Anmietung einer Liegenschaft zur Errichtung und Betrieb eines TUMO-Lernzentrums im Nordwestzentrum, 60439 Frankfurt
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Anmietung einer Liegenschaft im Nordwestzentrum zur Errichtung und Betrieb eines TUMO-Lernzentrums vor. Dies dient der Förderung von Bildung in Zukunftstechnologien für Jugendliche. Die Finanzierung erfolgt durch Drittmittel und die Mietkosten sind im Wirtschaftsplan der Volkshochschule Frankfurt am Main berücksichtigt.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
Der Anmietung von Flächen in einer Liegenschaft im NordWestZentrum, Tituscorso 13, 60439 Frankfurt am Main - für ein TUMO Lernzentrum, betrieben durch den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main, wird zugestimmt:
| Vermieter: | Kommanditgesellschaft |
| NORDTRAKT Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG diese vertreten durch die NWZ Beteiligungs GmbH diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Dr. Dr. h.c. Josef Buchmann Höhenweg 3a, 63303 Dreieich Mietfläche: | 2.078,18 m² |
| Mietbeginn: | nach Fertigstellung der |
| Baumaßnahme, voraussichtlich Quartal 2/2025 Laufzeit: | 30 |
| Jahre Option: | keine |
| Mietpreis pro m²: Mietpreis pro Monat: | EG. 27,45 |
| €/m²/Monat; | |
| 1. OG 14,95 €/m²/Monat 40.137,35 € Grundmiete ohne Betriebs-und Nebenkosten Nebenkosten- vorauszahlung: Gesamtmiete: | 3,85 €/m²/Monat Betriebs- und Nebenkosten 48.138,34 €/Monat inkl. Betriebs-und |
| Nebenkosten Kosten für Sonderausstattung / Einbauten | Das Franchise-Konzept für TUMO |
| sieht eine markenbezogene Architektur vor. Die Anforderungen umfassen u.a. Umbauten mit Eingriff in die Gebäudestatik, welche ausschließlich durch den Vermieter erbracht werden können. Für die Umsetzung dieser baulichen Anforderungen (Sonderausstattung / Einbringungen) durch den Vermieter entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 816.250,00 €, die durch 3 Raten an den Vermieter gezahlt werden: 30 Tage nach Übergabe | |
516.250,00 € 15.06.2025:
150.000,00 € 15.06.2026:
150.000,00 € Die Finanzierung der Kosten für die Sonderausstattung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der VHS aus den Jahren 2024, 2025 und 2026. Indexierung: | Der Mietvertrag sieht eine Indexklausel vor, die regelt, dass sich der Mietzins nach Ablauf von jeweils einem Jahr sowie danach, nach dem jeweils letzten Anpassungszeitpunkt automatisch, jeweils mit Wirkung zum folgenden Monatsersten, wenn sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland (derzeit Basis 2020 = 100), monatlich veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt, um mindestens 5 % nach oben erhöht oder nach unten vermindert, gegenüber dem Stand bei Vertragsabschluss bzw. dem Stand des letzten Anpassungszeitpunktes entsprechend der prozentualen Veränderung anpasst.
Es dient zur Kenntnis, dass die Finanzierung der Mietaufwendungen inkl. einer gemittelten Indexierungsrate in Höhe von 2% p.a. im Erfolgsplan des Eigenbetriebs Volkshochschule Frankfurt am Main für die Dauer des Finanzplanungszeitraums sichergestellt ist.
Begründung
A. Zielsetzung
Mit Beschluss vom 20.07.2023, §3641 (M 121), hat die Stadtverordnetenversammlung der Einrichtung eines TUMO-Lernzentrums unter Trägerschaft des Eigenbetriebs Volkshochschule Frankfurt am Main zugestimmt. TUMO ist ein Bildungskonzept an der Schnittstelle von Technologie und Design, mit dem Jugendliche von 12 bis 18 Jahren an einem außerschulischen Lernort Lernangebote in zentralen Zukunftstechnologien erhalten. Das Bildungsangebot ist kostenlos und steht allen Kindern und Jugendlichen zur Verfügung.
Als Betreiber für ein TUMO-Zentrum in Frankfurt ist die VHS Frankfurt vorgesehen, da hier das bereits bestehende Angebot für die Zielgruppe von Kindern- und Jugendlichen aus den Bereichen der "Jungen-VHS" und des "Hochbegabtenzentrums" erweitert und miteinander verknüpft werden kann. Die VHS tritt als Franchise-Nehmerin auf und betreibt das TUMO-Lernzentrum als ein durch Drittmittel gefördertes Projekt, dessen laufender Betrieb mit Ausnahme der Mietkosten durch den Drittmittelgeber, einen gemeinnützigen Förderverein, sichergestellt wird.
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022, § 2625 (NR 523), soll das TUMO-Zentrum zudem Bestandteil der Digitalisierungsstrategie 2.0 für Frankfurt sein.
Der Vorlage M 121/2023 wurde mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die beabsichtigte Anmietung der vorgesehenen Liegenschaft im NordWestZentrum, 60439 Frankfurt, ein Mietzins verhandelt wird, der den örtlichen Gegebenheiten und Mietpreisen angemessen ist. Dieser Vertrag ist der Stadtverordnetenversammlung zur Genehmigung vorzulegen.
Um diese Maßgabe umzusetzen wurden weitere Verhandlungen durchgeführt, die im Vergleich zu den ursprünglich angebotenen Konditionen folgende Veränderungen erbrachten, die in den hier zur Beschlussfassung vorliegenden Mietvertrag eingeflossen sind:
| Position | Erste Mietvertragsverhandlung | Nachverhandlung |
| Mietfläche | 2.078,18m² | 2.078,18m² |
| Laufzeit | 20 Jahre | 30 Jahre |
| Mtl. Mietzins EUR/m² EG. Mtl. Mietzins EUR/m² 1. OG | 30,00 €/m² 17,50 €/m² | 27,45 €/m² 14,95 €/m² |
| Mtl. Gesamtmiete ohne Nebenkosten | 45.446,90 € | 40.137,35 € |
| Gesamtkosten erstes Mietjahr ohne Nebenkosten | 545.362,80 € | 481.648,20 € |
| Mtl. Mietnebenkosten je m² | 3,25 €/m² | 3,85 €/m² |
| Gesamtkosten erstes Mietjahr inkl. Nebenkosten | 626.411,82 € | 577.660,11 € |
| Kosten für Sonderausstattung / Einbringungen | 816.250,00 € | 816.250,00 € |
Es dient zur Kenntnis, dass es sich bei den ausgewählten Flächen nicht um Büroflächen im klassischen Sinn, sondern um Einkaufsflächen in einem Einkaufszentrum handelt. Büroflächen wären für das Vorhaben nicht in dem Maße geeignet, wie es die Flächen des vorliegenden Objektes sind.
Unmittelbare Vergleichswerte zu m²-Preisen in Einkaufszentren werden in öffentlichen Marktstudien nicht ausgewiesen und konnten auf Nachfrage auch nicht von der IHK Frankfurt und der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH vorgelegt werden.
Die Mietnebenkosten wurden aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung moderat angepasst.
B. Alternativen
keine
C. Lösung
Anmietung einer Fläche, die den Anforderungen aus dem Franchisekonzept entsprechen. Hierfür wurde eine Mietfläche mit ca. 2.078,18 m² im NordWestZentrum gefunden, welche diesen Anforderungen entspricht.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Mittel für den Finanzplanungszeitraum stehen im Erfolgsplan des Eigenbetriebs VHS zur Verfügung und werden auch zukünftig entsprechend berücksichtigt.
Die Betriebskommission der VHS wurde über das Vorhaben und die voraussichtliche Höhe der Mietkosten informiert und hat in ihrer Sitzung vom 03.11.2023 dem Wirtschaftsplan und den darin enthaltenen Kosten für TUMO zugestimmt.
Die jährlichen Betriebskosten im Endausbau von ca. 1,5 Mio. € für den Unterhalt der Liegenschaft, Ausstattung, Personalkosten, Honorarkosten für Kursleitende, IT Service und Support, Marketing und die Franchise-Gebühr werden durch Drittmittel finanziert. Bereits jetzt haben folgende Sponsoren ihre kurzfristige oder mehrjährige Unterstützung zur Mitfinanzierung des TUMO-Lernzentrums zugesagt: KfW, Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation, Werte-Stiftung, Commerzbank Stiftung, Polytechnische Gesellschaft, Deutsche Börse, WI Bank, DekaBank Deutsche Girozentrale, Gonder, Rotary Club Rhein-Main und andere.
Insgesamt werden bis Juli 2024 Mittel durch Sponsoren eingezahlt, um den Betreib des TUMO Lernzentrums abzusichern. Durch weitere gezielte Ansprachen des TUMO Fördervereins von möglichen Sponsoren wird das Drittmittelbudget ständig weiter ausgebaut.
Anlage _Mietvertrag_TUMO (ca. 103 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2024Sie sind hierMM 113Anmietung einer Liegenschaft zur Errichtung und Betrieb eines TUMO-Lernzentrums im Nordwestzentrum, 60439 FrankfurtMagistratsvortrag
- 11. September 2024NRNR 1003TUMO-Lernzentrum nur auf solider Basis planenSTVV-Antrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1003) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) und FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1003) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (M 113 und NR 1003 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) ÖkoLinX-ELF (M 113 = Annahme, NR 1003 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1003), Linke (= Ablehnung) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (M 113 = Annahme, NR 1003 = Ablehnung) Gartenpartei (M 113 = Enthaltung, NR 1003 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD zu 2. CDU, GRÜNE, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1003), AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1003) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 113 = Ablehnung, NR 1003 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1003), AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes), FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1003) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, FRAKTION und BFF BIG (= Annahme) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)