Kinderzentrum Pfingstbrunnenstraße (KiZ 13) in 60486 Frankfurt am Main-Bockenheim, Pfingstbrunnenstraße 13 hier: Gewährung eines Investitionszuschusses für die…
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Kinderzentrum Pfingstbrunnenstraße (KiZ 13) in 60486 Frankfurt am Main-Bockenheim, Pfingstbrunnenstraße 13 hier: Gewährung eines Investitionszuschusses für die Gesamtsanierung des Gebäudes
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Vortrag des Magistrats vom 10.07.2017, M 138
Betreff: Kinderzentrum Pfingstbrunnenstraße (KiZ 13) in 60486 Frankfurt am Main-Bockenheim, Pfingstbrunnenstraße 13 hier: Gewährung eines Investitionszuschusses für die Gesamtsanierung des Gebäudes Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.05.2016, § 69 (M 59)
- Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenversammlung der Gesamtsanierung des Gebäudes als aus dem Erfolgsplan des Eigenbetriebs zu finanzierende Bauunterhaltungsmaßnahme mit Beschluss vom 12.05.2016 (§ 69) zugestimmt hat.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass nach der Beschlussfassung die Sanierungsmaßnahme gemäß Abstimmung mit der Wirtschaftsprüfergesellschaft PWC als aktivierungsnotwendige Maßnahme bewertet wird.
- In den Gesamtkosten der Maßnahme von 3.702.500 € sind nicht aktivierungsfähige Auslagerungskosten von 683.312,28 € enthalten.
- Zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Sanierungsmaßnahme wird ein städtischer Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 3.019.187,72 € bewilligt.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass - die Finanzierung des Investitionszuschusses durch Sollveränderung aus dem Ergebnishaushalt in den Teilfinanzhaushalt bzw. durch Einsparungen bei einem abgeschlossenen Projekt der Produktgruppe 20.02 sichergestellt werden kann. - im Haushaltsjahr 2016 ein Betrag von 209.690,75 € durch Einsparungen bei einem abgeschlossenen Projekt innerhalb des Teilfinanzhaushalts der Produktgruppe 20.02 umgeschichtet und ein weiterer Teilbetrag von 1.174.082,10 € durch Sollveränderung vom Ergebnishaushalt in den Teilfinanzhaushalt überführt wurde. - in zukünftigen Haushaltsjahren weiter Sollveränderungen von bis zu 1.635.414,87 € aus dem Ergebnishaushalt in den Teilfinanzhaushalt geplant sind. Begründung:
- A)Zielsetzung Die Sanierung des mehrgeschossigen Gebäudes des Kinderzentrums Pfingstbrunnenstraße war als nicht aktivierungsfähige Maßnahme geplant. Die hierfür notwendigen Mittel stehen im Erfolgsplan des Eigenbetriebs Kita Frankfurt zur Verfügung. Aufgrund der Gebäudesituation wird nach der Sanierung die gleiche Anzahl an Betreuungsplätzen vorhanden sein. Im Zuge der Vorprüfung für den Jahresabschluss 2016 wurde die Sanierungsmaßnahme der Prüfungsgesellschaft PWC vorgestellt. Nach intensiver Prüfung wurde festgestellt, dass es sich bei dieser Sanierungsmaßnahme um eine aktivierungsfähige Baumaßnahme handelt. Während der Bauzeit wird die vorhandene Einrichtung auf dem Grundstück der angrenzenden Georg-Büchner-Schule in einer Pavillonanlage ausgelagert. Die in den Gesamtkosten enthaltenen Kosten für die Auslagerung betragen 683.312,28 € und sind aus dem Erfolgsplan zu finanzieren. Die aktivierungsfähigen Sanierungskosten belaufen sich auf 3.019.187,72 €. Die Finanzierung der aktivierungsfähigen Kosten beim Eigenbetrieb Kita Frankfurt wird durch einen städtischen Investitionszuschuss sichergestellt.
- B)Alternativen Keine
- C)Lösung Gesamtsanierung zum Erhalt der wirtschaftlichen Nutzung des Gebäudes als Kinderzentrum.
- D)Kosten
- Inbestitionsbedarf 3.019.187,72 €
- Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Gesamtsanierung Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2015 62.353,16 € 62.353,16 € 2016 1.944.965,79 € 1.772.565,79 € 2017 939.368,77 € 1.056.668,77 € 2018 72.500,00 € 127.600,00 € Gesamt brutto 3.019.187,72 € Pavillonanlage Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2015 13.246,84 € 13.246,84 € 2016 601.734,21 € 601.734,21 € 2017 68.331,23 € 68.331,23 € Gesamt brutto 683.312,28 €
- Zugehörige Folgekosten beim Eigenbetrieb: keine
- Jahresfolgekosten des Eigenbetriebs
- a)personelle Folgekosten keine
- b)sächliche Folgekosten - größere Bauunterhaltung - zusätzliche Betriebskosten keine keine
- c)Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung - Abschreibung abzüglich Auflösung von Sonderposten Keine keine
- Jahreserträge keine
- a)voraussichtliche Elternentgelte keine
- b)Landeszuschuss keine
- Leistungen Dritter keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen keine
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. Juli 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.08.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL