufen sich für das Haushaltsjahr 2014 auf einen Fehlbetrag von -53,53 Mio. € bzw. für die Haushaltsjahre 2014-2017 auf -271,80 Mio. € (kumuliert).
- Zur Deckung des Fehlbedarfes des Haushaltsjahres 2014 und der Fehlbeträge bis 2017 stehen voraussichtlich noch ausreichende Mittel aus der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre gebildeten Rücklage zur Verfügung. Der Stand der Rücklage beläuft sich zum 31.12.2012 auf 374,43 Mio. €; der planerischer Stand zum 31.12.2013 auf 331,95 Mio. €. Unter Berücksichtigung des vorliegenden Haushalt- und Finanzplanungsentwurfes 2014 wird am Ende des Finanzplanungszeitraum 2017 ein voraussichtlicher Rücklagenbestand von 60,15 Mio. € ausgewiesen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Umsetzung der Finanzplanung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main dazu führt, dass ab 2016 die Rücklagen des Betriebes vollständig aufgelöst sind und es zu nicht gedeckten Kapitalfehlbeträgen kommt. Der Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe wird beauftragt, geeignete (strukturelle) Maßnahmen zu ergreifen, damit eine Aufzehrung der Rücklage bzw. die Entstehung nicht gedeckter Kapitalfehlbeträge vermieden wird und der Jahresverlust des Betriebes dauerhaft durch die in der Finanzplanung der Stadt Frankfurt vorgesehenen Einlagen in die Kapitalrücklage des Eigenbetriebes ausgeglichen wird.
- Es dient zur Kenntnis, dass der vorgelegte Haushaltsentwurf 2014 auf nach der seit März 2013 gültigen Dezernatsverteilung basiert. Sofern bis zur Beschlussfassung über den Haushalt 2014 durch den Oberbürgermeister eine Änderung der Dezernatsverteilung verfügt werden sollte, wird die Stadtkämmerei ermächtigt, den Haushaltsentwurf 2014 zum Endausdruck des Haushaltes 2014 entsprechend anzupassen oder ersatzweise die notwendigen Budgetveränderungen im Haushaltsvollzug 2014 per Sollveränderung umzusetzen. Desgleichen wird die Stadtkämmerei ermächtigt, etwaige Veränderungen, die sich aus der Umstellung der Internen Verrechnungen zwischen den Ämtern ergeben, mit dem Endausdruck 2014 vorzunehmen bzw. im Haushaltsvollzug 2014 per Sollveränderung umzusetzen.
- Die Eigenbetriebe und die auf finanzielle Unterstützung durch die Stadt angewiesenen Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt sind gehalten, ihre wirtschaftliche Situation anhaltend zu verbessern bzw. alternative Vorschläge zur Minderung der ausgewiesenen Unterdeckungen vorzulegen. Auf die diesbezügliche Auflagen der Aufsichtsbehörde in ihren Genehmigungserlassen zuletzt zum Haushalt 2013 wird verwiesen. II. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die Haushaltssatzung und, soweit erforderlich, die Feststellungsvermerke für die Sonderhaushalte und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sowie den Wirtschaftsplan der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main - Höchst der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile vorzulegen, nach Eingang der Genehmigung die Haushaltssatzung bekannt zu machen und ggf. Empfehlungen zur Durchführung der Haushalts- und Wirtschaftspläne einzubringen. Anlage 10_Staedtische_Kliniken_Feststellungsvermerk (ca. 8 KB) Anlage 11_Kita_Feststellungsvermerk (ca. 8 KB) Anlage 1_Haushaltssatzung (ca. 10 KB) Anlage 2_Allg_Bewirtschaftungsvorschriften (ca. 69 KB) Anlage 3_SatzungZVK (ca. 7 KB) Anlage 4_SatzungBe-Enk (ca. 7 KB) Anlage 5_Hafen_Feststellungsvermerk (ca. 8 KB) Anlage 6_Markt_Feststellungsvermerk (ca. 8 KB) Anlage 7_KKJK_Feststellungsvermerk (ca. 7 KB) Anlage 8_Stadtentwaesserung (ca. 8 KB) Anlage 9_VHS_Feststellungsvermerk (ca. 8 KB) Anlage _Begruendung (ca. 1,7 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 12.12.2013, NR 756
Dieses Dokument ist sehr umfangreich und wird hier gekürzt dargestellt.Vollständiges Dokument auf PARLIS ansehen
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. August 2013 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 32 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.12.2013 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf32 Beratungen
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (10 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. I. Aufgrund von § 97 Absatz 3 Satz 2 HGO werden der Haushalt 2014 sowie der Frankfurter Bürgerhaushalt 2014 in erster Lesung gemäß folgender Übersicht an die Ausschüsse überwiesen: 1. Haupt- und Finanzausschuss Produktbereich 30 Produktgruppe 30.01 Leitung der Stadtverwaltung Produktbereich 31 Produktgruppe 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling Produktgruppe 31.02 Finanzdienstleistungen Produktgruppe 31.03 Finanzverwaltung Produktgruppe 31.04 Dienstleistungen des Amtes 21 Produktgruppe 31.05 Steuern und sonstige Abgaben Produktgruppe 31.06 Beteiligungsmanagement Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Produktbereich 98 Produktgruppe 98.03 Nicht fachspezifische Gesellschaften Produktgruppe 98.04 Kirchliche Angelegenheiten Produktgruppe 98.05 Zentrale Finanzleistungen Produktgruppe 98.06 Steuern und steuerähnliche Einnahmen Produktgruppe 98.07 Sonstige allgemeine Deckungsmittel Produktgruppe 98.08 Umlagen Produktgruppe 98.09 Unselbständige Stiftungen Produktgruppe 98.10 Kredite und Schuldendienst 2. Ausschuss für Bildung und Integration Produktbereich 10 Produktgruppe 10.03 Integration und Antidiskriminierung Produktgruppe 10.08 Geschäftsstelle der Kommunalen Ausländervertretung (KAV) Produktbereich 11 Produktgruppe 11.02 Staatsangehörigkeit und Personenstand Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktbereich 20 Produktgruppe 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Produktgruppe 20.02 Betrieb städtischer Kitas Produktgruppe 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege Produktgruppe 20.04 Jugend- und Erwachsenenbildung, Kinderbüro Produktgruppe 20.07 Angebote der Stadtbücherei 3. Kultur- und Freizeitausschuss Produktbereich 21 Produktgruppe 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Produktgruppe 21.05 Zoologischer Garten Produktgruppe 21.12 Städtische Bühnen Produktgruppe 21.18 Archäologisches Museum Produktgruppe 21.21 Historisches Museum Produktgruppe 21.22 Museum für Angewandte Kunst Produktgruppe 21.23 Museum der Weltkulturen Produktgruppe 21.24 Deutsches Architekturmuseum Produktgruppe 21.25 Museum für Moderne Kunst Produktgruppe 21.26 Jüdisches Museum Produktgruppe 21.27 Institut für Stadtgeschichte 4. Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Produktbereich 13 Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Produktbereich 14 Produktgruppe 14.01 Vermessungen Produktgruppe 14.02 Geoinformation Produktgruppe 14.03 Bodenordnung Produktgruppe 14.04 Immobilienconsulting und -bewertung Produktbereich 15 Produktgruppe 15.01 Bauaufsicht Produktgruppe 15.02 Denkmalschutz und -pflege Produktbereich 16 Produktgruppe 16.01 Erschließung Produktgruppe 16.02 Verwendung Stellplatzablöse Produktgruppe 16.12 Verkehrsplanung Produktbereich 17 Produktgruppe 17.01 Wohnen Produktbereich 34 Produktgruppe 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement 5. Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit (inklusive Brand- und Katastrophenschutz) Produktbereich 10 Produktgruppe 10.01 Wahlen Produktgruppe 10.05 Statistik und Stadtbeobachtung Produktbereich 11 Produktgruppe 11.01 Einwohnerangelegenheiten Produktgruppe 11.02 Staatsangehörigkeit und Personenstand Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Produktbereich 12 Produktgruppe 12.01 Brandschutz Produktgruppe 12.02 Leitstelle Produktgruppe 12.03 Rettungsdienst Produktbereich 32 Produktgruppe 32.01 Personalservice und -controlling Produktgruppe 32.02 Personalentwicklung Produktgruppe 32.05 Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik Produktgruppe 32.06 Zentrale Personalangelegenheiten Produktgruppe 32.07 Umsetzung des Gleichberechtigungsgebots Produktgruppe 32.08 Personalvertretungen Produktbereich 33 Produktgruppe 33.01 Prüfung und Beratung Produktgruppe 33.02 Datenschutz und IT-Sicherheit Produktgruppe 33.03 Interne Rechtliche Serviceleistungen Produktbereich 35 Produktgruppe 35.01 Zentrale Serviceleistungen Produktgruppe 35.02 Informations- und Kommunikationstechnologie Produktgruppe 35.03 Städtische Kommunikation Produktgruppe 35.04 Personalgestellung Küche Produktgruppe 35.05 E-Government - Strategie Produktbereich 99 Produktgruppe 99.01 Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung Produktgruppe 99.02 Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung 6. Ausschuss für Soziales und Gesundheit Produktbereich 17 Produktgruppe 17.01 Wohnen Produktbereich 18 Produktgruppe 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Produktbereich 19 Produktgruppe 19.01 Infektiologie Produktgruppe 19.02 Medizinische Dienste und Hygiene Produktgruppe 19.03 Kinder- und Jugendmedizin Produktgruppe 19.04 Psychiatrie Produktgruppe 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Produktgruppe 19.06 Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst Produktbereich 32 Produktgruppe 32.05 Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik 7. Ausschuss für Umwelt und Sport Produktbereich 21 Produktgruppe 21.14 Sporthallen Produktgruppe 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Produktgruppe 21.16 Sportförderung Produktbereich 22 Produktgruppe 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Produktgruppe 22.02 Umweltcontrolling Produktgruppe 22.03 Anlagen der Abfallwirtschaft Produktgruppe 22.04 Energie und Klimaschutz Produktgruppe 22.06 Oberirdische Gewässer Produktgruppe 22.07 StadtForst Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Produktgruppe 22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät Produktgruppe 22.11 Palmengarten Produktgruppe 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Produktgruppe 22.13 Straßenreinigung 8. Verkehrsausschuss Produktbereich 11 Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Produktbereich 13 Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Produktbereich 16 Produktgruppe 16.01 Erschließung Produktgruppe 16.02 Verwendung Stellplatzablöse Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Produktgruppe 16.06 Verkehrseinrichtungen Produktgruppe 16.08 Parkierungseinrichtungen Produktgruppe 16.09 traffiQ (Operativer Bereich) Produktgruppe 16.10 traffiQ (Treuhandbereich) Produktgruppe 16.11 Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs Produktgruppe 16.12 Verkehrsplanung 9. Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Produktbereich 10 Produktgruppe 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen Produktbereich 30 Produktgruppe 30.01 Leitung der Stadtverwaltung Produktbereich 32 Produktgruppe 32.02 Personalentwicklung Produktgruppe 32.07 Umsetzung des Gleichberechtigungsgebots Produktbereich 35 Produktgruppe 35.01 Zentrale Serviceleistungen Produktgruppe 35.04 Personalgestellung Küche Produktbereich 36 Produktgruppe 36.01 Wirtschaftsförderung Produktgruppe 36.02 Hafen/Markt Produktbereich 98 Produktgruppe 98.03 Nicht fachspezifische Gesellschaften 10. Sonderausschuss "Dom-Römer" Produktbereich 13 Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Produktbereich 15 Produktgruppe 15.02 Denkmalschutz und -pflege Produktbereich 21 Produktgruppe 21.21 Historisches Museum Produktbereich 31 Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Produktbereich 34 Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement II. Für die Etatberatungen gilt folgender Zeitplan: Informatorische Lesung in den Ausschusssitzungen ab 26.09.2013 Letzter Sitzungstermin der Ortsbeiräte 24.10.2013 Stellungnahmen der KAV bis 24.10.2013, 12.00 Uhr, Büro der Stadtverordnetenversammlung Sonderversand Etatanregungen der Ortsbeiräte und der KAV 30.10.2013 Etatanträge der Fraktionen bis 08.11.2013, 12.00 Uhr, Büro der Stadtverordnetenversammlung Sonderversand Etatanträge 13.11.2013 2. Lesung in den turnusmäßigen Ausschusssitzungen ab 28.11.2013 3. Lesung - Verabschiedung des Etats - 12.12.2013 2. I. Aufgrund von § 97 Absatz 3 Satz 2 HGO werden der Haushalt 2014 sowie der Frankfurter Bürgerhaushalt 2014 in erster Lesung gemäß folgender Übersicht an die Ausschüsse überwiesen: 1. Haupt- und Finanzausschuss Produktbereich 30 Produktgruppe 30.01 Leitung der Stadtverwaltung Produktbereich 31 Produktgruppe 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling Produktgruppe 31.02 Finanzdienstleistungen Produktgruppe 31.03 Finanzverwaltung Produktgruppe 31.04 Dienstleistungen des Amtes 21 Produktgruppe 31.05 Steuern und sonstige Abgaben Produktgruppe 31.06 Beteiligungsmanagement Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Produktbereich 98 Produktgruppe 98.03 Nicht fachspezifische Gesellschaften Produktgruppe 98.04 Kirchliche Angelegenheiten Produktgruppe 98.05 Zentrale Finanzleistungen Produktgruppe 98.06 Steuern und steuerähnliche Einnahmen Produktgruppe 98.07 Sonstige allgemeine Deckungsmittel Produktgruppe 98.08 Umlagen Produktgruppe 