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Die Frage Nr. 249 vom 16.09.2021 und die Frage Nr. 280 vom 04.11.2021 befassen sich mit der Raumsituation der Julius-Leb

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Zusammenfassung

Die Sanierung der Julius-Leber-Schule in der Seilerstraße 36 soll 2023 beginnen, vorausgesetzt die Beschlussvorlage wird noch 2022 genehmigt. Der Magistrat hat eine geeignete Auslagerungsfläche für die Klassenräume gefunden und untersucht derzeit den Zustand der Liegenschaft.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Frage an den Magistrat

Die Frage Nr. 249 vom 16.09.2021 und die Frage Nr. 280 vom 04.11.2021 befassen sich mit der Raumsituation der Julius-Leber-Schule. In der Antwort zur Frage Nr. 249 wird der Start der Sanierungsmaßnahme der Liegenschaft Seilerstraße 36 mit dem Jahr 2023 angegeben. In der Antwort zur Frage Nr. 280 wird angegeben, dass der Magistrat noch nach einer geeigneten Auslagerungsfläche für 20 Klassenräume suche.

Daher frage ich den Magistrat:

Inwieweit haben sich bezüglich der Fragen neue Sachstände - Beginn Sanierung Seilerstraße 36 und Suche nach einer Ausgleichsfläche - ergeben?

Antwort des Magistrats

Sanierung der künftigen Außenstelle der Julius-Leber-Schule in der Seilerstraße 36:

Die hierfür notwendige Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung wird voraussichtlich noch im Jahr 2022 auf den Weg gebracht. Eine Bewilligung des Projektes vorausgesetzt, kann 2023 mit den ersten Maßnahmen gerechnet werden.

Brandschutzsanierung Julius-Leber-Schule Hauptgebäude Seilerstraße 32:

Der zeitliche Rahmen ist weiterhin abhängig von einer adäquaten Möglichkeit der notwendigen (Teil-) Auslagerung. Der Magistrat ist nach einem ersten Ortstermin und auch in Abstimmung mit der Schulleitung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Liegenschaft der ehemaligen Freien Christlichen Schule im Stadtteil Fechenheim eine geeignete Lösung darstellt. Derzeit wird der Zustand der Liegenschaft untersucht und damit einhergehend die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen definiert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. März 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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