Verkauf von Arrondierungsflächen zur Liegenschaft Stiftstraße 19-27 an Fa. Two Rock GmbH & Co.KG (Projekt Highlines)
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Verkauf von Arrondierungsflächen zur Liegenschaft Stiftstraße 19-27 an die Fa. Two Rock GmbH & Co.KG vor. Dies dient der Errichtung eines Hochhauskomplexes, der vorrangig Wohnraum schaffen soll. Das erwartete Ergebnis ist die Realisierung eines städtebaulich angestrebten Neubauprojekts.
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Neues zu Stiftstraße per E-MailBegründung
A. Zielsetzung
Der Käufer hat das Grundstück Stiftstraße 19 - 27 erworben und plant dort die Errichtung eines Hochhauskomplexes ('Highlines') mit Blockrandbebauung. Das Bauvorhaben dient vorrangig der Schaffung von Wohnraum (ab 2. Obergeschoss), im Erdgeschoss und
- Obergeschoss sollen publikumswirksame gewerbliche Nutzungen wie Einzelhandel und Gastronomie untergebracht werden. Der Käufer setzt mit seinem Bauvorhaben die Vorgaben des Städtebaulichen Vertrages vom 09.12./10.12.2015 und des Bebauungsplans Nr. 845 Ä vom 01.11.2016 um, der u.a. eine Überbauung der öffentlichen Verkehrsfläche im nordöstlichen Bereich vorsieht. Ein Teil des Gehwegs muss hierfür entwidmet und veräußert werden. Ein weiterer Teil des Gehweges wird durch eine Auskragung des Baukörpers - ab dem
- Obergeschoss - überbaut. Die Überbauung wird durch einen zwischen der Stadt Frankfurt am Main (Amt für Straßenbau und Erschließung) und dem Eigentümer gesondert abzuschließenden Vertrag geregelt. Die für die Bebauung in Anspruch genommene und zu veräußern Fläche aus den Flurstücken 104/11 und 128/10 ist zusammen ca. 55 m2 groß und hat einen Wert von ca. 550.000,00 €. Um eine Bebaubarkeit des Kaufgrundstücks herzustellen, müssen eine große Anzahl von Leitungen verlegt werden. Die Verlegung der Leitungen wird vom Käufer in Abstimmung mit den Versorgungsunternehmen auf eigene Kosten veranlasst. Aus einer vom Eigentümer vorgelegten Grobkostenschätzung aus dem Jahr 2019 geht hervor, dass der Eigentümer für die Verlegung der Leitungen voraussichtlich einen Betrag von ca. 340.000,00 € aufwenden muss.
C. Lösung
Verkauf der Arrondierungsfläche zur Realisierung der aus städtebaulicher Sicht angestrebten Neubebauung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. September 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.11.2021 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und Die PARTEI gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)