Bis jetzt ist der Bebauungsplan Nr. 880 der Grünen Lunge am Günthersburgpark - „Innovationsquartier“ beziehungsweise „Gü
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Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 880 für die Grünen Lunge am Günthersburgpark wurde bisher nicht geändert, obwohl dies angekündigt wurde. Der Magistrat wird gefragt, wann eine Änderung des Plans beschlossen wird und wie zukünftige Bauvorhaben, die dem Plan widersprechen, verhindert werden sollen.
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Günthersburgpark — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.
- „Kippenkumpel“ auf dem Friedberger Platz aufstellen06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Einzäunung der Hundeauslauffläche Wetteraustraße27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage27.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Günthersburgpark per E-MailFrage an den Magistrat
Bis jetzt ist der Bebauungsplan Nr. 880 der Grünen Lunge am Günthersburgpark - "Innovationsquartier" beziehungsweise "Günthersburghöfe" - trotz anderslautender Ankündigungen der Koalition im Ausschuss für Planen, Wohnen, Städtebau vom 22.03.2022 noch nicht dahin gehend geändert worden, dass eine Bebauung nur auf den bereits versiegelten Flächen berücksichtigt wird. Der Bebauungsplan ist als städtische Satzung bis jetzt noch in Kraft, sodass Baugesuche vom Projektentwickler Instone Real Estate einklagbar wären. Ich frage den Magistrat: Wann wird ein Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 880 gefasst, und wie sollen künftige Bauvorhaben verhindert werden, die dem Bebauungsplan entgegenstehen, zum Beispiel durch eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB?
Antwort des Magistrats
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 880 ruht aufgrund der geänderten politischen Maßgaben zum Thema "Versiegelte und unversiegelte Flächen" und wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt daher nicht beschlossen. Er entfaltet aus diesen Gründen keinerlei baurechtliche Wirkung für Bauwillige.
Baugesuche müssen bis auf weiteres auf der Grundlage der derzeit rechtskräftigen Bebauungspläne NO 41d Nr 1 - Luisenhof - vom 14.05.1966 und NO 41c Nr 1 - Hauptfriedhof - vom 15.05.1968 beurteilt werden.
Diese Bebauungspläne setzen für den Bereich der weitgehend unversiegelten Flächen eine gartenbauwirtschaftliche Nutzung oder Dauerkleingartengebiet fest. Bauvorhaben, die nicht diesen Festsetzungen entsprechen, haben keinen Rechtsanspruch auf eine Genehmigung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Mai 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.