Barrierefreier Umbau verschiedener Bushaltestellen, Akutmaßnahmen Los 1
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Vortrag des Magistrats vom 30.06.2008, M 121
Betreff:
Barrierefreier Umbau verschiedener Bushaltestellen, Akutmaßnahmen Los 1
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 12.05.2005, § 9154 (M 239)
- Es dient zur Kenntnis, dass für die Maßnahme der Beschluss § 9154 der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005 zur 1. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes der Stadt Frankfurt am Main (M 239 vom 10.12.2004) sowie die darauf überarbeitete Fassung des Nahverkehrsplanes vom November 2006 vorliegt.
- Dem barrierefreien Umbau der unten aufgeführten Bushaltestellen wird zugestimmt. Folgende 16 Haltestellen sind vorgesehen:
Adlerflychtplatz Bus 36 Richtung Bornwiesenweg
Adlerflychtplatz Richtung Hynspergstraße
Uni-Campus-Westend Richtung Bremer Platz
Uni-Campus-Westend Richtung Simon-Bolivar-Anlage
U-Bahn Station Bonames Bus 27 Richtung Bonameser Hainstraße
Hadrianstraße Bus 60 Richtung Ernst-Kahn-Straße
Marktstraße Bus 43 Richtung Kirchgasse
Mittelseestraße Bus 44 Richtung Pfortenstraße
Ärztehaus Am Bügel Bus 29 Richtung Ben-Gurion-Ring
Ärztehaus Am Bügel Richtung Homburger Hohl
Am Grünhof Bus 64 Richtung Miquelallee/Polizeipräsidium
Waldspielpark Louisa Bus 61 Richtung Humperdinckstraße
Waldspielpark Louisa Richtung Stresemannallee
Ben-Gurion-Ring Bus 29 Richtung Ärztehaus Am Bügel
Neufeld Bus 59 Richtung Lindenhag
Sindlinger Friedhof Buslinie 54,55 Richtung Allesinastraße.
Die Haltestelle Sindlinger Friedhof ist ausschließlich eine Ausstiegshaltestelle sowie Warteposition des Busses. Die Einstiegshaltestelle befindet sich ca. 100 m weiter in östlicher Richtung. Aus diesem Grund wird an dieser Haltestelle die Bordsteinführung barrierefrei, jedoch ohne taktilen Leitstreifen hergestellt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Maßnahme auf der Vorplanung der VGF aus dem Jahre 2004 basiert.
- Es dient zur Kenntnis, dass in der Produktgruppe 16.11 / Projektdefinition 5.001.098 für 2007 Mittel in Höhe von 1 Mio. € eingestellt sind.
- Die für die Maßnahme erforderlichen Mittel in Höhe von 450.000 € werden freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass für die Maßnahme Planungsmittel in Höhe von 75.800 € in den Gesamtkosten enthalten sind, davon sind bereits 17.000 € verausgabt.
- Es dient zur Kenntnis, dass für die Maßnahme ein Antrag auf Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) am 31.08.07 bei der Bewilligungsbehörde gestellt wurde. Gemäß dem Antrag könnten voraussichtlich 357.500 € nach dem GFVG und nach dem FAG als zuwendungsfähig anerkannt werden. Somit wären nach dem GVFG Landeszuwendungen aus Bundesmitteln in Höhe von voraussichtlich 250.250 € und nach dem FAG in Höhe von 17.875 €, insgesamt 268.125 € zu erwarten.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt für die Baumaßnahme für das Jahr 2008 keine Förderung nach GVFG und FAG erhalten hat.
Die Baumaßnahme ist für die sogenannte "Reserveliste“ zum Förderprogramm des Landes Hessen für 2008 aufgenommen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt für die Baumaßnahme keinen Bescheid für einen sofortigen förderunschädlichen Baubeginn erhalten hat.
- Es wird zugestimmt, dass mit der Baumaßnahme in 2008 begonnen wird und die Finanzierung der Baumaßnahme, ohne Förderung nach GVFG und FAG, vollständig aus Mitteln der Stellplatzablöse erfolgt.
- Es dient zur Kenntnis, dass an der Bushaltestelle Sindlinger Friedhof ein Eingriff in das "öffentliche Grün“ erfolgt. Hiernach wird ein zweistämmiger Acer (Ahorn) mit einem Stammdurchmesser von 15 cm, bzw. 30 cm gefällt. Als Ersatz ist ein neuer Baum zu pflanzen. Eine Zustimmung des Grünflächenamtes liegt vor.
- Der Beseitigung des Baumes wird zugestimmt.
Begründung:
A. Zielsetzung
Gemäß dem Beschluss § 9154 der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005 zur
- Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt (M 239 vom 10.12.2004) sowie die darauf überarbeitete Fassung des Nahverkehrsplanes vom November 2006 ist die Barrierefreiheit von ÖPNV-Haltestellen beschlossenes Ziel.
