Rennbahnpark 2. Bauabschnitt hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
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Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht den Abriss des alten Stallgebäudes Niederräder Landstraße Nummer 11 vor, um die Fläche als Teil des Rennbahnparks neu zu gestalten. Dies soll die Verbindung zwischen dem Grüngürtel und dem Mainufer stärken und die Nutzung des Parks für die Bürgerinnen und Bürger verbessern.
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Rennbahnpark — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- Parkplatzsituation am Rennbahnpark/Rennbahnstraße in Niederrad25.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Gestaltung des Mainova-Pavillons an der Niederräder Landstraße / Buchenrodestraße11.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erhalt der Parkplätze im Bereich der Triftstraße04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Rennbahnpark per E-MailBeschlussvorschlag
I. Der vorgelegten Entwurfsplanung für den Rennbahnpark 2. BA wird zugestimmt.
II. Es dient zur Kenntnis, dass
a) für die Maßnahme voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von rund 1,2 Mio. € anfallen werden;
b) die Maßnahme über die Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen, Projektdefinition 5.010815 "Rennbahnpark 2. und 3. Bauabschnitt " abgewickelt wird;
III. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel in Höhe von 1,2 Mio. € werden vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde zur Auszahlung freigegeben.
IV. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Umsetzung der Maßnahme jährliche Folgekosten in Höhe von 100 T € entstehen:
| Sachkosten und Unterhaltungspflege: | 21 |
| T € p.a. Kapitalkosten aus Abschreibung und kalkulatorischer Verzinsung: rd. | 79 |
| T € p.a. | |
Die Deckung der vorgenannten Folgekosten ist innerhalb des zur Verfügung gestellten Dezernatsbudgets sicherzustellen.
V. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Maßnahme dem Ortsbeirat 5 in seiner Sitzung am 14.07.2023 vorgestellt wurde und dessen Zustimmung findet.
Begründung
A. Zielsetzung
Das alte Stallgebäude Niederräder Landstraße Nummer 11, welches durch die Stadt vom Rennbahnclub übernommen wurde, soll abgerissen werden.
Die nach dem Abriss frei gewordene Fläche soll als Teil des Rennbahnparks neugestaltet werden.
Der Rennbahnpark stellt ein Bindeglied zwischen dem Grüngürtel und dem Mainufer dar. Er ist als Teil eines großflächigen Grünflächenverbunds als Landschaftsschutzgebiet Zone 1 ausgewiesen.
Der Bebauungsplan Nr. 916 von 2018 wird umgesetzt.
B. Alternativen
Das alte Stallgebäude wird erhalten und kostenintensiv saniert um eine Standsicherheit zu erreichen.
C. Lösung
Mit der Umsetzung des Projekts "Rennbahnpark" (ehemals Bürgerpark Süd) wurde ein Teil der Fläche des ehemaligen Rennbahngeländes in einen öffentlichen Bürgerpark umgestaltet. Im
- BA wurde der überwiegende Teil der Parkanlage hergestellt. Zwei große Stallgebäude der ehemaligen Pferderennbahn befinden sich ebenfalls auf diesem Gelände im Norden an der Niederräder Landstraße (Niederräder Landstraße Nummer 9 und 11). Diese Gebäude wurden im Jahr 2019 an das Grünflächenamt übergeben. Daraufhin wurden die Gebäude hinsichtlich ihrer Bausubstanz und Statik überprüft. Das Ergebnis war, dass das Gebäude Niederräder Landstraße 11 aufgrund einer Vielzahl an Rissen, Durchfeuchtungen, Schäden am Dach und das Fehlen eines statisch relevanten Ringbalkens nicht erhaltenswert ist und abgerissen werden sollte (2. BA). Das Gebäude Niederräder Landstraße Nummer 9 ist in einem besseren Erhaltungszustand und soll saniert werden (3.BA). Die frei gewordene Fläche nach Abriss des Gebäudes Nummer 11 wird als neues Parkentrée großzügig gestaltet. Eine baumbestandene Wiese und eine Platzfläche prägen zukünftig den Eingang des Rennbahnparks. Als Abgrenzung zur Straße werden Sandsteinblöcke mit Cortenstahlelementen eingebaut. In den Stahl eingravierte Pferdemotive erinnern an die ehemalige Nutzung als Rennbahn. Wege aus großformatigen Trittplatten führen vom Hauptzugang sowie aus dem Park zum Platz. Die mit Naturstein gepflasterte Fläche kann für das Aufstellen von ein bis zwei Food-Trucks genutzt werden. Eine Anschlusssäule für Wasser- und Strom zur Nutzung für die Food-Trucks ist vorgesehen. Sitzmöglichkeiten in Form von Sandsteinblöcken mit Holzauflagen geben dem Platz einen Rahmen und Laden zum Ausruhen und Verweilen ein. Ein