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Ungenutzte Geflüchtetenunterkünfte

Vorlagentyp: KA
10 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anfrage der KAV vom 13.03.2023, KA 31

Betreff: Ungenutzte Geflüchtetenunterkünfte Die KAV möge beschließen: Der Bund stellt Ländern und Kommunen Unterkünfte für die Unterbringung von Geflüchteten mietfrei zur Verfügung. Wie aus einer Übersicht des Bundesinnesministeriums hervorgeht, nutzen die Länder und Kommunen diese Möglichkeit jedoch nicht immer voll aus. Bundesweit sind von den knapp 68.000 Unterbringungsplätzen nur rund 44.000 belegt. Das entspricht einer Auslastung von 64 Prozent. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wie ist die Lage in Frankfurt?
  2. Wie viele der Plätze des Bundes werden bereits genutzt oder werden bald genutzt? Begründung: Länder und Kommunen fordern vom Bund mehr Hilfe für die Unterbringung von Geflüchteten. Auf der anderen Seite werden jedoch mietfrei überlassene Liegenschaften des Bundes bei der Versorgung von Geflüchteten nicht in Anspruch genommen. Während Thüringen aktuell 96 Prozent der Plätze belegt, nutzt Sachsen nur 18 Prozent davon. Sachsen-Anhalt beansprucht gar kein Angebot des Bundes. Die meisten Unterbringungsmöglichkeiten - rund 22.500 Plätze - wurden Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. Das Land nutzt davon 58 Prozent. In der "Frankfurter Neue Presse" vom 18.02.2023 war zu lesen, dass die Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten in Frankfurt am Main nur schleppend verlaufe. Wurden auch alle Möglichkeiten ausgenutzt?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. März 2023Sie sind hier
    KAKA 31Ungenutzte Geflüchtetenunterkünfte
    KAV-Anfrage
  2. 22. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 1056Ungenutzte Geflüchteten-UnterkünfteStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

KAAnfrage der KAV

Eine schriftliche Frage der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) an den Magistrat. Die Antwort erfolgt innerhalb von drei Monaten.

  1. 1KAV stellt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Magistrat antwortet (3 Monate)

Frist: 3 Monate

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