Das Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) trat Mai 2002 in Kraft. Demnach sind die Verkehrsträger durch die Gesetzgebung verpflichtet, im öffentlichen Verkehrsraum schrittweise Barrierefreiheit herzustellen und bei Neubau von Anlagen Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Mit dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen erhält man einen optimierten, mobilitäts- und sehbehindertengerechten Ein- und Ausstieg. Das Bauvorhaben stellt eine zeitgemäße Umgestaltung, Erhöhung der Sicherheit und Steigerung der Attraktivität für den ÖPNV-Benutzer dar.
Bei einem Großteil der Haltestellen handelt es sich um bisher provisorisch eingerichtete Haltestellen. Hier halten die Busse auf der Fahrbahn. Die Einstiegs- und Wartebereiche befinden sich zwischen Gehweg und Fahrbahn auf Parkstreifen (Bsp.: Haltestelle Am Grünhof) oder einer ehemaligen Busbucht (Haltestelle Hadrianstraße). Die Wartebereiche der ÖPNV-Nutzer sind mit Pollern vor Falschparkern gesichert. Die Fahrgäste müssen mühsam von Fahrbahnniveau in den Bus ein- und aussteigen. Zwischen Gehweg und Parkbucht oder Busbucht sind keine Bordsteinabsenkungen vorhanden.
Rollstuhlfahrer können diese Haltestellen nicht nutzen. Bei diesen Haltestellen ist ein Mindeststandard nicht annähernd vorhanden.
Bei anderen Haltestellen (Bsp.: Haltestelle Uni-Campus-Westend) sind die Wartebereiche für das hohe Fahrgastaufkommen nicht ausreichend bemessen. Der Geh- und Radweg ist durch wartende Fahrgäste blockiert.
B Alternativen:
Alternativen für den barrierefreien Umbau der zuvor aufgezählten Haltestellen entfallen.
C: Lösung:
Grundelement für den sicheren und schnelleren Ein- und Ausstieg in den Bus ist die Herstellung einer barrierefreien Haltestelle nach Frankfurter Modell. Dazu ist die Anhebung der Bordsteine auf 18 cm vorgesehen. Zur Oberflächengestaltung der Haltestellen ist ein einheitlicher Pflasterbelag vorgesehen. Taktile Rillensteine sowie begleitende Betonplatten erleichtern die Orientierung für Sehbehinderte und Blinde.
Die Ausstattungselemente wie Wartehallen, Sitzgelegenheiten, Abfallbehälter und Info-Vitrine sind nicht Bestandteil dieser Vorlage. Diese Elemente fallen in die Zuständigkeit der VGF.
Sowohl die Nutzung als auch die Verkehrssicherheit der Haltestellen wird wesentlich durch den barrierefreien Umbau der Haltestellen verbessert.
D: Kosten:
Die Investitionen der Gesamtmaßnahme betragen 450.000,- €.
Die Kosten der Haltestellenausstattungselemente (Wartehallen, Info-Vitrine etc) und die Kosten der VGF für Planung und elektrische Anschlüsse sind nicht Bestandteil der Gesamtkosten der Maßnahme. Die Haltestellenausstattung wird durch die Ströer Deutsche Städte-Medien GmbH (DSM) hergestellt und finanziert.
Anlage Adlerflychtplatz (ca. 613 KB) Anlage Aerztehaus_Am_Buegel (ca. 475 KB) Anlage Am_Gruenhof (ca. 438 KB) Anlage Bahn-Bonames (ca. 482 KB) Anlage Ben-Gurion-Ring (ca. 501 KB) Anlage Hadrianstrasse (ca. 430 KB) Anlage MarktstrasseLandgraben (ca. 675 KB) Anlage Mittelseestrasse (ca. 349 KB) Anlage Neufeld (ca. 544 KB) Anlage SindlingerFriedhof (ca. 670 KB) Anlage Systemlage_Plan (ca. 266 KB) Anlage Uni-Campus-Westend (ca. 982 KB) Anlage Waldspielpark-Louisa (ca. 505 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 30.07.2008, OF 325/8 Antrag vom 29.07.2008, OF 604/5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juni 2008Sie sind hierMM 121Barrierefreier Umbau verschiedener Bushaltestellen, Akutmaßnahmen Los 1Magistratsvortrag
- 29. Juli 2008OFOF 604/5Barrierefreier Umbau verschiedener Bushaltestellen Hier: LokalbahnhofOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. Juli 2008OFOF 325/8Barrierefreier Umbau der Bushaltestelle HadrianstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. August 2008OMOM 2541Barrierefreier Umbau der Bushaltestelle HadrianstraßeDirektanregung
- 7. Oktober 2008Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1423Barrierefreier Umbau der Bushaltestelle HadrianstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf13 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme