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Verlängerung der bereits bestehenden Vereinbarung mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) über diverse Betriebshöfe

Vorlagentyp: M
7 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die bestehende Vereinbarung mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) bis zum 31.12.2040 zu verlängern. Dies ist notwendig, um die rechtliche und tatsächliche Nutzung der angemieteten Liegenschaften für die Erfüllung der Aufgaben der FES sicherzustellen. Die Stadt Frankfurt am Main wird durch den Abschluss des Nachtragsvertrages keine Kosten entstehen.

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Breuerwiesenstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.

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Beschlussvorschlag

Dem Abschluss eines Nachtragsvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) auf der Grundlage des Immobilien-Rahmenvertrages vom 01.06.2021wird zu nachfolgenden Konditionen zugestimmt:

Mieter:Frankfurter Entsorgungs- und
Service GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Weidenbornstraße 40, 60389 Frankfurt am Main Mietfläche:Bleichstraße 11
Seehofstraße
48-52Riederspießstraße 3-9
Mannheimer
Straße 119Breuerwiesenstraße 2
Barbarossastraße
(Kleinmüllplatz)Landgraben (Kleinmüllplatz)
Mietzweck:Gewerblich genutzte Flächen zur
Erfüllung der Aufgaben durch die FES im Rahmen der mit der S tadt Frankfurt am Main bestehenden Entsorgungs- und Dienstleistungsverträge. Laufzeit:Verlängerung und
Harmonisierung der Vertragslaufzeit zum Enddatum 31.12.2040 Mietzins:Der Mietzins wurde
aufgrund der bestehenden Indexierungsklausel letztmalig zum 01.07.2020 angepasst.Mietzins monatlich: 41.465,01
€ Abschluss des
Vertrages:Monatserster nach Beschluss

Begründung

A. Zielsetzung

Die Stadt Frankfurt am Main hat, im Zuge des europaweiten Vergabeverfahrens "Neuvergabe strategische Partnerschaft FES" (vgl. ABI.-EU Nr. 2019/S 125-305946 vom 02.07.2019) auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 27.06.2019, § 4212 (M 76), sowie des darauf aufbauenden Magistratsbeschluss vom 20.09.2019 die mit der FES bestehenden Dienstleistungsverträge im Bereich der Abfallwirtschaft (Leistungsverträge über Abfallsammlung und -entsorgung, Stadtreinigung und Winterdienst sowie Bioabfallverwertung) mit Wirkung zum 01.01.2021 bis zum Ablauf des Jahres 2040 neu abgeschlossen.

Die Erbringung der geschuldeten Dienstleistung durch die FES setzt voraus, dass die Nutzung der angemieteten Liegenschaft bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin rechtlich und tatsächlich sichergestellt wird.

Auf der Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 05.11.2020, § 6658 (M 152), wurde mit der FES ein Immobilien-Rahmenvertrag abgeschlossen. Dieser sieht vor, die bestehenden gewerblichen Verträge mit der FES bis zum 31.12.2040 zu verlängern.

B. Alternativen

keine

C. Lösung

Verlängerung des gewerblichen Mietvertrages auf der Grundlage des Immobilien-Rahmenvertrages vom 16.06.2021 bis zum 31.12.2040. Festsetzung der Miethöhe auf der Grundlage eines Mietwertgutachtens bzw. bestehender vertraglicher Regelungen. Die übrigen Konditionen des bestehenden Vertrages bleiben unverändert.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Stadt Frankfurt am Main entstehen durch den Abschluss des Nachtragsvertrages keine Kosten. Mieteinnahmen werden generiert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Februar 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.03.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
OBR 11
Sitzung 9 · 14.03.2022
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 13 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 9 · 15.03.2022
TO I, TOP 51
Angenommen
Der Vorlage M 13 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

OBR 1
Sitzung 9 · 15.03.2022
TO I, TOP 53
Angenommen
Der Vorlage M 13 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeBFFDie Partei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 16
Sitzung 9 · 22.03.2022
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 13 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

OBR 5
Sitzung 9 · 25.03.2022
TO I, TOP 56
Angenommen
Der Vorlage M 13 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 9 · 29.03.2022
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONLinkeGartenpartei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Gartenpartei (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 11 · 31.03.2022
TO II, TOP 35
Angenommen
Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)

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