Bebauungsplan Nr. 944 - Industriepark Griesheim hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
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Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 944 für den Industriepark Griesheim soll die Flächen langfristig für gewerbliche Nutzungen sichern und die Entwicklung moderner Betriebsformen fördern. Ziel ist es, die städtebauliche Qualität zu erhöhen und nachhaltige Mobilität zu fördern. Die Umsetzung des Plans wird erwartet, um die wirtschaftliche Entwicklung in Frankfurt am Main zu unterstützen.
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Lärchenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
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- Verkehrskonzept GriesheimSüd, Baustellensperrungen GriesheimMitte11.02.2025 · OA (Anregung Ortsbeirat)
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Neues zu Lärchenstraße per E-MailBeschlussvorschlag
das Gebiet - Industriepark Griesheim - in Frankfurt am Main - Griesheim ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 15.09.2022 zum Aufstellungsbeschluss.
I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel, die aktuellen gewerblichen Nutzungen entsprechend den Zielen des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms planungsrechtlich zu sichern, zu strukturieren und die Flächen langfristig für Gewerbe, insbesondere produzierendes Gewerbe, zu erhalten. Umweltaspekte unter den Gesichtspunkten der Klimaanpassung und des Klimawandels sowie die Erhöhung der allgemeinen Durchgrünung sollen berücksichtigt werden. Eine Öffnung des Plangebiets zu den angrenzenden Siedlungsbereichen, insbesondere nach Griesheim Mitte, inklusive einer Querung der Bahnschienen und einer Durchwegung für Fußgänger und Radfahrer werden angestrebt.
II. Der vorgelegte Rahmenplan Industriepark Griesheim sowie der dazugehörige Erläuterungsbericht mit den Anlagen 1 und 2 vom 26.09.2022 werden zur Kenntnis genommen.
III. Der Magistrat wird beauftragt, mit den Grundstückseigentümer:innen und Erbpachtnehmer:innen über etwaige Grundstücksübernahmen, insbesondere am Mainufer, zu verhandeln.
Begründung
ÜBERSICHTSKARTE
Zu I.:
Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich ist 101,8 Hektar groß und liegt im Stadtteil Griesheim, direkt am Mainufer. Das Gebiet umfasst im Wesentlichen den Bereich des ehemaligen Industrieparks Griesheim, zusammen mit einigen Ergänzungen. Im Norden wird das Plangebiet durch die Bahnschienen begrenzt, zusätzlich umfasst es die Parkplatzfläche zwischen Lärchenstraße und Bahntrasse. Im Osten reicht das Plangebiet bis an die Wohnbebauung in Zeilenbauweise entlang der Haeussermannstraße. Im Süden verläuft das Plangebiet bis zur Mitte der Wasserfläche des Mains und wird im Osten durch die nördlich des Mains gelegenen Verkehrsflächen bis hin zur Elektronstraße und im Westen durch die Abfahrt der Bundesstraße B 40a zum Nieder Kirchweg und die Flurstücke im Bereich des Lachegrabens begrenzt.
Bestand und städtebauliche Situation
Bestand im Geltungsbereich
Das Gebiet umfasst den ehemaligen Industriepark Griesheim mit Umgebung und ist damit fast ausschließlich durch ehemalige und bestehende industrielle und gewerbliche Nutzungen sowie dazugehörige Nebenanlagen (zum Beispiel Parkplätze) geprägt. Die bestehenden Gebäude sind großformatige Gewerbe- und Industriebauten mit kleinen angeschlossenen Bürogebäuden, Kantine, et cetera. Dazwischen finden sich technische Auf- und Anbauten: Schornsteine, Leitungen, Rohre.
Die Flächen des Industrieparks sind zu fast 100 % versiegelt, Freiflächen werden als Lager und Parkplätze genutzt. Ausnahmen davon bilden die begrünte Halde im Nordosten des Gebiets (begrünter Hügel), der Lachegraben im Westen und die Uferzone des Mains. Diese enthält auch Parkplätze, Hafenanlagen, eine große Kläranlage sowie einen alten Hafenkran, ist aber hauptsächlich durch wilden Bewuchs geprägt.
