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Frage vom 31.08.2012, F 578 In den Fragestunden vom 01.03. und vom 29.03.2012 habe ich mich bezüglich der Gebäude im Höhenblick 52 bis 60 nach dem Denkmalschutz erkundigt. Die Antwort des Magistrats lautete, ein Rechtsstreit sei anhängig und deshalb zu diesem Thema keine Antwort möglich. Bei meinen Nachforschungen konnte ich jedoch ermitteln, dass der Rechtsstreit bereits seit einigen Monaten erledigt war und eine Beantwortung der Fragen hätte erfolgen müssen.
Ich frage den Magistrat: Stehen die Häuser Höhenblick 52 bis 60 unter Denkmalschutz, obwohl eines dieser Gebäude mit rechtswidriger Genehmigung abgerissen wurde?
Antwort des Magistrats: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Müller! Die Häuser Höhenblick 52 bis 60 sind vom Landesamt für Denkmalpflege gemäß § 2 Absatz 2 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes als Gesamtanlage unter Schutz gestellt und wurden im Denkmalverzeichnis des Landes aufgenommen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Hans-Günter Müller
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 31. August 2012 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.