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Im Koalitionsvertrag steht, dass eine Bebauung der Grünen Lunge am Günthersburgpark - beziehungsweise „Innovationsquarti

Vorlagentyp: F
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Zusammenfassung

Im Koalitionsvertrag wird festgelegt, dass die Bebauung der Grünen Lunge am Günthersburgpark nur auf versiegelten Flächen erfolgen soll. Der Magistrat wird um eine Aufschlüsselung der versiegelten und unversiegelten Flächen gebeten, um Klarheit über die Eigentumsverhältnisse und die Größe der Flächen zu erhalten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Frage an den Magistrat

Im Koalitionsvertrag steht, dass eine Bebauung der Grünen Lunge am Günthersburgpark - beziehungsweise "Innovationsquartier" beziehungsweise "Günthersburghöfe" - nur noch auf den versiegelten Flächen vorgesehen ist. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 880 vom 23.02.2017 wird nicht fortgeführt.

Ich frage den Magistrat:

Welche konkreten Flächen in der Grünen Lunge gelten als versiegelt und welche als unversiegelt? Bitte aufschlüsseln nach Ort, Größe und Eigentumsverhältnissen, falls es sich um öffentliche Grundstücke handelt.

Antwort des Magistrats

Der Bebauungsplan Nr. 880, sowie das diesbezügliche Umlegungsverfahren werden nicht fortgeführt. Zu dem Aspekt der "Versiegelung" gibt es keine allgemeingültig feststehende Definition.

Zur Veranschaulichung verweist der Magistrat zunächst auf die Definition auf der Webseite des Umweltbundesamtes vom 28.12.2020, wonach Bodenversiegelung der Anteil des Bodens ist, der luft- und wasserdicht abgedeckt ist, so dass Regenwasser nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen versickern kann, der Gasaustausch des Bodens mit der ⁠ Atmosphäre ⁠ gehemmt wird und normalerweise ablaufende Prozesse gestoppt werden.

Versiegelung kann erfolgen durch die Überbauung durch Gebäude oder durch die Überdeckung der Freiflächen mit Beton-, Pflasterstein- und Asphaltbelägen, wassergebundene Decken sowie Schotter- oder Kiesschüttungen, etc. Je nachdem wird von Voll- oder Teilversiegelung gesprochen.

Da sich aus dieser allgemeinen Definition die Frage danach ergibt, wie die unterschiedlichen Grade an Versiegelung eingeordnet werden können, werden nachfolgend Versiegelungsgrade, wie sie beispielsweise bei der Berechnung der Niederschlaggebühr verwendet werden, benannt:

UnversiegeltRasen,
Erde Wenig/Leicht versiegeltWeitfugiges Natursteinpflaster,
Rasengittersteine, Wassergebundene Splitt- und Schotterflächen, Ökopflaster Stark versiegeltRasenfugenpflaster, Platten und Pflaster mit
schmalen Fugen VollversiegeltAsphalt, Bitumen, Beton,
Dachflächen

Welche Art der Definition die Bürgerinitiative "Grüne Lunge" für "versiegelte" und "unversiegelte Flächen" verwendet, ist dem Magistrat nicht bekannt. Die angefragten Informationen zu den Eigentumsverhältnissen und dem Umfang der bebaubaren Flächen können zusammenfassend wie folgt beantwortet werden:

Ein Großteil der als "überwiegend vollversiegelt" einzustufenden Flächen sind bereits bebaut. Von diesen Flächen befinden sich nur wenige im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main.

Des Weiteren ist festzustellen, dass sich der überwiegende Teil der städtischen Flächen im südlichen und westlichen überwiegend unversiegelten Gebietsbereich des Projektgebietes "Günthersburghöfe" befinden.

Flächenbereiche, die überwiegend vollversiegelt sind und sich darüber hinaus auch in städtischem Eigentum befinden liegen im Bereich des westlichen Teils des Flurstücks 1/9, im Bereich des südlichen Teils der Flurstücke 61 und 62 sowie im Bereich des Flurstücks 237/8 der Flur 334, Gemarkung Frankfurt Bezirk 22, 474. Diese Flächen umfassen im Summe circa 10.100 Quadratmeter Grundstücksfläche. Asphaltierte öffentlich befahrene Straßen und Wege sind von dieser Betrachtung ausgenommen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

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FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 17. Februar 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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