Integrierter Schulentwicklungsplan - Gymnasium Nord (Westhausen) - 3. Bauabschnitt für die Oberstufe hier: Überschreitung der Gesamtkosten nach § 28 GemHVO
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, zusätzliche Mittel in Höhe von 4.767.502 € für den 3. Bauabschnitt des Gymnasiums Nord zu bewilligen, um die Oberstufe rechtzeitig zum Schuljahr 2022/23 in Betrieb nehmen zu können. Die Notwendigkeit ergibt sich aus gestiegenen Baukosten und der hohen Auslastung am Markt.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
a) Es dient zur Kenntnis, dass für die Erweiterung des Provisoriums Gymnasium Nord um eine Oberstufe (3. Bauabschnitt) zusätzliche Kosten anfallen werden, die eine Nachbewilligung zusätzlicher Mittel von voraussichtlich 4.767.502 € erforderlich machen.
b) Es werden dementsprechend weitere Mittel von insgesamt 4.767.502 € bewilligt.
c) Die zur Deckung benötigten Mittel werden aus den nachstehenden PSP-Elementen des Haushaltsjahres 2021 generiert: 5.006905, Planungsmittel und Grunderwerb Gymnasien 1.000.000, 5.007499, Planungsmittel und Grunderwerb Gesamtschulen 2.000.000, 5.007500, Planungsmittel und Grunderwerb Berufsschulen 1.000.000, 5.007501, Planungsmittel und Grunderwerb Gymnasiale Oberstufe 767.502.
d) Es dient zur Kenntnis, dass von den bereits bewilligten Mitteln in Höhe von 17.468.770 € nach derzeitigem Ausgabenstand bislang 1.023.703 € (Stand 02.09.2021) für die Maßnahme aufgewendet wurden, womit das bewilligte Budget noch nicht überschritten ist.
Begründung
A. Zielsetzung
Am 15.07.2021 wurde durch die Stadtverordneten die Bau- und Finanzierungsvorlage (§ 385 (M 76)) für den 3. Bauabschnitt des Gymnasiums Nord beschlossen, der am provisorischen Standort Westhausen die Oberstufe abbilden und zum Schuljahr 2022/23 für den bevorstehenden 11. Jahrgang benötigt wird. Bereits zum Beschlusszeitpunkt wurde mitgeteilt, dass eine unmittelbare Vergabe der Bauleistungen an eine/n Generalunternehmer*in erfolgen muss, um eine rechtzeitige Inbetriebnahme des Gebäudes zum Schuljahr 2022/23 erzielen zu können.
B. Alternativen
Es wurde sowohl die Aufhebung der Ausschreibung zu den Generalunternehmerleistungen und Neuausschreibung als Generalunternehmerleistung wie auch die Neuausschreibung in Einzelgewerken betrachtet. Beide Alternativen bedingen eine spätere Fertigstellung von mindestens 6 bis 12 Monaten, was bedeuten würde, dass die Räumlichkeiten nicht rechtzeitig für den Bedarf des Jahrgangs 11 zur Verfügung stehen.
C. Lösung
Unter der Voraussetzung der Nachbewilligung von Mitteln i.H.v 4.767.502 € kann der Anbietende mit dem Auftrag zur Übernahme der Bauleistungen als Generalunternehmer*in vor dem 30.09.2021 fristgerecht beauftragt werden. Der Terminplan erhält damit die notwendige Sicherheit, um eine Inbetriebnahme zum Schuljahr 2022/23 erzielen zu können.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Überschreitung der Gesamtkosten: 4.767.502 €
- Für die Baumaßnahme ist folgender zur Bau- und Finanzierungsvorlage ergänzender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelablauf Bis 2021 4.767.502 € 1.000.000 € 2022 3.500.000 € 267.502 €
- Zugehörige Folgekosten: keine
- Jahresfolgekosten:
- a)personelle Folgekosten keine
- b)sächliche Folgekosten keine
- c)Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung 2,25% - Abschreibung 107.269 € 119.118 €
- Jahreserträge keine Leistungen Dritter keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen keine
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. September 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.11.2021 im OBR 7 angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme