Verlängerung der bereits bestehenden Vereinbarung mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) über diverse Betriebshöfe
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die bestehende Vereinbarung mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) bis zum 31.12.2040 zu verlängern. Dies ist notwendig, um die rechtliche und tatsächliche Nutzung der angemieteten Liegenschaften für die Erfüllung der Aufgaben der FES sicherzustellen. Die Stadt Frankfurt am Main wird durch den Abschluss des Nachtragsvertrages keine Kosten entstehen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Breuerwiesenstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Höchst: Einrichten einer Schulstraße für die Schulen in der Palleskestraße und Breuerwiesenstraße prüfen21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Höchst: Lehrerparkplätze in der Palleskestraße24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Frankfurter Westen: Hundekotbeutelspender im Grüngürtel25.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Breuerwiesenstraße per E-MailBeschlussvorschlag
Dem Abschluss eines Nachtragsvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) auf der Grundlage des Immobilien-Rahmenvertrages vom 01.06.2021wird zu nachfolgenden Konditionen zugestimmt:
| Mieter: | Frankfurter Entsorgungs- und |
| Service GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Weidenbornstraße 40, 60389 Frankfurt am Main Mietfläche: | Bleichstraße 11 |
| Seehofstraße | |
| 48-52 | Riederspießstraße 3-9 |
| Mannheimer | |
| Straße 119 | Breuerwiesenstraße 2 |
| Barbarossastraße | |
| (Kleinmüllplatz) | Landgraben (Kleinmüllplatz) |
| Mietzweck: | Gewerblich genutzte Flächen zur |
| Erfüllung der Aufgaben durch die FES im Rahmen der mit der S tadt Frankfurt am Main bestehenden Entsorgungs- und Dienstleistungsverträge. Laufzeit: | Verlängerung und |
| Harmonisierung der Vertragslaufzeit zum Enddatum 31.12.2040 Mietzins: | Der Mietzins wurde |
| aufgrund der bestehenden Indexierungsklausel letztmalig zum 01.07.2020 angepasst. | Mietzins monatlich: 41.465,01 |
| € Abschluss des | |
| Vertrages: | Monatserster nach Beschluss |
Begründung
A. Zielsetzung
Die Stadt Frankfurt am Main hat, im Zuge des europaweiten Vergabeverfahrens "Neuvergabe strategische Partnerschaft FES" (vgl. ABI.-EU Nr. 2019/S 125-305946 vom 02.07.2019) auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 27.06.2019, § 4212 (M 76), sowie des darauf aufbauenden Magistratsbeschluss vom 20.09.2019 die mit der FES bestehenden Dienstleistungsverträge im Bereich der Abfallwirtschaft (Leistungsverträge über Abfallsammlung und -entsorgung, Stadtreinigung und Winterdienst sowie Bioabfallverwertung) mit Wirkung zum 01.01.2021 bis zum Ablauf des Jahres 2040 neu abgeschlossen.
Die Erbringung der geschuldeten Dienstleistung durch die FES setzt voraus, dass die Nutzung der angemieteten Liegenschaft bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin rechtlich und tatsächlich sichergestellt wird.
Auf der Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 05.11.2020, § 6658 (M 152), wurde mit der FES ein Immobilien-Rahmenvertrag abgeschlossen. Dieser sieht vor, die bestehenden gewerblichen Verträge mit der FES bis zum 31.12.2040 zu verlängern.
B. Alternativen
keine
C. Lösung
Verlängerung des gewerblichen Mietvertrages auf der Grundlage des Immobilien-Rahmenvertrages vom 16.06.2021 bis zum 31.12.2040. Festsetzung der Miethöhe auf der Grundlage eines Mietwertgutachtens bzw. bestehender vertraglicher Regelungen. Die übrigen Konditionen des bestehenden Vertrages bleiben unverändert.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Stadt Frankfurt am Main entstehen durch den Abschluss des Nachtragsvertrages keine Kosten. Mieteinnahmen werden generiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Februar 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.03.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)