Der Industriepark selbst ist derzeit nicht öffentlich zugänglich, wodurch Lücken im Wegenetz für Fußgänger und Radfahrer bestehen.
Aktuelle Planungen
Durch die Firma BEOS AG wird aktuell für einen Großteil der Flächen eine Neuentwicklung geplant. Die Firma BEOS AG hat die Flächen im Jahr 2020 in Erbpacht übernommen und arbeitet an einem eigenen Rahmenplan, um die Flächen wieder in Nutzung zu bringen. Der Magistrat befindet sich in Abstimmung mit der BEOS AG bezüglich dort anzusiedelnder Nutzungen, der Gestaltung des öffentlichen Raums, der baulichen Ausgestaltung und Dichte sowie des Verkehrs.
Auf den Flächen des Fritz-Klatte-Quartiers im Nordwesten des Industrieparks wird aktuell der Bau von drei Rechenzentren vorbereitet. Das Vorhaben wurde bereits vor den Planungen zu diesem Bebauungsplan angekündigt und mit dem Magistrat vorabgestimmt.
An den Geltungsbereich angrenzende Flächen
Im Westen grenzt direkt die B 40a und dahinter die Wohnbebauung im Stadtteil Nied an. Nordwestlich des Geltungsbereichs, aber noch östlich der B 40a, befinden sich Freizeitgärten und ein Kleintierzuchtverein. Entlang des Mainufers findet sich nach Osten und Westen eine gestaltete und öffentlich zugängliche Uferzone (Mainuferweg), die im Bereich des Industrieparks unterbrochen ist, der Rad- und Fußverkehr wird vom Mainufer auf die Stroofstraße geleitet. Im Osten grenzt der Industriepark direkt an Griesheimer Wohnbebauung an, zunächst in Zeilenbauweise direkt entlang des Industrieparks, weiter im Osten als lockere Blockrandbebauung. Nördlich der Bahngleise schließen weitere Teile Griesheims an, insbesondere das Gewerbegebiet direkt nördlich der Gleise und die Wohnbebauung östlich der Straße In der Schildwacht.
Oberflächengewässer
Im Industriepark selbst findet sich kein Oberflächenwasser, aber direkt angrenzend, im Süden des Geltungsbereichs, verläuft der Main in Ost-West-Richtung. Hier sind die Gewässerrandstreifen, das Überschwemmungsgebiet und die Überflutungsflächen der Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRMP) in Hessen zu beachten.
Planungsgrundlagen
Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010)
In der Hauptkarte des RPS/RegFNP 2010 ist der Geltungsbereich größtenteils als "Gewerbliche Baufläche, Bestand" dargestellt, die im Süden und Osten von einem "Vorbehaltsgebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz" überlagert wird. Die "Gewerblichen Bauflächen, Bestand" stellen gemäß Kapitel 3.4.2 zugleich die Festlegung des regionalplanerischen "Vorranggebietes Industrie und Gewerbe" dar.
Die Flächen am Mainufer sind als "Grünfläche - Parkanlage", "Ökologisch bedeutsame Flächennutzung", "Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft", die Flächen im Lachegraben als "Grünfläche - Wohnungsferne Gärten" dargestellt. Die Kläranlage an der Stroofstraße ist als "Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, Bestand" dargestellt. Das Gebiet des Lachegrabens sowie des Mainufers im Geltungsbereich sind zudem in Teilen als "Vorranggebiet Regionaler Grünzug", "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" und "Fläche für die Landbewirtschaftung" dargestellt. Die Bereiche unmittelbar am Mainufer sind als "Vorranggebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz" dargestellt.
