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Bebauungsplan Nr. 508 I-V - Ortskern Bornheim hier: Einstellung des Verfahrens

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 508 I-V für den Ortskern Bornheim einzustellen. Dies geschieht, da die Ziele der städtebaulichen Identität und Charakteristik bereits durch die Erhaltungssatzung Nr. 44 erreicht werden. Die Erhaltungssatzung stellt sicher, dass die bauliche Entwicklung im Einklang mit der städtebaulichen Eigenart des Gebiets erfolgt.

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Begründung

Das ursprüngliche Ziel des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 508 I-V, die städtebauliche Identität und Charakteristik zu sichern, wird mit der Erhaltungssatzung Nr. 44 - Ortskern Alt-Bornheim erreicht. Die Erhaltungssatzung stellt Bauvorhaben unter einen Genehmigungsvorbehalt. Die Gebäudeplanung muss die städtebauliche Eigenart des Gebiets beachten. In der Begründung der Erhaltungssatzung ist die städtebauliche Eigenart der verschiedenen Teilgebiete ausführlich erläutert. Die vorhandenen Gebäude sind unter anderem hinsichtlich Geschossigkeit oder Traufhöhe, Dachgestaltung, Fassadengestaltung und Bauweise beschrieben. Neuplanungen müssen diese städtebaulichen Vorgaben beachten. Die Erhaltungssatzung ist als Maßstab für einzufügende Neubauten zu verstehen. Die behutsame bauliche Entwicklung kann mit Hilfe des aktuell gültigen Planungsrechts in Verbindung mit der Erhaltungssatzung gesteuert werden. Bei der Gebäudeplanung sind die Abstandsregeln der Hessischen Bauordnung zu beachten, was in den meist dicht bebauten Gebieten ohnehin nur eine kleinteilige und rücksichtsvolle bauliche Entwicklung ermöglicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. Juli 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.09.2020 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 4
Sitzung 42 · 18.08.2020
TO II, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 117 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneCDUBFF
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
dFfm
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); dFfm (= Enthaltung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 40 · 24.08.2020
TO I, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 42 · 01.09.2020
TO II, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 47 · 03.09.2020
TO II, TOP 43
Angenommen
Der Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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