Veränderungssperre Nr. 127 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 556 Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg - 1. Änderung hier: Fristverlängerung der…
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Veränderungssperre Nr. 127 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 556 Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg - 1. Änderung hier: Fristverlängerung der Geltungsdauer gemäß § 17 (1) Satz 3 BauGB
Zusammenfassung
Die Veränderungssperre Nr. 127 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 556 Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg soll um ein Jahr verlängert werden, um die Planungssicherheit zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da die erforderlichen Verfahrensschritte nicht innerhalb der bestehenden Frist abgeschlossen werden können.
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Zur Sicherung der Planung ist für den gesamten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 556 Ä - Messeviertel / Hemmerichsweg -
- Änderung eine Veränderungssperre erlassen worden. Diese ist mit Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 38 vom 18.09.2018 in Kraft getreten. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 556 Ä ist mit Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 8 vom 20.02.2018 ortsüblich bekannt gemacht worden. Mit dem Bebauungsplan Nr. 556 Ä - Messeviertel / Hemmerichsweg -
- Änderung sollen die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 556 - Messeviertel / Hemmerichsweg im Bereich der Veränderungssperre geändert werden. Es ist beabsichtigt, der steigenden Nachfrage an zusätzlichen Wohnungen ebenso wie der zentralen Lage des Planungsgebiets zwischen dem Frankfurter Hauptbahnhof und der Frankfurter Messe durch die neuen Festsetzungen angemessen zu begegnen. Die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 556 sollen daher insofern geändert werden, dass der Wohnanteil zukünftig erhöht wird und dabei ein Anteil von 30 % der Wohnbauflächen im geförderten Wohnungsbau zu errichten ist. Gleichzeitig soll das Areal aber auch weiterhin als innerstädtischer Büro-, Dienstleistungs- und Hotelstandort zur Verfügung stehen. Um dem Standort zwischen Hauptbahnhof und Messe angemessen Rechnung zu tragen, soll eine ausgewogene Nutzungsmischung mit belebenden Nutzungen in den Erdgeschossen erzielt werden. Im Zuge der Änderung des Bebauungsplanes soll außerdem die Hochhauskonzeption des Hochhausentwicklungsplanes überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt werden. Aktuelle Flächenbedarfe des vorhandenen Schulstandortes (Falkschule) sollen ebenfalls Berücksichtigung finden. Mit dem derzeitig gültigen Planungsrecht können die strukturellen Veränderungen nicht gesteuert und eine geordnete städtebauliche Entwicklung nicht hinreichend gewährleistet werden. Ausgelöst durch plankonforme Baugesuche auf der Basis des rechtsverbindlichen Bebauungsplans besteht so die Gefahr städtebaulicher Entwicklungen, die einer planerischen Umsetzung der Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes Nr. 556 Ä entgegenstehen können (z. B. Büronutzung / Hotelnutzung statt Wohnungsbau oder monostruktureller Wohnungsbau in Form von Eigentumsmaßnahmen). Zur Sicherung der oben genannten veränderten planerischen Ziele war es deshalb erforderlich, für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 556 Ä eine Veränderungssperre zu erlassen. Das Bebauungsplanverfahren konnte aufgrund verschiedener Faktoren bis zum heutigen Datum nicht zielgerichtet fortgesetzt und abgeschlossen werden. Dies beruht einerseits auf der Durchführung eines Bieterverfahrens und der anschließenden Kaufabwicklung für einen Großteil der durch die Satzung erfassten Liegenschaften sowie durch umfangreiche Abstimmungsgespräche mit betroffenen Eigentümern. Bestandteil dieser Abstimmungen war auch die Forderung zur Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens, das der Erarbeitung einer geeigneten städtebaulichen Figur dient, die sich zur Umsetzung der angestrebten Nutzungsmischung eignet und dabei der zentralen Lage des Planungsgebietes im Stadtraum Rechnung trägt. Dieses Wettbewerbsverfahren befindet sich derzeit in der Durchführung. Mit einem Abschluss ist im Sommer 2020 zu rechnen. Auf Basis des Wettbewerbsergebnisses soll sodann der Bebauungsplan Nr. 556 Ä weiterbearbeitet werden. Mit einer Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist folglich unmittelbar nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens auszugehen. Da die erforderlichen Verfahrensschritte zum Bebauungsplan Nr. 556 Ä nicht innerhalb der Frist der bestehenden Veränderungssperre abgeschlossen werden können, ist eine Verlängerung erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Juli 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.09.2020 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION; FRANKFURTER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION; FRANKFURTER (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION; FRANKFURTER (= Enthaltung)