Bebauungsplan Nr. 508 I-V - Ortskern Bornheim hier: Einstellung des Verfahrens
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 508 I-V für den Ortskern Bornheim einzustellen. Dies geschieht, da die Ziele der städtebaulichen Identität und Charakteristik bereits durch die Erhaltungssatzung Nr. 44 erreicht werden. Die Erhaltungssatzung stellt sicher, dass die bauliche Entwicklung im Einklang mit der städtebaulichen Eigenart des Gebiets erfolgt.
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Falltorstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.07.2026.
- Bäume an vorhandenen Baumstandorten nachpflanzen27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
- Wiederbepflanzung der Baumscheiben im Bereich obere Berger Straße14.02.2023 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Falltorstraße per E-MailBegründung
Das ursprüngliche Ziel des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 508 I-V, die städtebauliche Identität und Charakteristik zu sichern, wird mit der Erhaltungssatzung Nr. 44 - Ortskern Alt-Bornheim erreicht. Die Erhaltungssatzung stellt Bauvorhaben unter einen Genehmigungsvorbehalt. Die Gebäudeplanung muss die städtebauliche Eigenart des Gebiets beachten. In der Begründung der Erhaltungssatzung ist die städtebauliche Eigenart der verschiedenen Teilgebiete ausführlich erläutert. Die vorhandenen Gebäude sind unter anderem hinsichtlich Geschossigkeit oder Traufhöhe, Dachgestaltung, Fassadengestaltung und Bauweise beschrieben. Neuplanungen müssen diese städtebaulichen Vorgaben beachten. Die Erhaltungssatzung ist als Maßstab für einzufügende Neubauten zu verstehen. Die behutsame bauliche Entwicklung kann mit Hilfe des aktuell gültigen Planungsrechts in Verbindung mit der Erhaltungssatzung gesteuert werden. Bei der Gebäudeplanung sind die Abstandsregeln der Hessischen Bauordnung zu beachten, was in den meist dicht bebauten Gebieten ohnehin nur eine kleinteilige und rücksichtsvolle bauliche Entwicklung ermöglicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. Juli 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.09.2020 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); dFfm (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER