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Die dritte Änderung des Landesentwicklungsplanes Hessen sieht vor, dass bei Siedlungsdruck Wohnungsbau in „Vorranggebiet

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Frage vom 21.09.2017, F 784 Die dritte Änderung des Landesentwicklungsplanes Hessen sieht vor, dass bei Siedlungsdruck Wohnungsbau in "Vorranggebieten für Industrie und Gewerbe" Bestand ermöglicht werden soll, soweit diese nicht im Siedlungsbeschränkungsbereich des Flughafen Frankfurt liegen. Die Fraktionen von CDU und SPD in der Regionalversammlung Südhessen beantragen, den letzten Halbsatz zu streichen. Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Lärmschutzes für die Gesundheit der Bevölkerung frage ich den Magistrat: Wie stellt sich der Magistrat zu dieser versuchten Aushebelung des Fluglärmschutzes?

Antwort des Magistrats: Die Frage bezieht sich auf die Begründung des Ziels Nr. 3.2-10 des LEPs, nicht auf das Ziel selbst. Auch ist diese Begründung hier fälschlich wiedergegeben. Es handelt sich ausdrücklich um eine Ausnahme und nicht um eine allgemeine Ermöglichung. Grundsätzlich begrüßt der Magistrat den Schutz von Vorrangflächen für Industrie- und Gewerbe vor Nutzungen, die diese Nutzung in Frage stellen, sofern die Flächen benötigt werden. Die Möglichkeit, innerhalb des Siedlungsbeschränkungsgebiets Flächen im Siedlungsbestand ausnahmsweise zugunsten von Wohn- und Mischgebieten umnutzen zu können ist im Übrigen bereits seit 2011 im Regionalen Flächennutzungsplan enthalten. In der Begründung heißt es dort, dass diese Ausnahme im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung vorgesehen ist, um den Flächenverbrauch generell zu verringern und um eine städtebaulich erwünschte Neuordnung zu ermöglichen. Insbesondere für wachsende Städte im Siedlungsbeschränkungsbereich ist diese Regelung von großem Belang. Im Übrigen hat es mit Zustimmung der Stadtverordneten in den letzten Jahren mehrere Beispiele für Umwandlung von ehemaligen Industrie- und Gewerbeflächen zu Wohnen nach der Regelung des Regionalplans von 2011 in Frankfurt mit gegeben: Die Umwandlung der ehemaligen Henningerbrauerei in Sachsenhausen in ein Wohngebiet, die Umwandlung der Bürostadt Niederrad in das gemischte Lyoner Viertel, die Umwandlung des ehemaligen Avaya-/Teves-Gelände im Gallusviertel in ein Wohngebiet (Ackermannstraße/Kleyerstraße). Antragstellende Person(en): Stadtv. Ursula auf der Heide

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. September 2017 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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