98.09 Unselbständige Stiftungen Produktgruppe 98.10 Kredite und Schuldendienst 2. Ausschuss für Bildung und Integration Produktbereich 10 Produktgruppe 10.03 Integration und Antidiskriminierung Produktgruppe 10.08 Geschäftsstelle der Kommunalen Ausländervertretung (KAV) Produktbereich 11 Produktgruppe 11.02 Staatsangehörigkeit und Personenstand Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktbereich 20 Produktgruppe 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Produktgruppe 20.02 Betrieb städtischer Kitas Produktgruppe 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege Produktgruppe 20.04 Jugend- und Erwachsenenbildung, Kinderbüro Produktgruppe 20.07 Angebote der Stadtbücherei 3. Kultur- und Freizeitausschuss Produktbereich 21 Produktgruppe 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Produktgruppe 21.05 Zoologischer Garten Produktgruppe 21.12 Städtische Bühnen Produktgruppe 21.18 Archäologisches Museum Produktgruppe 21.21 Historisches Museum Produktgruppe 21.22 Museum für Angewandte Kunst Produktgruppe 21.23 Museum der Weltkulturen Produktgruppe 21.24 Deutsches Architekturmuseum Produktgruppe 21.25 Museum für Moderne Kunst Produktgruppe 21.26 Jüdisches Museum Produktgruppe 21.27 Institut für Stadtgeschichte 4. Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Produktbereich 13 Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Produktbereich 14 Produktgruppe 14.01 Vermessungen Produktgruppe 14.02 Geoinformation Produktgruppe 14.03 Bodenordnung Produktgruppe 14.04 Immobilienconsulting und -bewertung Produktbereich 15 Produktgruppe 15.01 Bauaufsicht Produktgruppe 15.02 Denkmalschutz und -pflege Produktbereich 16 Produktgruppe 16.01 Erschließung Produktgruppe 16.02 Verwendung Stellplatzablöse Produktgruppe 16.12 Verkehrsplanung Produktbereich 17 Produktgruppe 17.01 Wohnen Produktbereich 34 Produktgruppe 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement 5. Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit (inklusive Brand- und Katastrophenschutz) Produktbereich 10 Produktgruppe 10.01 Wahlen Produktgruppe 10.05 Statistik und Stadtbeobachtung Produktbereich 11 Produktgruppe 11.01 Einwohnerangelegenheiten Produktgruppe 11.02 Staatsangehörigkeit und Personenstand Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Produktbereich 12 Produktgruppe 12.01 Brandschutz Produktgruppe 12.02 Leitstelle Produktgruppe 12.03 Rettungsdienst Produktbereich 32 Produktgruppe 32.01 Personalservice und -controlling Produktgruppe 32.02 Personalentwicklung Produktgruppe 32.05 Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik Produktgruppe 32.06 Zentrale Personalangelegenheiten Produktgruppe 32.07 Umsetzung des Gleichberechtigungsgebots Produktgruppe 32.08 Personalvertretungen Produktbereich 33 Produktgruppe 33.01 Prüfung und Beratung Produktgruppe 33.02 Datenschutz und IT-Sicherheit Produktgruppe 33.03 Interne Rechtliche Serviceleistungen Produktbereich 35 Produktgruppe 35.01 Zentrale Serviceleistungen Produktgruppe 35.02 Informations- und Kommunikationstechnologie Produktgruppe 35.03 Städtische Kommunikation Produktgruppe 35.04 Personalgestellung Küche Produktgruppe 35.05 E-Government - Strategie Produktbereich 99 Produktgruppe 99.01 Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung Produktgruppe 99.02 Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung 6. Ausschuss für Soziales und Gesundheit Produktbereich 17 Produktgruppe 17.01 Wohnen Produktbereich 18 Produktgruppe 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Produktbereich 19 Produktgruppe 19.01 Infektiologie Produktgruppe 19.02 Medizinische Dienste und Hygiene Produktgruppe 19.03 Kinder- und Jugendmedizin Produktgruppe 19.04 Psychiatrie Produktgruppe 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Produktgruppe 19.06 Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst Produktbereich 32 Produktgruppe 32.05 Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik 7. Ausschuss für Umwelt und Sport Produktbereich 21 Produktgruppe 21.14 Sporthallen Produktgruppe 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Produktgruppe 21.16 Sportförderung Produktbereich 22 Produktgruppe 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Produktgruppe 22.02 Umweltcontrolling Produktgruppe 22.03 Anlagen der Abfallwirtschaft