Entlang des Mainufers ist ein "Vorranggebiet für den Regionalparkkorridor" dargestellt. Parallel dazu verläuft eine "Überörtliche Fahrradroute, Bestand" durch das Gebiet, östlich und westlich des Geltungsbereichs direkt am Mainufer, im Geltungsbereich des Plangebietes entlang der Stroofstraße. Hinzu kommen diverse Leitungen und andere Versorgungsanlagen: eine "Hochspannungsleitung, Bestand" mit Umspannstation entlang der Bahnstrecke; das Ende einer weiteren bestehenden Hochspannungsleitung im Südwesten des Industrieparks; eine geplante Hochspannungsleitung mit geplantem Kraftwerk im Gebiet, ein Klärwerk, dargestellt als "Einrichtung zur Abwasserbeseitigung, Bestand" sowie eine "Sonstige Produktenleitung (in der Regel Gas), Bestand" durch den Lachegraben, mit Anschluss in das Gebiet. Der Main am Südrand des Plangebietes wird als "Still- und Fließgewässer" dargestellt.
Die Beikarte 1 (Vermerke, nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen) des RPS/RegFNP 2010 weist einen Bereich mit flächenhaftem Denkmalschutz im Südwesten des Gebiets aus, darüber hinaus mehrere "Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind", sowohl entlang des Mainufers als auch im Industriepark selbst. Die Staustufe Griesheim ist als "linienhafter" beziehungsweise "punktueller" Denkmalschutz ausgewiesen. Nachrichtlich übernommen sind ein europäisches Vogelschutzgebiet rund um die Staustufe Griesheim, ein Überschwemmungsgebiet direkt am Mainufer sowie das Landschaftsschutzgebiet im Bereich des Lachegrabens und entlang des Mainufers.
Die Beikarte 2 (Regionaler Einzelhandel) enthält für den Geltungsbereich keine weiteren spezifischen Festlegungen.
Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes stehen nicht im Widerspruch zu regionalplanerischen Zielfestlegungen und flächennutzungsplanbezogenen Darstellungen des RPS/RegFNP 2010 und sind daher gemäß § 1 (4) BauGB an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepasst und gemäß § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Bebauungspläne
Der Bebauungsplan Nr. 944 - Industriepark Griesheim - überlagert die folgenden rechtsverbindlichen Bebauungspläne:
- Bebauungsplan Nr. 144 (Ohne Titel) (Inkrafttreten: 07.05.1966): Die Überlagerung der Geltungsbereiche liegt direkt an der B 40a, der Bebauungsplan Nr. 144 setzt dort eine Öffentliche Verkehrsfläche fest.
- Bebauungsplan SW 24a Nr. 1 Elektronstraße (Inkrafttreten: 21.06.1977): Der nördlich der Bahngleise liegende Teilbereich des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 944 überlagert den rechtsverbindlichen Bebauungsplan SW 24a Nr.
- Diese Flächen sind als Industriegebiet (GI) festgesetzt, mit einer Grundflächenzahl von 0,7 und einer Baumassenzahl von 9,0. Die Bahnstrecke selbst ist als "Fläche für Bahnanlagen" nachrichtlich übernommen. Ein sehr kleiner Teil des Plans überlagert auch die Flächen südlich der Bahnlinie (aktueller Standort der Firma R.A.T.H.), dort ist ebenfalls ein Industriegebiet (GI) mit einer Grundflächenzahl von 0,7 und einer Baumassenzahl von 9,0 festgesetzt. - SW 25c Nr. 1 Schwanheimer Brücke (Inkrafttreten: 21.06.1977): Der Bebauungsplan trifft Festsetzungen für den südwestlichen Bereich des Mainufers im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.
