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Anmietung einer Liegenschaft zur Errichtung und Betrieb eines TUMO-Lernzentrums im Nordwestzentrum, 60439 Frankfurt

Vorlagentyp: M
2 Stationen im Verfahren5 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Anmietung einer Liegenschaft im Nordwestzentrum zur Errichtung und Betrieb eines TUMO-Lernzentrums vor. Dies dient der Förderung von Bildung in Zukunftstechnologien für Jugendliche. Die Finanzierung erfolgt durch Drittmittel und die Mietkosten sind im Wirtschaftsplan der Volkshochschule Frankfurt am Main berücksichtigt.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Beschlussvorschlag

Der Anmietung von Flächen in einer Liegenschaft im NordWestZentrum, Tituscorso 13, 60439 Frankfurt am Main - für ein TUMO Lernzentrum, betrieben durch den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main, wird zugestimmt:

Vermieter:Kommanditgesellschaft
NORDTRAKT Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG diese vertreten durch die NWZ Beteiligungs GmbH diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Dr. Dr. h.c. Josef Buchmann Höhenweg 3a, 63303 Dreieich Mietfläche:2.078,18 m²
Mietbeginn:nach Fertigstellung der
Baumaßnahme, voraussichtlich Quartal 2/2025 Laufzeit:30
Jahre Option:keine
Mietpreis pro m²: Mietpreis pro Monat:EG. 27,45
€/m²/Monat;
1. OG 14,95 €/m²/Monat 40.137,35 € Grundmiete ohne Betriebs-und Nebenkosten Nebenkosten- vorauszahlung: Gesamtmiete:3,85 €/m²/Monat Betriebs- und Nebenkosten 48.138,34 €/Monat inkl. Betriebs-und
Nebenkosten Kosten für Sonderausstattung / EinbautenDas Franchise-Konzept für TUMO
sieht eine markenbezogene Architektur vor. Die Anforderungen umfassen u.a. Umbauten mit Eingriff in die Gebäudestatik, welche ausschließlich durch den Vermieter erbracht werden können. Für die Umsetzung dieser baulichen Anforderungen (Sonderausstattung / Einbringungen) durch den Vermieter entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 816.250,00 €, die durch 3 Raten an den Vermieter gezahlt werden: 30 Tage nach Übergabe

516.250,00 € 15.06.2025:

150.000,00 € 15.06.2026:

150.000,00 € Die Finanzierung der Kosten für die Sonderausstattung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der VHS aus den Jahren 2024, 2025 und 2026. Indexierung: | Der Mietvertrag sieht eine Indexklausel vor, die regelt, dass sich der Mietzins nach Ablauf von jeweils einem Jahr sowie danach, nach dem jeweils letzten Anpassungszeitpunkt automatisch, jeweils mit Wirkung zum folgenden Monatsersten, wenn sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland (derzeit Basis 2020 = 100), monatlich veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt, um mindestens 5 % nach oben erhöht oder nach unten vermindert, gegenüber dem Stand bei Vertragsabschluss bzw. dem Stand des letzten Anpassungszeitpunktes entsprechend der prozentualen Veränderung anpasst.

Es dient zur Kenntnis, dass die Finanzierung der Mietaufwendungen inkl. einer gemittelten Indexierungsrate in Höhe von 2% p.a. im Erfolgsplan des Eigenbetriebs Volkshochschule Frankfurt am Main für die Dauer des Finanzplanungszeitraums sichergestellt ist.

Begründung

A. Zielsetzung

Mit Beschluss vom 20.07.2023, §3641 (M 121), hat die Stadtverordnetenversammlung der Einrichtung eines TUMO-Lernzentrums unter Trägerschaft des Eigenbetriebs Volkshochschule Frankfurt am Main zugestimmt. TUMO ist ein Bildungskonzept an der Schnittstelle von Technologie und Design, mit dem Jugendliche von 12 bis 18 Jahren an einem außerschulischen Lernort Lernangebote in zentralen Zukunftstechnologien erhalten. Das Bildungsangebot ist kostenlos und steht allen Kindern und Jugendlichen zur Verfügung.

Als Betreiber für ein TUMO-Zentrum in Frankfurt ist die VHS Frankfurt vorgesehen, da hier das bereits bestehende Angebot für die Zielgruppe von Kindern- und Jugendlichen aus den Bereichen der "Jungen-VHS" und des "Hochbegabtenzentrums" erweitert und miteinander verknüpft werden kann. Die VHS tritt als Franchise-Nehmerin auf und betreibt das TUMO-Lernzentrum als ein durch Drittmittel gefördertes Projekt, dessen laufender Betrieb mit Ausnahme der Mietkosten durch den Drittmittelgeber, einen gemeinnützigen Förderverein, sichergestellt wird.

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022, § 2625 (NR 523), soll das TUMO-Zentrum zudem Bestandteil der Digitalisierungsstrategie 2.0 für Frankfurt sein.

Der Vorlage M 121/2023 wurde mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die beabsichtigte Anmietung der vorgesehenen Liegenschaft im NordWestZentrum, 60439 Frankfurt, ein Mietzins verhandelt wird, der den örtlichen Gegebenheiten und Mietpreisen angemessen ist. Dieser Vertrag ist der Stadtverordnetenversammlung zur Genehmigung vorzulegen.

Um diese Maßgabe umzusetzen wurden weitere Verhandlungen durchgeführt, die im Vergleich zu den ursprünglich angebotenen Konditionen folgende Veränderungen erbrachten, die in den hier zur Beschlussfassung vorliegenden Mietvertrag eingeflossen sind:

PositionErste MietvertragsverhandlungNachverhandlung
Mietfläche2.078,18m²2.078,18m²
Laufzeit20 Jahre30 Jahre
Mtl. Mietzins EUR/m² EG. Mtl. Mietzins EUR/m² 1. OG30,00 €/m² 17,50 €/m²27,45 €/m² 14,95 €/m²
Mtl. Gesamtmiete ohne Nebenkosten45.446,90 €40.137,35 €
Gesamtkosten erstes Mietjahr ohne Nebenkosten545.362,80 €481.648,20 €
Mtl. Mietnebenkosten je m²3,25 €/m²3,85 €/m²
Gesamtkosten erstes Mietjahr inkl. Nebenkosten626.411,82 €577.660,11 €
Kosten für Sonderausstattung / Einbringungen816.250,00 €816.250,00 €

Es dient zur Kenntnis, dass es sich bei den ausgewählten Flächen nicht um Büroflächen im klassischen Sinn, sondern um Einkaufsflächen in einem Einkaufszentrum handelt. Büroflächen wären für das Vorhaben nicht in dem Maße geeignet, wie es die Flächen des vorliegenden Objektes sind.

Unmittelbare Vergleichswerte zu m²-Preisen in Einkaufszentren werden in öffentlichen Marktstudien nicht ausgewiesen und konnten auf Nachfrage auch nicht von der IHK Frankfurt und der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH vorgelegt werden.

Die Mietnebenkosten wurden aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung moderat angepasst.

B. Alternativen

keine

C. Lösung

Anmietung einer Fläche, die den Anforderungen aus dem Franchisekonzept entsprechen. Hierfür wurde eine Mietfläche mit ca. 2.078,18 m² im NordWestZentrum gefunden, welche diesen Anforderungen entspricht.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Mittel für den Finanzplanungszeitraum stehen im Erfolgsplan des Eigenbetriebs VHS zur Verfügung und werden auch zukünftig entsprechend berücksichtigt.

Die Betriebskommission der VHS wurde über das Vorhaben und die voraussichtliche Höhe der Mietkosten informiert und hat in ihrer Sitzung vom 03.11.2023 dem Wirtschaftsplan und den darin enthaltenen Kosten für TUMO zugestimmt.

Die jährlichen Betriebskosten im Endausbau von ca. 1,5 Mio. € für den Unterhalt der Liegenschaft, Ausstattung, Personalkosten, Honorarkosten für Kursleitende, IT Service und Support, Marketing und die Franchise-Gebühr werden durch Drittmittel finanziert. Bereits jetzt haben folgende Sponsoren ihre kurzfristige oder mehrjährige Unterstützung zur Mitfinanzierung des TUMO-Lernzentrums zugesagt: KfW, Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation, Werte-Stiftung, Commerzbank Stiftung, Polytechnische Gesellschaft, Deutsche Börse, WI Bank, DekaBank Deutsche Girozentrale, Gonder, Rotary Club Rhein-Main und andere.

Insgesamt werden bis Juli 2024 Mittel durch Sponsoren eingezahlt, um den Betreib des TUMO Lernzentrums abzusichern. Durch weitere gezielte Ansprachen des TUMO Fördervereins von möglichen Sponsoren wird das Drittmittelbudget ständig weiter ausgebaut.

Anlage _Mietvertrag_TUMO (ca. 103 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. August 2024Sie sind hier
    MM 113Anmietung einer Liegenschaft zur Errichtung und Betrieb eines TUMO-Lernzentrums im Nordwestzentrum, 60439 Frankfurt
    Magistratsvortrag
  2. 11. September 2024NRNR 1003TUMO-Lernzentrum nur auf solider Basis planenSTVV-Antrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 30 · 04.11.2024
TO I, TOP 13
Angenommen
1. Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1003 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDFRAKTIONBFF-BIG
Sonstige:
Linke (M 113 und NR 1003 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss)ÖkoLinX-ELF (M 113 = Annahme, NR 1003 = Prüfung und Berichterstattung)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
CDUFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1003) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) und FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1003) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (M 113 und NR 1003 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) ÖkoLinX-ELF (M 113 = Annahme, NR 1003 = Prüfung und Berichterstattung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 30 · 05.11.2024
TO I, TOP 19
Angenommen
1. Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1003 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUFRAKTIONBFF-BIGLinkeAfD
Sonstige:
Volt (M 113 = Annahme, NR 1003 = Ablehnung)Gartenpartei (M 113 = Enthaltung, NR 1003 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1003), Linke (= Ablehnung) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (M 113 = Annahme, NR 1003 = Ablehnung) Gartenpartei (M 113 = Enthaltung, NR 1003 = Annahme)

OBR 8
Sitzung 32 · 07.11.2024
TO I, TOP 28
Angenommen
1. Der Vorlage M 113 wird im Rahmen der NR 1003 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1003 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Enthaltung:
SPD
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPFreie WählerFraktionslos
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD zu 2. CDU, GRÜNE, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 33 · 12.11.2024
TO I, TOP 28
Angenommen
1. Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1003 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUAfDFRAKTIONBFF-BIG
Sonstige:
Gartenpartei (M 113 = Ablehnung, NR 1003 = Prüfung und Berichterstattung)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
CDUFRAKTIONBFF-BIGLinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1003), AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1003) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 113 = Ablehnung, NR 1003 = Prüfung und Berichterstattung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 35 · 14.11.2024
TO I, TOP 6
Angenommen
1. Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1003 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Kube, Kunze, Müller und Steinhardt sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUAfDFRAKTIONBFF-BIGGartenpartei
zu 2 / a)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
CDUFRAKTIONBFF-BIGLinkeÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1003), AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes), FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1003) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, FRAKTION und BFF BIG (= Annahme) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)

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