Verkauf des Grundstücks Gemarkung Heddernheim, Flur 1, Nr. 641/128
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Vortrag des Magistrats vom 10.08.2015, M 139
Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Heddernheim, Flur 1, Nr. 641/128
- Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Eigentümergemeinschaft Hüskes/Gippert, Frankfurt am Main Kaufgrundstück Gemarkung Heddernheim, : Flur 1 Nr. 641/128, hält 60 m2 Kaufpreis: 470,-- €/m2, somit 28.200,-- € Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Vermessungskosten gehen zu Las ten des Käufers. Vertretungskosten trägt jede Vertragspartei selbst. Besondere Bedingungen a) Ankaufsrecht für die Stadt zum Verkehrswert im Falle eines Straßenausbaus b) Vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen sind grundbuchlich zu sichern c) Wirtschaftliche Vereinigung mit dem angrenzenden Grundbesitz Flur 1 Nr. 128/1 Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
- Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert des Grundstücks Gemarkung Heddernheim, Flur 1 Nr. 641/128 470,-- €/m2 beträgt. Begründung: Die Erbengemeinschaft ist Eigentümer des Grundstücks Alt-Heddernheim 31/Herborner Straße 40 Gemarkung Heddernheim, Flur 1 Nr. 128/1. Der Kauf dient der Arrondierung dieses Grundstücks. Die Stadt behält sich im Falle eines Ausbaus der Herborner Straße ein Ankaufsrecht zum Verkehrswert vor. Der in Ansatz gebrachte Kaufpreis von 470,00 €/m2 entspricht dem aktuellen Bodenrichtwert. Maßstab 1:500 Gemarkung Heddernheim Flur 1 Flurstück 641/128 Maßstab 1:2000 Gemarkung Heddernheim Flur 1 Flurstück 641/128Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 12.08.2015
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. August 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.09.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)