Produktgruppe 22.04 Energie und Klimaschutz Produktgruppe 22.06 Oberirdische Gewässer Produktgruppe 22.07 StadtForst Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Produktgruppe 22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät Produktgruppe 22.11 Palmengarten Produktgruppe 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Produktgruppe 22.13 Straßenreinigung 8. Verkehrsausschuss Produktbereich 11 Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Produktbereich 13 Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Produktbereich 16 Produktgruppe 16.01 Erschließung Produktgruppe 16.02 Verwendung Stellplatzablöse Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Produktgruppe 16.06 Verkehrseinrichtungen Produktgruppe 16.08 Parkierungseinrichtungen Produktgruppe 16.09 traffiQ (Operativer Bereich) Produktgruppe 16.10 traffiQ (Treuhandbereich) Produktgruppe 16.11 Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs Produktgruppe 16.12 Verkehrsplanung 9. Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Produktbereich 10 Produktgruppe 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen Produktbereich 30 Produktgruppe 30.01 Leitung der Stadtverwaltung Produktbereich 32 Produktgruppe 32.02 Personalentwicklung Produktgruppe 32.07 Umsetzung des Gleichberechtigungsgebots Produktbereich 35 Produktgruppe 35.01 Zentrale Serviceleistungen Produktgruppe 35.04 Personalgestellung Küche Produktbereich 36 Produktgruppe 36.01 Wirtschaftsförderung Produktgruppe 36.02 Hafen/Markt Produktbereich 98 Produktgruppe 98.03 Nicht fachspezifische Gesellschaften 10. Sonderausschuss "Dom-Römer" Produktbereich 13 Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Produktbereich 15 Produktgruppe 15.02 Denkmalschutz und -pflege Produktbereich 21 Produktgruppe 21.21 Historisches Museum Produktbereich 31 Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Produktbereich 34 Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement II. Für die Etatberatungen gilt folgender Zeitplan: Informatorische Lesung in den Ausschusssitzungen ab 26.09.2013 Letzter Sitzungstermin der Ortsbeiräte 24.10.2013 Stellungnahmen der KAV bis 24.10.2013, 12.00 Uhr, Büro der Stadtverordnetenversammlung Sonderversand Etatanregungen der Ortsbeiräte und der KAV 30.10.2013 Etatanträge der Fraktionen bis 08.11.2013, 12.00 Uhr, Büro der Stadtverordnetenversammlung Sonderversand Etatanträge 13.11.2013 2. Lesung in den turnusmäßigen Ausschusssitzungen ab 28.11.2013 3. Lesung - Verabschiedung des Etats - 12.12.2013
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 5 GRÜNE und CDU gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und WBE gegen SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU und LINKE. gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen REP (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD, FARBECHTE und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (Ablehnung) zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Herr Drephal und FDP gegen Herr Meier (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: SPD und LINKE. gegen 5 CDU und FDP (= Annahme); bei Enthaltung 1 CDU und GRÜNE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 (M 146 vom 23.08.2013) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen, Etatanregungen, sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2014 (M 152 vom 23.08.2013) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die aus der Verfügung des Oberbürgermeisters zur Dezernatsverteilung vom 31.10.2013 resultierenden zahlenmäßigen Änderungen in den Teilhaushalten wurden entsprechend M 146 vom 23.08.2013, Ziffer 14 in den Anlagen 1 bis 4 berücksichtigt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung. 3. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 5) einschließlich der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (Anlage 5a) und die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6a bis 6i werden beschlossen. Der mit dem Entwurf zum Haushalt 2014 (M 146 vom 23.08.2013) vorgelegte Feststellungsvermerk für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main wurde mit M 227 vom 22.11.2013 geändert und wird im Vermögensplan 2014 mit Einnahmen und Ausgaben von je 64.684.174 € und im Erfolgsplan 2014 mit einem Voranschlag für den Verlust von 1.094.100 € beschlossen. Der Gesamtbetrag der Kredite 2014 wird mit 44.693.794 €, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit 44.000.000 € und der Gesamtbetrag der Kassenkredite 2014 mit 35.000.000 € festgesetzt. 