Das Einstellungsverfahren der Stadt Frankfurt am Main muss interkulturelles Know-how berücksichtigen
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBegründung
Laut Bericht des Magistrats vom 08.02.2002, B 160, soll ein Prozess des Umdenkens intensiviert werden, um mittel- und längerfristig die städtischen Ämter und Betriebe mehr für ausländische Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zu öffnen. Die aktuell vorliegenden Zahlen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 25.02.2003 zu KAV-Anfrage KA 07) beweisen, dass der Migrantenanteil unter den Bediensteten der Stadtverwaltung bei Weitem zu niedrig ist und sogar noch abgenommen hat. Auch die Einstellung von ausländischen Auszubildenden stagniert. Zwar bewerben sich viele Jugendliche mit Migrationshintergrund, sie werden aber im Auswahlverfahren nicht gebührend berücksichtigt. Diesen Sachverhalt begründet der Magistrat immer wieder mit der mangelnden Qualifizierung der Bewerber/innen. Andererseits erfordert das voranschreitende Zusammenwachsen der europäischen Nationen verstärkte interkulturelle Kompetenzen im gesamten Dienstleistungssektor. Es ist daher unabdingbar bei allen anstehenden Auswahlverfahren auch die besonderen Fähigkeiten von Personen mit Migrationshintergrund wie z.B. Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz zu berücksichtigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.09.2003, B 759 Bericht des Magistrats vom 17.05.2004, B 321 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Verwaltungsreform, Personal- und Organisationsangelegenheiten Ausschuss für Immigration und Integration Versandpaket: 30.04.2003 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Verwaltungsreform, Personal- und Organisationsangelegenheiten am 05.06.2003, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage K 24 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Ablehnung) 21. Sitzung des Ausschusses für Immigration und Integration am 12.06.2003, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage K 24 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Ablehnung) E.L. (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5460, 21. Sitzung des Ausschusses für Verwaltungsreform, Personal- und Organisationsangelegenheiten vom 05.06.2003 Aktenzeichen: 11 0
Inhalt
Anregung der KAV vom 29.04.2003, K 24
Betreff:
Das Einstellungsverfahren der Stadt Frankfurt am Main muss interkulturelles Know-how berücksichtigen
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, dass bei Einstellungen zukünftig auch interkulturelles Know-How, z. B. Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz, als vollwertige Einstellungskriterien berücksichtigt werden.
Begründung:
Laut Bericht des Magistrats vom 08.02.2002, B 160, soll ein Prozess des Umdenkens intensiviert werden, um mittel- und längerfristig die städtischen Ämter und Betriebe mehr für ausländische Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zu öffnen.
Die aktuell vorliegenden Zahlen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 25.02.2003 zu KAV-Anfrage KA 07) beweisen, dass der Migrantenanteil unter den Bediensteten der Stadtverwaltung bei Weitem zu niedrig ist und sogar noch abgenommen hat. Auch die Einstellung von ausländischen Auszubildenden stagniert. Zwar bewerben sich viele Jugendliche mit Migrationshintergrund, sie werden aber im Auswahlverfahren nicht gebührend berücksichtigt. Diesen Sachverhalt begründet der Magistrat immer wieder mit der mangelnden Qualifizierung der Bewerber/innen.
Andererseits erfordert das voranschreitende Zusammenwachsen der europäischen Nationen verstärkte interkulturelle Kompetenzen im gesamten Dienstleistungssektor.
Es ist daher unabdingbar bei allen anstehenden Auswahlverfahren auch die besonderen Fähigkeiten von Personen mit Migrationshintergrund wie z.B. Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz zu berücksichtigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. April 2003Sie sind hierKK 24Das Einstellungsverfahren der Stadt Frankfurt am Main muss interkulturelles Know-how berücksichtigenKAV-Anregung
- 12. September 2003BB 759Das Einstellungsverfahren der Stadt Frankfurt am Main muss interkulturelles Know-how berücksichtigenMagistratsbericht
- 17. Mai 2004Antwort des Magistrats · nach 55 WochenBB 321Das Einstellungsverfahren der Stadt Frankfurt am Main muss interkulturelles Know-how berücksichtigenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV). Er wird in den zuständigen Ausschüssen behandelt und kann übernommen, abgelehnt oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen werden.
- 1KAV bringt Anregung ein
- 2Ausschüsse beraten
- 3ggf. Prüfung durch den Magistrat
Frist: 3 Monate bei Überweisung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Ablehnung) E.L. (= Annahme)