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Bestellung eines Erbbaurechts am Grundstück Oberschelder Weg 10a, Heddernheim

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 139

Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts am Grundstück Oberschelder Weg 10a, Heddernheim I. Dem Abschluss von Erbbaurechtsverträgen auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbauberechtigter: Manuela Ginic, Oberschelder Weg 10a, 60439 Frankfurt am Main Erbbaugrundstücke:

Gemarkung Hedderheim, Bezirk 43, Flur 9, Flurstück 37/17 hält 429 m2

Erbbauzweck: Das Erbbaurecht wird zu Wohnzwecken bestellt.

Erbbauzeit:

Bis 31.12.2070 (51 Jahre)

Erbbauzins: Der Erbbauzins entspricht 5 % aus 260,00 €/m2. jährlicher Erbbauzins 5.577,00 €

Gebäudewertentschädigung: Keine. Die vorhandenen Aufbauten befinden sich im Eigentum des Nutzungsberechtigten. Rechts- u. Sachmängelhaftung: Das Grundstück nebst vorhandenen baulichen Anlagen wird übergeben, wie es steht und liegt.

Die Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodenSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I, Seite 502 ff.), für die Beschaffenheit des Untergrundes, eine bestimmte Größe des Grundstücks und ein bestimmtes Maß der Bebaubarkeit sowie für Nachbaransprüche jeder Art, wird - außer im Falle des Vorsatzes - ausgeschlossen. Erbbauzinsanpassungsklausel: Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel (Anpassung des Erbbauzinses alle fünf Jahre nach der Entwicklung der Verbraucherpreise) Ver- und Entsorgungsleitungen: Sofern an dem Grundstück Ver- oder Entsorgungsleitungen der Stadt oder anderer Versorgungsträger vorhanden sind, verpflichtet sich der Erbbauberechtigte zur Sicherung der Leitungen die Eintragung beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten im Grundbuch zu bewilligen. Anlieger- und Erschließungsbeiträge: Erschließungsbeiträge sowie Kosten, Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und den Kanalanschlussbeitrag trägt der Erbbauberechtigte.

Vorkaufsrecht: Der Stadt Frankfurt am Main steht ein Vorkaufsrecht für jeden Fall der Veräußerung zu.

Kosten und Steuern: Kosten und Steuern des Erbbauvertrages, seiner Durch-führung, seiner Wahrung im Grundbuch, der Grund-erwerbsteuer, Anliegergebühren, Gerichtskosten sowie alle Erschließungs- und Vermessungskosten gehen zu Lasten der Erbbauberechtigten. Kosten für die Vertretung trägt jede Partei für sich. Verrechnung: Kostengruppe 50 Erträge aus Erbbaurechten Es dient zur Kenntnis, dass für die Berechnung des Erbbauzinses der Bodenrichtwert 2016 herangezogen wurde, da die Verhandlung mit der Pächterin seit August 2017 geführt werden. Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Vergabe der Grundstücke im Erbbaurecht in Folge einer gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO erforderlichen Vermögensanpassung zu einer Wertminderung in Höhe von 71.914,33 € in der Vermögens- und Ergebnisrechnung führt. II. Der Magistrat, das Dezernat V - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.

Begründung: A. Zielsetzung Das Grundstück ist ein Teil des Geländes, auf dem die Pächter sich vor einigen Jahren Eigenheime (Behelfsheime) errichtet haben. Die Erhaltung dieser Häuser war unter anderem auch Anlass für die Erhaltungssatzung Nr. 7 "Arbeitserziehungslager Heddernheim". Aktuell sind von 8 Grundstücken 6 im Erbbaurecht vergeben. Frau Ginic (Tochter der Pächterin, Frau Rosemarie Peters) benötigt zur Finanzierung des neuen Daches und weiteren Sanierungsmaßnahmen ein Bankdarlehen. Zur grundbuchlichen Absicherung soll ein Erbbaurecht bestellt werden. B. Alternativen Das Grundstück bleibt weiterhin ein Pachtgrundstück. Aktuelle Pachteinnahmen 1.297,68 € p.a. C. Lösung Vergabe des Grundstücks Oberschelder Weg 10a im Erbbaurecht. D. Kosten Keine. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung, und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich bei Zugrundelegung eines mittleren Zinssatzes von 1,5 % über die Laufzeit ein Zinsvorteil für die Stadt i.H.v. 54.151,29. Anlage 1_Lageplaene (ca. 716 KB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 25.09.2019

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. September 2019 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 07.11.2019 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 8
Sitzung 35 · 17.10.2019
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 139 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 35 · 05.11.2019
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 139 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 37 · 07.11.2019
TO II, TOP 40
Angenommen
Der Vorlage M 139 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL

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Ortsbeiratssitzung