Bund-Länder-Programm "Aktive Kernbereiche in Hessen" - Frankfurt am Main - Fechenheim Integriertes Handlungskonzept
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Thema Stadtplanung verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 25.06.2010, M 130
Betreff: Bund-Länder-Programm "Aktive Kernbereiche in Hessen" - Frankfurt am Main - Fechenheim Integriertes Handlungskonzept Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.03.2010, § 7871 (M 31) I. Es dient zur Kenntnis, dass das Integrierte Handlungskonzept für das Fördergebiet Aktiver Kernbereich Fechenheim gemäß § 171 b Abs. 2 BauGB die Ziele und Maßnahmen der Programmumsetzung darstellt. II. Das Integrierte Handlungskonzept wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Begründung: A. Zielsetzung Im Beschlussvortrag M 31 vom 16.02.2010 zur förmlichen Festlegung des Gebietes wurde bereits darauf hingewiesen, dass ein Integriertes Handlungskonzept erstellt und ebenfalls zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Das Förderprogramm Aktive Kernbereiche verfolgt einen integrierten Ansatz, das bedeutet, dass die zentralen Aufgaben aus Wirtschaft und Handel, Wohnen und Kultur nicht isoliert betrachtet, sondern integriert entwickelt werden. Entscheidendes Element für die Programmumsetzung ist daher das Integrierte Handlungskonzept, auf dessen Grundlage die investitionsvorbereitenden und investiven Projekte entwickelt und realisiert werden. Es ist somit das Arbeitsprogramm für die Laufzeit des Verfahrens und dient zur Vermittlung der Projekte gegenüber Bürgern, Investoren und anderen Kernbereichsakteuren. Das Integrierte Handlungskonzept ist kein starres Instrument, es ist flexibel und anpassungsfähig. Sofern sich die Rahmenbedingungen oder die Zielsetzungen für das Fördergebiet weiterentwickeln, kann dies zu einer Fortentwicklung und Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes auch innerhalb der Programmlaufzeit führen. Das vorliegende Integrierte Handlungskonzept wurde mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung abgestimmt. Gemäß den "Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung - RiLiSE" vom 01.07.2008, die für den Einsatz der Fördermittel maßgebend sind, ist die Beschlussfassung des Integrierten Handlungskonzeptes - wie die Beschlussfassung über die Gebietsfestlegung auch - eine allgemeine Voraussetzung für die Zuwendung von Fördermitteln. Einzelmaßnahmen sind nur förderfähig, soweit sie dem Integrierten Handlungskonzept entsprechen und daraus abgeleitet sind. B. Alternativen - keine - C. Lösung Das Integrierte Handlungskonzept für den Kernbereich Fechenheim entwickelt aus einer Stärken-Schwächen-Analyse Projekte und Maßnahmen für insgesamt sechs Handlungsfelder. In Kapitel 8 enthält das Integrierte Handlungskonzept eine Kosten- und Finanzierungsplanung, die entsprechend der Handlungsfelder gegliedert ist, und den Einzelmaßnahmen einen finanziellen und einen zeitlichen Rahmen zuordnet. Die Inhalte des Integrierten Handlungskonzeptes wurden am 12.11.2009 im Rahmen von Expertenworkshops und einer anschließenden Bürgerinformation erläutert und diskutiert. Darüber hinaus wurden die Inhalte und der Entwurf der Kosten- und Finanzierungsplanung mehrfach mit der Lokalen Partnerschaft, die sich aus Vertretern des Ortsbeirates, der örtlichen Vereine und Initiativen, sowie einer Reihe von Einzelpersonen zusammensetzt, diskutiert. Die geäußerten Bedenken und Anregungen wurden abgewogen und in den Entwurf des Handlungskonzeptes integriert. Im Anschluss erfolgte die Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. D. Kosten
- Investitionsbedarf Mit dem Beschluss zum Integrierten Handlungskonzept sind keine Kosten verbunden. Kosten ergeben sich erst aus der Umsetzung von Einzelmaßnahmen. Das "Bund-Länder-Programm "Aktive Kernbereiche" - Fechenheim" ist im Investitionsprogramm 2010-2013 mit Gesamtausgaben von 9.340 T€ und Zuwendungen in Höhe von insgesamt 2.698 T€ veranschlagt (vgl. Produkthaushalt 2010/2011, Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, Projektdefinition 5.004030). Hieraus werden die Einzelmaßnahmen zu gegebener Zeit finanziert.
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten Der Förderzeitraum durch Bund und Land ist von 2008 bis 2015 (acht Förderjahre) festgelegt. Der Finanzierungsbedarfszeitraum erstreckt sich von 2009 bis voraussichtlich 2017.
- Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs und Zeitraums - entfällt -
- Jahresfolgekosten - entfällt -
- Jahreserträge - entfällt -
- Leistungen Dritter Zuweisungen von Bund und Land
- Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine -
- Sonstiges - entfällt - Anlage 1 (ca. 29 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. Juni 2010 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.09.2010 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)