Im Koalitionsvertrag steht, dass eine Bebauung der Grünen Lunge am Günthersburgpark - beziehungsweise „Innovationsquarti
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Zusammenfassung
Im Koalitionsvertrag wird festgelegt, dass die Bebauung der Grünen Lunge am Günthersburgpark nur auf versiegelten Flächen erfolgen soll. Der Magistrat wird um eine Aufschlüsselung der versiegelten und unversiegelten Flächen gebeten, um Klarheit über die Eigentumsverhältnisse und die Größe der Flächen zu erhalten.
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Günthersburgpark — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.
- „Kippenkumpel“ auf dem Friedberger Platz aufstellen06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Einzäunung der Hundeauslauffläche Wetteraustraße27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage27.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Günthersburgpark per E-MailFrage an den Magistrat
Im Koalitionsvertrag steht, dass eine Bebauung der Grünen Lunge am Günthersburgpark - beziehungsweise "Innovationsquartier" beziehungsweise "Günthersburghöfe" - nur noch auf den versiegelten Flächen vorgesehen ist. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 880 vom 23.02.2017 wird nicht fortgeführt.
Ich frage den Magistrat:
Welche konkreten Flächen in der Grünen Lunge gelten als versiegelt und welche als unversiegelt? Bitte aufschlüsseln nach Ort, Größe und Eigentumsverhältnissen, falls es sich um öffentliche Grundstücke handelt.
Antwort des Magistrats
Der Bebauungsplan Nr. 880, sowie das diesbezügliche Umlegungsverfahren werden nicht fortgeführt. Zu dem Aspekt der "Versiegelung" gibt es keine allgemeingültig feststehende Definition.
Zur Veranschaulichung verweist der Magistrat zunächst auf die Definition auf der Webseite des Umweltbundesamtes vom 28.12.2020, wonach Bodenversiegelung der Anteil des Bodens ist, der luft- und wasserdicht abgedeckt ist, so dass Regenwasser nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen versickern kann, der Gasaustausch des Bodens mit der Atmosphäre gehemmt wird und normalerweise ablaufende Prozesse gestoppt werden.
Versiegelung kann erfolgen durch die Überbauung durch Gebäude oder durch die Überdeckung der Freiflächen mit Beton-, Pflasterstein- und Asphaltbelägen, wassergebundene Decken sowie Schotter- oder Kiesschüttungen, etc. Je nachdem wird von Voll- oder Teilversiegelung gesprochen.
Da sich aus dieser allgemeinen Definition die Frage danach ergibt, wie die unterschiedlichen Grade an Versiegelung eingeordnet werden können, werden nachfolgend Versiegelungsgrade, wie sie beispielsweise bei der Berechnung der Niederschlaggebühr verwendet werden, benannt:
| Unversiegelt | Rasen, |
| Erde Wenig/Leicht versiegelt | Weitfugiges Natursteinpflaster, |
| Rasengittersteine, Wassergebundene Splitt- und Schotterflächen, Ökopflaster Stark versiegelt | Rasenfugenpflaster, Platten und Pflaster mit |
| schmalen Fugen Vollversiegelt | Asphalt, Bitumen, Beton, |
| Dachflächen | |
Welche Art der Definition die Bürgerinitiative "Grüne Lunge" für "versiegelte" und "unversiegelte Flächen" verwendet, ist dem Magistrat nicht bekannt. Die angefragten Informationen zu den Eigentumsverhältnissen und dem Umfang der bebaubaren Flächen können zusammenfassend wie folgt beantwortet werden:
Ein Großteil der als "überwiegend vollversiegelt" einzustufenden Flächen sind bereits bebaut. Von diesen Flächen befinden sich nur wenige im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main.
Des Weiteren ist festzustellen, dass sich der überwiegende Teil der städtischen Flächen im südlichen und westlichen überwiegend unversiegelten Gebietsbereich des Projektgebietes "Günthersburghöfe" befinden.
Flächenbereiche, die überwiegend vollversiegelt sind und sich darüber hinaus auch in städtischem Eigentum befinden liegen im Bereich des westlichen Teils des Flurstücks 1/9, im Bereich des südlichen Teils der Flurstücke 61 und 62 sowie im Bereich des Flurstücks 237/8 der Flur 334, Gemarkung Frankfurt Bezirk 22, 474. Diese Flächen umfassen im Summe circa 10.100 Quadratmeter Grundstücksfläche. Asphaltierte öffentlich befahrene Straßen und Wege sind von dieser Betrachtung ausgenommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Februar 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.