Jahresabschlüsse 2019 und Konsolidierter Gesamtabschluss 2019 und Schlussberichte des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2019
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Genehmigung der Jahresabschlüsse 2019 sowie des Konsolidierten Gesamtabschlusses 2019 vor. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Prüfung und Genehmigung durch die Stadtverordnetenversammlung. Das erwartete Ergebnis ist die Entlastung des Magistrats und die ordnungsgemäße Darstellung der finanziellen Lage der Stadt.
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E-Mail-Abo einrichtenBeschlussvorschlag
- Die Schlussberichte des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 werden zur Kenntnis genommen. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, der Entwurf der Schlussberichte dem Magistrat zur Vorabstimmung vorgelegt und die Anmerkungen des Magistrats in die vorliegende Fassung der Schlussberichte eingeflossen sind.
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach Beratung den vom Revisionsamt geprüften Jahresabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2019 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes - Teil I - wie folgt: Vermögensrechnung mit einer Bilanzsumme von 16.968.865.599,17 €. Das Jahresergebnis vor Rücklagen mit einer Summe von -100.654.886,78 € davon Ordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen -109.426.251,89 € Außerordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen 8.771.365,11 €. Die Finanzrechnung mit einem Zahlungsmittelfluss aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 205.813.299,25 €, Investitionstätigkeit von -401.590.310,82 €, Finanzierungstätigkeit von 167.414.398,96 €, haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Kassenkredite) von -31.675.299,04 € und mit einem Zahlungsmittelbedarf von -60.037.911,65 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 162.102.095,33 €.
- Sie beschließt ferner den geprüften Jahresabschluss 2019 für das Sondervermögen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main nach § 115 Abs. 1 Nr. 4 HGO mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes - Teil II - wie folgt: Abrechnungsverband - Pflichtversicherung - Vermögensrechnung mit einer Bilanzsumme von 824.026.340,56 €. Das Jahresergebnis mit einer Summe von 0,00 €. Die Finanzrechnung mit einem Zahlungsmittelfluss aus Verwaltungstätigkeit von 33.913.768,70 €, Investitionstätigkeit von -27.617.390,03 €, Finanzierungstätigkeit von 0,00 €, haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Kassenkredite) von -10.816,21 € und mit einem Zahlungsmittelbedarf von 6.285.562,46 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 10.824.963,15 €.
- Sie beschließt weiterhin den Konsolidierten Gesamtabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2019 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes - Teil IV - wie folgt: Konsolidierte Gesamtvermögensrechnung mit einer Konzernbilanzsumme von 25.350.527.233,13 €. Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung mit einem Konzernjahresüberschuss nach Anteilen Dritter von 235.136.792,28 € und einem Konzernbilanzgewinn von 1.134.322.459,42 €.
- Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt.
- Der Beschluss über die Jahresabschlüsse 2019, den Konsolidierten Gesamtabschluss 2019 sowie die Entlastung des Magistrats für das Haushaltsjahr 2019 sind öffentlich bekannt zu machen, im Anschluss an die Bekanntmachung an sieben Tagen öffentlich auszulegen und anschließend mit den Schlussberichten des Revisionsamtes der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Begründung
Nach § 113 HGO ist der Jahresabschluss nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (128 HGO) vom Gemeindevorstand mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Danach hat die Gemeindevertretung über die vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschlüsse gemäß § 114 HGO bis spätestens 31.12. des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und zugleich über die Entlastung des Gemeindevorstandes zu entscheiden. Die vom Magistrat aufgestellten Jahresabschlüsse für die Stadtverwaltung und das Sondervermögen Zusatzversorgungskasse, bestehend aus den beiden Abrechnungsverbänden Pflichtversicherung und Freiwillige Versicherung, sowie der Konsolidierte Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2019 sind vom Revisionsamt geprüft worden. Die Prüfungsbestätigungen sind am Ende der Schlussberichtsteile I, II und IV enthalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2021Sie sind hierMM 122Jahresabschlüsse 2019 und Konsolidierter Gesamtabschluss 2019 und Schlussberichte des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2019Magistratsvortrag
- 3. November 2021NRNR 154Schuldendeckel und Abbaupfad bis 2026STVV-Antrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 154) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme); AfD und BFF-BIG (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 122 und NR 154 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 154) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme)