Kinderzentrum Liegnitzer Straße (KiZ 48) in 60598 Frankfurt am Main-Sachsenhausen, Liegnitzer Straße 1 Gesamtsanierung des Gebäudes inkl. Brandschutz
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Vortrag des Magistrats vom 03.06.2016, M 120
Betreff: Kinderzentrum Liegnitzer Straße (KiZ 48) in 60598 Frankfurt am Main-Sachsenhausen, Liegnitzer Straße 1 Gesamtsanierung des Gebäudes inkl. Brandschutz
- Der Gesamtsanierung des Gebäudes wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission der Maßnahme in ihrer Sitzung am 19.04.2016 zugestimmt hat.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass gemäß geprüfter Kostenberechnung hierfür Mittel in Höhe von brutto 2.509.938,00 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt.
- Das Projekt Gesamtsanierung des Gebäudes des Kinderzentrums Liegnitzer Straße (KiZ 48) ist im Erfolgsplan 2015 - 2018 des Betriebs Kita Frankfurt mit Gesamtkosten von 2.509.938,00 € enthalten.
- Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung: A) Zielsetzung Das Kinderzentrum Liegnitzer Straße (KiZ 48) befindet sich im Stadtteil Sachsenhausen in Frankfurt am Main. In der Einrichtung gibt es derzeit 3 Kindergartengruppen und 1 Hortgruppe. Wegen der nicht entsprechenden Raumgrößen stehen in den 4 Gruppen insgesamt nur 68 Plätze (48 Kinder im Kindergarten, 20 Kinder im Hort) zur Verfügung. Aufgrund der Gebäudesituation wird nach der Gesamtsanierung die gleiche Platzzahl vorhanden sein. Das eingeschossige Gebäude mit Teilunterkellerung des Kinderzentrums Liegnitzer Straße, ist im Jahre 1960 erbaut worden. In den vergangenen 56 Jahren wurden keine umfänglicheren Bauunterhaltungsmaßnahmen am Gebäude vorgenommen, so dass sich die Gebäudesubstanz in einem schlechten baulichen sowie energetischen Allgemeinzustand befindet und ein hoher Sanierungsbedarf besteht. Es bestehen erhebliche brandschutztechnische Mängel. Es fehlen zum Teil die
- Rettungswege aus den Gruppenräumen und die heutigen Sicherheitsstandards. Es bestehen Brandlasten in den Decken. Das Dach ist in einem schlechten Zustand und nicht gedämmt. Die Fenster sind undicht und nicht thermisch getrennt. Die Boden- und Wandbeläge sind verschlissen. Die Technischen Anlagen stammen zum Großteil noch aus dem Erbauungsjahr. Im Gebäude des Kinderzentrums Liegnitzer Straße sind viele Bereiche entsprechend ihres Alters stark abgenutzt und verschlissen. Die Gebäudehülle hat erhebliche energiewirtschaftliche Defizite. Das Sanierungskonzept berücksichtigt energetische Sanierungsmaßnahmen, die nach Fertigstellung der Gesamtsanierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen. Es werden vier Baumfällungen erforderlich. Die Fällung von 4 Bäumen mit einem Stammumfang über 60 cm ist durch die Genehmigung zur Fällung geschützter Bäume vom 24.03.2016 abgedeckt. Auf dem Grundstück werden vier neue Bäume gepflanzt. Während der Bauzeit wird die vorhandene Einrichtung auf der Grünfläche im Tiroler Park in einer Pavillonanlage ausgelagert. Die Kosten für die Auslagerung betragen 323.902,84 €. Diese sind im Gesamtbetrag von 2.509.938,00 € enthalten.
- B)Alternativen Keine
- C)Lösung Gesamtsanierung zum Erhalt der wirtschaftlichen Nutzung des Gebäudes als Kinderzentrum.
- D)Kosten
- Investitionsbedarf keine
- Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Gesamtsanierung Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2015 128.663,14 € 10.773,28 € 2016 670.000,00 € 187.000,00 € 2017 1.310.338,62 € 1.270.338,62 € 2018 77.033,40 € 717.923,26 € Gesamt brutto 2.186.035,16 € Pavillonanlage Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2016 310.000,00 € 55.783,14 € 2017 0,00 € 205.489,94 € 2018 13.902,84 € 62.629,76 € Gesamt brutto 323.902,84 €
- Zugehörige Folgekosten keine
- Jahresfolgekosten des Eigenbetriebs
- a)personelle Folgekosten keine
- b)sächliche Folgekosten - größere Bauunterhaltung - zusätzliche Betriebskosten keine keine
- c)Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung 5 % keine - Abschreibung abzüglich Auflösung von Sonderposten keine
- Jahreserträge keine
- a)voraussichtliche Elternentgelte keine
- b)Landeszuschuss keine
- Leistungen Dritter keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen keine Anlage _Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 336 KB) Anlage _Liegenschaftsplan (ca. 530 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 08.06.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. Juni 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.07.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)