- Diese Flächen sind als Grünfläche Erholungsfläche, als Öffentliche Grünfläche, als Verkehrsfläche und als Wasserfläche festgesetzt. Die Verkehrsfläche grenzt an die Stroofstraße und an den Nieder Kirchweg an. Der Fluchtlinienplan F1102, förmlich festgestellt am 23.01.1891, wird durch den östlichen Bereich des Plangebietes, im Bereich der die Stroofstraße, überlagert. Der Fluchtlinienplan F1103, förmlich festgestellt am 04.05.1906, wird im südwestlichen Bereich des Industrieparks überlagert. Der Fluchtlinienplan F1843 förmlich festgestellt am 25.09.1961, umfasst die an die Abfahrt der Bundesstraße B 40a angrenzenden Bereiche und daran nördlich angrenzende Teilbereiche des Lachegrabens am westlichen Rand des Plangebietes. Die Fluchtlinienpläne setzen für ihre Geltungsbereiche jeweils Straßenfluchtlinien fest und definieren damit teilweise die vorhandenen Straßenverläufe und -breiten. Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEP) Die Stadtverordnetenversammlung hat mit den Beschlüssen § 7283 vom 04.03.2021 und § 1838 vom 09.06.2022 das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEP) sowie dessen Aktualisierung als Rahmenkonzept für die Entwicklung von Rechenzentren beschlossen. Das GEP benennt als Teilkonzept der Stadtentwicklungsplanung Ziele und Handlungsprioritäten und dient als Orientierungsrahmen für die Entwicklung von Flächen für Industrie und Gewerbe. Es fungiert als Leitfaden für zukünftige Entscheidungen und Planungen und ist als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 944 liegen die Flächen 6.3, 6.3.1, 6.4.2 und ein kleiner Teil der Fläche 6.4 des GEP. Das GEP definiert für die Teilflächen des 6.4.2 "Datapark Griesheim" ein Eignungsgebiet für unternehmensunabhängige Rechenzentren mit der Standorttypik "Datapark (emittierend)". Eignungsgebiete sollen das Wachstum der Rechenzentrumsbranche bündeln, um damit den Transformationsdruck von anderen Gewerbegebieten zu nehmen. Produktions-, Lager- und Werkstätten sind in diesen Gebieten weiterhin möglich. Als Nutzungskategorie ist für die Fläche 6.3 (südwestlicher Teil des Industrieparks) "Industriepark (stark emittierend)" angestrebt. Die Standorttypik definiert sich durch vorwiegend stark emittierende Betriebe wie beispielsweise industrielle Produktion sowie Störfallbetriebe und deren Lagerstätten. Büro- und Verwaltungsgebäude sollen in der Regel nur betriebszugehörig sein beziehungsweise Forschungszwecken dienen. Es gilt ein restriktiver Umgang mit ausnahmsweise zulässigen Nutzungen und Beherbergungsstätten. Als eingeschränktes Eignungsgebiet für unternehmensunabhängige Rechenzentren sind als nachrangige Nutzungen auch Rechenzentren möglich. Der industrielle produzierende Charakter beziehungsweise Schwerpunkt ist jedoch zu wahren. Für die anderen Flächen (6.3.1 sowie 6.4) ist die Nutzungskategorie "Gewerbe (emittierend)" definiert. Verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe sowie deren Produktions-, Lager- und Werkstätten sollen in ihrem Bestand gesichert beziehungsweise die Grundlage für weitere Ansiedlungen dieser Gewerbebetriebe geschaffen werden. Das Areal soll vorwiegend von nicht erheblich emittierenden Gewerbebetrieben geprägt und Büro- und Verwaltungsgebäude sollen in der Regel betriebszugehörig sein. Das GEP definiert für dieses Gebiet ein Ausschlussgebiet für unternehmensunabhängige Rechenzentren. Für den gesamten Geltungsbereich legt die Anlage 2 des GEP außerdem eine Aufmerksamkeitszone fest. Die Aufmerksamkeitszone sieht vor, dass bei heranrückender Wohnbebauung beziehungsweise zu genehmigenden Wohnbauvorhaben das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gegenüber dem industriellen beziehungsweise gewerblichen Bestand besondere Berücksichtigung findet. Laut GEP sollen auf Gewerbeflächen keine Einzelhandelsnutzungen angesiedelt werden, um zum einen Flächenkonkurrenzen mit produzierendem Gewerbe zu vermeiden und zum anderen den Einzelhandel in zentralen Lagen zu halten (siehe auch Einzelhandels- und Zentrenkonzept). Damit sind im Rahmen der weiteren Ausarbeitung Einzelhandelsnutzungen auszuschließen. Der Geltungsbereich ist darüber hinaus Teil des Entwicklungsraumes Griesheim, dessen Ziel die Erarbeitung eines dialogorientierten städtebaulichen Konzeptes und die nachhaltige Aktivierung von gewerblichen Flächenpotenzialen sein soll. Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen dem GEP für alle Teilbereiche. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Für eine gezielte, gesamtstädtische Einzelhandelsentwicklung hat die Stadt Frankfurt am Main das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) 2018 erarbeitet. Es wurde als Planungsgrundlage im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB von der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, § 7287 beschlossen. Mit dem EHZK wurde unter anderem die Stärkung der Versorgungszentren in den Stadtteilen beschlossen. Dazu gehört auch eine planungsrechtliche Reglementierung von Einzelhandelsvorhaben in Gewerbe- und Industriegebieten. Das Plangebiet ist nicht als Zentraler Versorgungsbereich oder Ergänzungsstandort ausgewiesen, sodass hier planungsrechtlich ein Ausschluss zentrenrelevanter sowie großflächiger Einzelhandelsbetriebe angestrebt wird. In Industrie- und Gewerbeflächen sollen in Übereinstimmung mit den regionalplanerischen Zielen für gewerbliche Bauflächen die Einrichtung von untergeordneten Verkaufsflächen nur für die Selbstvermarktung der in diesen Gebieten produzierenden und weiterverarbeitenden Betriebe zulässig sein. Landschaftsplanung und Ökologie Landschaftsplan In der Bestandsdarstellung des Landschaftsplans von 2001 des damaligen Umlandverbandes Frankfurt (UVF) wird der zentrale Geltungsbereich (Industriepark) als bestehende Siedlungsfläche dargestellt. Landschaftsplanerisches und ökologisches Entwicklungsziel für das Gebiet ist die Erhöhung der Durchgrünung dieser Siedlungsflächen. Separat ausgewiesen sind die Flächen für Gleisanlagen im Industriepark. Mainufer und Lachegraben werden größtenteils als Grünflächen allgemeiner Art oder als Grünflächen mit Ruderalflur und teilweise als Biotopvernetzungselemente (südlicher Teil des Lachegrabens, Teile des Mainufers) dargestellt. Separat dargestellt sind die "Flächen für Ver- und Entsorgung" (Kläranlage) am Mainufer und eine Altlastenfläche im nordöstlichen Bereich des Industrieparks. Zusätzlich ist der Regionalpark-Korridor entlang des Mainufers als Entwicklungsziel dargestellt. Ebenfalls sind entlang des Mainufers Flächen dargestellt, die als Parkanlage oder sonstige öffentliche oder private Grünanlage im besonderen Maß der Erholung dienen oder zu diesem entwickelt werden sollen. Freiflächenentwicklungsplan Als ein integratives Instrument der gesamtstädtischen Freiraumplanung formuliert der Freiflächenentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main (FFEP vom 27.05.1999) die kommunalen freiraumplanerischen Zielvorgaben für das Plangebiet. Diese sind die Ausweisung des Mainufers und des Lachegrabens als "Flächen, die wegen ihres Zustandes, wegen ihrer Lage oder wegen ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonders geeignet sind", die Verbindung über die Staustufe Griesheim mit Maininsel als "wichtige funktionale Biotopverbindung" sowie Baumreihen entlang von Stroofstraße, Mainufer und Lachegraben als "raumbildende und landschaftsprägende Allee" (die Baumreihen auf der Stroofstraße sind inzwischen nicht mehr vollständig vorhanden). Klimaplanatlas Der Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt am Main als fachliche Grundlage der Beurteilung der klimatischen Situation im Stadtgebiet stellt den überwiegenden Teil des Plangebiets als bebaute Fläche mit einer moderaten, örtlich zur starken Überwärmung tendierenden klimaökologischen Wertigkeit dar. Der Main und der Lachegraben im Westen des Gebiets sind als Luftleitbahn dargestellt, wobei der Lachegraben noch zusätzlich als Frischluftentstehungsgebiet ausgewiesen ist. Jedoch profitiert das Plangebiet weder von den dynamischen Komponenten der Luftleitbahnen, noch von der thermischen Komponente des Frischluftentstehungsgebietes. Schutzgebiete Im Plangebiet selbst kommen keine Schutzgebiete nach Hessischen Waldgesetz oder Hessischem Wassergesetz vor. Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 Bun-desnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 13 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) sind ebenfalls nicht vorhanden. Das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" schließt sich südlich an die Stroofstraße und westlich an die Fritz-Klatte-Straße an. Ebenfalls innerhalb des Plangebietes befindet sich im südöstlichen Bereich das Vogelschutzgebiet "Untermainschleusen" der Staustufe Griesheim. Mobilität Das Plangebiet ist mäßig durch den Öffentlichen Personennahverkehr erschlossen. Der S-Bahn-Haltepunkt Griesheim befindet sich in circa 1 Kilometer Entfernung, auf der Stroofstraße befinden sich zwei Bushaltestellen (Linie 54). Die Erschließung für den Radverkehr ist verbesserungswürdig, es mangelt an direkten, umwegefreien Anbindungen. Der Industriepark selbst als Zentrum des Plangebiets ist nicht öffentlich zugänglich, im südlichen Geltungsbereich ist der Mainuferweg durch Nutzungen des Industrieparks und der aktuellen Eigentumsverhältnisse unterbrochen. Die Anbindung für den motorisierten Individualverkehr erfolgt über den Knotenpunkt B 40a / Stroofstraße / Nieder Kirchweg im Westen des Geltungsbereichs. Am östlichen Anschlussknoten sind im Rahmen eines nutzungsbedingten Ausbaus durch den Investor kleinere Umbauten erforderlich. Die Zufahrt über Griesheim Mitte (Elektronstraße, Omegabrücke) ist für Lastkraftwagen untersagt. Der bestehende Parkplatz nördlich der Bahngleise soll weiterhin genutzt werden. Die Zu- und Abfahrtsverkehre sollen über die Straße In der Schildwacht erfolgen. Ein vorliegendes Gutachten weist die Abwickelbarkeit der Verkehre über den Knotenpunkt In der Schildwacht / Mainzer Landstraße nach. Im Zusammenhang mit der Nutzung des Parkplatzes soll die öffentliche Verbindung über die Gleise für Fußgänger durch den Vorhabenträger verbessert werden. Das Plangebiet zeichnet sich durch seine Lage zwischen der vorhandenen Schieneninfrastruktur und der Wasserstraße Main aus. Im Rahmen der weiteren Entwicklung werden die Möglichkeiten einer multimodalen Erschließung (Schiene, Wasser, Straße) geprüft und die Option einer Hafennutzung mitgedacht, um eine adäquate gewerbliche Nutzungen unter anderem als Baulogistik Standort im Frankfurter Westen zu ermöglichen. Schädliche Bodenbelastungen Aufgrund der industriellen und gewerblichen Nutzung sind im gesamten Geltungsbereich schädliche Bodenveränderungen vorhanden. Hieraus können erhebliche Schutz- und Beschränkungsmaßnahem, insbesondere in der Freiflächenplanung resultieren. Für die Stroofstraße und die Fritz-Klatte-Straße wurde durch das Regierungspräsidium Darmstadt eine Aufbruchssperre verhängt. Bodenordnung Aufgrund der klaren Grundbesitzverhältnisse und der Abstimmung des Magistrats mit den verschiedenen Eigentümer:innen ist eine Baulandumlegung nicht angezeigt. Anlass, Erfordernis und Ziele Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt gemäß Gewerbeflächenentwicklungsprogramm das Ziel, die Flächen langfristig für Gewerbe, insbesondere produzierendes Gewerbe, zu sichern. Die Flächen sollen für verschiedene gewerbliche Nutzungen zur Verfügung gestellt werden, insbesondere auch für handwerkliche Betriebe, die aufgrund steigender Bodenpreise Schwierigkeiten haben, geeignete Flächen und Räumlichkeiten zu finden. Dabei sollen die Platzierungen der Nutzungen und die Maßstäblichkeiten der Gebäude auf die Umgebung reagieren und insbesondere vermeiden, die umgebenden Wohnnutzungen zusätzlich zu belasten. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärm- und Immissionsschutz sind zu beachten. Die Gliederung in industrielle und gewerbliche Nutzungen folgt dabei der Zonierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms. Um die Ziele des nahegelegenen Förderprojektes "Sozialer Zusammenhalt Nied" (insbesondere ein geplanter Schulneubau) nicht zu gefährden, sollen Störfallbetriebe im Sinne der Seveso-III-Richtlinie im Geltungsbereich ausgeschlossen werden. Gemäß der Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms zur gesamtstädtischen Steuerung von Rechenzentren (§ 1838 vom 09.06.2022) soll die Ansiedlung von Rechenzentren auf Flächen im Nordwesten des Gebiets beschränkt werden. Gemäß dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept (§ 7287 vom 04.03.2021) sollen im Industriepark Einzelhandelsnutzungen ausgeschlossen werden. Im Interesse der städtebaulichen Qualität sowie der Bündelung von Fahrten des motorisierten Individualverkehrs soll der Bebauungsplan eine Konzentrierung von nachzuweisenden Stellplätzen ermöglichen; der Industriepark ist als Gesamtsystem zu betrachten, sodass Stellplätze räumlich konzentriert nachgewiesen werden können und nicht für jedes Vorhaben einzeln hergestellt werden müssen. Außerdem soll der Bebauungsplan im Rahmen der planungsrechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten hohe Standards für Themen der Nachhaltigkeit erreichen. Dazu gehören die Prüfung der Themen Wassermanagement (zum Beispiel Umgang mit Oberflächenwasser), verbindliche Mindestmaße für Fassaden- und Dachbegrünung und der Ausbau erneuerbarer Energien (zum Beispiel Mindestmaße für Photovoltaik-Anlagen). Diese Regelungen dienen auch den Zielen des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel. Zu II.: Der Rahmenplan beschreibt die Zielsetzungen des Magistrats für den Industriepark Griesheim und setzt diese als städtebauliches Konzept im Sinne des § 1 (6) Nr. 11 BauGB fest. Damit entfaltet der Rahmenplan keine direkte rechtliche Bindungswirkung gegenüber den Grundstückseigentümer:innen, stellt aber verbindlich die Prioritäten der Stadt Frankfurt am Main klar. Initiiert wurde die Neu-Entwicklung durch die Übernahme der zentralen Flächen durch die BEOS AG. Der Magistrat hat daraufhin einen Rahmenplan für die gesamten Flächen des Industriepark Griesheim entwickelt. Im Zuge der Erarbeitung des Rahmenplans wurden die betroffenen Grundstückseigentümer:innen und Erbpachtnehmer:innen konsultiert; dies soll weiterhin geschehen, um neue Planungen auf ihre Kompatibilität mit dem Rahmenplan zu prüfen. Der Rahmenplan verfolgt das Ziel, die Flächen des Industriepark Griesheim langfristig einer neuen, nachhaltigen und angemessenen Nutzung durch Industrie, Gewerbe und Handwerk zuzuführen. Dabei sollen moderne Ansprüche an Industrie- und Gewerbegebiete, wie nachhaltige Mobilität, umweltfreundliche Bauweisen und neue Betriebsformen (wie zum Beispiel Rechenzentren) Beachtung finden. Inhalte des Rahmenplans sind wesentliche Ansprüche an die Größe und Gestaltung der Baukörper, Nutzungsverteilung sowie die Gestaltung des öffentlichen Raums und die Organisation des Binnen- sowie Quell- und Zielverkehrs. Konkret sollen folgende Ziele erreicht werden: - Industrielle und gewerbliche Nutzung: Der Industriepark soll Heimat für verschiedene Formen von gewerblicher Nutzung werden, insbesondere auch moderne Betriebsformen. Dabei soll er die vorhandenen Konzepte der Stadt Frankfurt am Main respektieren. Die Bebauung passt sich der Umgebung an, um die Potenziale (Mainufer) zu nutzen und umliegende Nutzungen (insbesondere Wohnen) nicht übermäßig zu belasten. - Bauliche Standards für die gewerblichen Bauten: Der Industriepark soll im Hinblick auf Energieverbrauch, erneuerbare Energien, Abwärmenutzung und Begrünung moderne Standards erfüllen und eine Leuchtturmrolle einnehmen. Ausgewählte Bestandsbauten werden erhalten, um die Historie des Ortes zu zeigen. - Wasserwirtschaft: Der Industriepark soll auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft im Hinblick auf Brauchwasser und Oberflächenwasser neue Wege gehen und so den Wasserverbrauch verringern. - Attraktive Arbeitsbedingungen: Der Industriepark soll im öffentlichen Raum ansprechend und klimaangepasst gestaltet werden, um so für die Angestellten im Industriepark als auch für die gesamte Frankfurter Bevölkerung zu einem attraktiven Ziel zu werden. - Öffentliche Zugänglichkeit und Nutzung des Mainufers: Das Mainufer soll sowohl für den Fuß- und Radverkehr als auch für den Aufenthalt umgestaltet werden, um so eine durchgängige Achse entlang des Nordufers zu schaffen. Das Mainufer soll über den Industriepark hinaus Menschen anlocken. - Der ökologisch wertvolle Auwald zwischen Stroofstraße und Mainufer, westlich der Kläranlage, soll in seiner Funktion uneingeschränkt erhalten bleiben. - Bei der Gestaltung der Verkehrsflächen und des öffentlichen Raums im und um den Industriepark Griesheim sollen die betriebliche Belange der Industrie- und Gewerbebetriebe im Fokus stehen. Die potentielle Erweiterung eines Fuß- und Radweges entlang der Stroofstraße sollte somit nicht zulasten der Verkehrstauglichkeit der Straße für Wirtschaftsverkehre führen. Die Nutzbarkeit der Straßeninfrastruktur für Wirtschafts- und Lastenverkehre muss uneingeschränkt erhalten bleiben und im Zuge des B-Plan-Verfahrens sichergestellt werden. - Förderung nachhaltiger Mobilität: Der Industriepark soll so gestaltet werden, dass nachhaltige Mobilität gefördert und so ein Beitrag zur Mobilitätswende geleistet wird. Dabei soll der Anteil der Verkehrsmittel des Umweltverbunds und vor allem des nicht-motorisierten Verkehrs gestärkt werden sowie moderne und innovative Lösungen (Angebote für E-Mobilität, Car-Sharing, Bike-Sharing, Quartiersgaragen, Shuttlebusse u.a.) zum Einsatz kommen. - Einbindung in den Griesheimer Kontext: Der Industriepark soll die Entwicklungsziele für Griesheim Mitte aufgreifen, unterstützen und verstärken. Der Rahmenplan steckt die Entwicklungsziele der Stadt Frankfurt am Main und der Grundstückseigentümer:innen, insbesondere der BEOS AG als Erbpachtnehmerin des größten Flächenanteils, im Hinblick auf verschiedene Themen ab. Darüber hinaus bildet er die Grundlage für die Bewertung zukünftiger Bau- und Planungsvorhaben. Im Zuge der angestrebten Quartiersentwicklung sollen insbesondere minder- und ungenutzte Flächen einer neuen gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Damit soll ein Beitrag zur Hebung innerstädtischer Flächenpotenziale geleistet werden. Es soll daraufhin gewirkt werden, dass die aktuell ansässigen Unternehmen ihren Standort halten können. Der Rahmenplan soll sicherstellen, dass trotz der unterschiedlichen Eigentümer:innen und Erbpachtnehmer:innen eine einheitliche und qualitativ hochwertige Entwicklung erfolgt. Zu. III.: Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt das Ziel, entlang des nördlichen Mainufers eine durchgehende Achse mit Rad- und Fußweg sowie Aufenthaltsflächen zu schaffen. Mit der Neugestaltung des Industrieparks ergibt sich die einmalige Chance, die aktuell hier klaffende Lücke entlang der Stroofstraße zu schließen. Hierfür sind voraussichtlich Grundstücksgeschäfte oder vertragliche Regelungen mit den aktuellen Eigentümer:innen und Erbpachtnehmer:innen bezüglich der Uferflächen nötig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. Januar 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.03.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt; BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF; BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Ablehnung)