4. Das Investitionsprogramm wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Auswirkungen aus der Anlage 3 sowie aus den sonstigen beschlossenen Anträgen und Bewilligungen berücksichtigt und eingearbeitet werden. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge, Etatanregungen und der sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass der Schuldendienst (Zins und Tilgung) nicht entsprechend der planerisch veränderten Kreditaufnahme angepasst wurde, da die Auswirkungen die Haushaltsjahre 2015 ff. betreffen und betragsmäßig nicht erheblich sind. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in die jeweiligen Entwürfe der Haushaltspläne einzuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse aus 2014 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats und des Investitionsprogramms Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen unter Beachtung der Beschlüsse zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 7 zusammengefasst sind. (Anlagen nicht vervielfältigt)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (9 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 (M 146 vom 23.08.2013) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen, Etatanregungen, sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum - im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, - im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2014 (M 152 vom 23.08.2013) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die aus der Verfügung des Oberbürgermeisters zur Dezernatsverteilung vom 31.10.2013 resultierenden zahlenmäßigen Änderungen in den Teilhaushalten wurden entsprechend M 146 vom 23.08.2013, Ziffer 14 in den Anlagen 1 bis 4 berücksichtigt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung. 3. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 5) einschließlich der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (Anlage 5a) und die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6a bis 6i werden beschlossen. Der mit dem Entwurf zum Haushalt 2014 (M 146 vom 23.08.2013) vorgelegte Feststellungsvermerk für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main wurde mit M 227 vom 22.11.2013 geändert und wird im Vermögensplan 2014 mit Einnahmen und Ausgaben von je 64.684.174 € und im Erfolgsplan 2014 mit einem Voranschlag für den Verlust von 1.094.100 € beschlossen. Der Gesamtbetrag der Kredite 2014 wird mit 44.693.794 €, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit 44.000.000 € und der Gesamtbetrag der Kassenkredite 2014 mit 35.000.000 € festgesetzt. 4. Das Investitionsprogramm wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Auswirkungen aus der Anlage 3 sowie aus den sonstigen beschlossenen Anträgen und Bewilligungen berücksichtigt und eingearbeitet werden. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge, Etatanregungen und der sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass der Schuldendienst (Zins und Tilgung) nicht entsprechend der planerisch veränderten Kreditaufnahme angepasst wurde, da die Auswirkungen die Haushaltsjahre 2015 ff. betreffen und betragsmäßig nicht erheblich sind. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in die jeweiligen Entwürfe der Haushaltspläne einzuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse aus 2014 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats und des Investitionsprogramms Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen unter Beachtung der Beschlüsse zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 7 zusammengefasst sind. 8. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Schmitt, Stock, Oesterling, Pauli, Rinn, Schenk, Brillante, Dr. Dr. Rahn, Dr. Dürbeck und Kliehm dienen zur Kenntnis. 9. Es dient zur Kenntnis, dass die RÖMER-Fraktion fünf Minuten Redezeit an die FREIE WÄHLER-Fraktion übertragen hat. (Anlagen nicht vervielfältigt) 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 756 zurückgezogen wurde.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Ablehnung) Die Einzelvoten ergeben sich aus der beigefügten Listen sämtlicher Etatvorlagen.