großer Sonnenschirm spendet Schatten. Ein Trinkbrunnen zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit frischen Wasser wird installiert. Zwei große 120 Liter Müllbehälter sind an den Zugängen zur Platzfläche vorgesehen. Insgesamt sind die Neupflanzungen von 16 Solitärbäumen (Linde und Vogelkirsche) geplant. Die Grünfläche wird als ökologisch wertvolle Schmetterlings- und Wildbienenwiese angelegt. Der Standort des Blumenhändlers Tugba wird verschoben. Im Einvernehmen mit dem Betreiber wurde festgelegt, das Geschäft etwa fünfzig Meter vom jetzigen Standort entfernt Richtung Wohnbebauung zu verlegen. Damit befindet sich der Verkaufsstand außerhalb des Landschaftsschutzgebietes sowie der Grünanlage auf dem Gehweg an der Rennbahnstraße. Es kann ein mobiler Container platziert werden, der auch für die Kühlung von Blumen geeignet ist. Ein Anschluss an die öffentliche Stromversorgung wird hergestellt. In den alten Stallgebäuden im Rennbahnpark nisten geschützte Vogelarten. Aus diesem Grund wurde eine artenschutzrechtliche Begutachtung durchgeführt. Die Überprüfung ergab, dass das abzureißende Stallgebäude von sieben Brutpaaren der Rauchschwalben und einem Brutpaar des Hausrotschwanzes genutzt wird. Vor Beginn der nächsten Brutzeit werden insgesamt 14 künstliche Brutmöglichkeiten für Rauchschwalben und zwei künstliche Nisthilfen für Nischenbrüter im/am verbleibenden Stallgebäude (Niederräder Landstraße 9) sowie an einem privaten Stallgebäude in der Flughafenstraße 30 als Ausgleichsmaßnahme hergestellt. Zusätzlich wird eine Stallung der Kinderfarm mit Rauchschwalbennisthilfen ausgestattet. Für möglichen Fledermausbesatz werden Fledermausspaltenquartiere am verbleibenden Stallgebäude (Niederräder Landstraße 9) installiert. Mit der Neugestaltung des Entrees des Rennbahnparks wird die Grünanlage bereits von der Straßenkreuzung her einsehbar und erlebbar gestaltet. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten eine bereits vielfach im Rahmen der Bürgerbeteiligung gewünschte Möglichkeit zum Verweilen und zur Möglichkeit einer Versorgung, in Form eines niederschwelligen Angebotes an Speisen und Getränken. Ein Toiletten-Container wird übergangsweise am benachbarten Stallgebäude (Niederräder Landstraße 9) aufgestellt. Langfristig ist die Integration von öffentlichen Toiletten in das verbleibende Stallgebäude (3.BA) vorgesehen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Investitionsbedarf:
Gesamtkosten | | 1.200 T €
Dargestellt im Investitionsprogramm 2023-2026
Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen,
Projektdefinition 5.010815 "Rennbahnpark 2. und 3. Bauabschnitt "
2. Finanzierungsbedarfszeitraum:
| Jahr | Verpflichtung | Ausgaben |
| Bis 2022 | 52.000,00 € | 15.800,00 € |
| 2023 | 200.000,00 € | 200.000,00 € |
| 2024 | 948.115,00 € | 750.000,00 € |
| 2025 | 0 | 174.315,00 € |
| 2026 | 0 | 20.000,00 € |
| 2027 | 0 | 20.000,00 € |
| 2028 | 0 | 20.000,00 € |
| Summe | 1.200.115,00 € | 1.200.115,00 € |
| Zur Rundung: | 1,20 Mio € | 1,20 Mio € |
3. Zugehörige Folgeinvestitionen:
- keine -
4. Jahresfolgekosten:
4.1 Personelle Ausgaben
- keine zusätzlichen -
| 4.2 Pflege der Grünflächen nach der Herstellung und der Entwicklungspflege (ab 2029) Unterhaltungspflege | 5.000 € p.a. |
| 4.3 Sachkosten | |
| Bauunterhaltungskosten für Bauwerke (z.B. Wege, Ausstattungselemente) | |
| 3% von 520 T€ für eine Grünanlage (Herstellungskosten ohne Honorare, abzgl. Pflegearbeiten) | 15.600 € |
| p.a. Gesamtsumme Pflege- und Sachkosten | Gerundet |
| 20.600 € p.a. 4.4 Kapitalkosten |
| 1. Kalkulatorische Verzinsung | |
| 1,45 % von 1.200 T € /2 = | 8.700 € p.a. |
2. Abschreibung (15 Jahre) Basis Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 1.200 T € abzgl. darin enthaltene nicht aktivierungsfähige Bestandteile für Gebäudeabriss in Höhe von brutto 150 T € 6,66 % von 1.050 T € = | 69.930 € p.a. Summe Kapitalkosten 1. +
| 2. | 78.630 € p.a. |
| Jahresfolgekosten insgesamt gerundet: | 100.000 |
| € | |
5. Jahreserträge:
- keine -
6. Leistungen Dritter:
- keine -
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
- keine -
8. Sonstiges:
entfällt
Anlage 1_Entwurfsplanung (ca. 6,4 MB) Anlage 2_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 971 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. September 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.11.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF; BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)