Die Bebraer Straße in Fechenheim-Nord ist erheblich mit Lkw-Verkehr belastet. Zudem animiert die Straßengeometrie zur Be
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Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung hat im April 2018 beschlossen, auf der Bebraer Straße Tempo 30 einzuführen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Anwohner zu entlasten. Der Magistrat hat jedoch erklärt, dass eine solche Anordnung rechtswidrig wäre, da keine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt.
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Bebraer Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
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Neues zu Bebraer Straße per E-MailFrage an den Magistrat
Die Bebraer Straße in Fechenheim-Nord ist erheblich mit Lkw-Verkehr belastet. Zudem animiert die Straßengeometrie zur Beschleunigung mit überhöhten Endgeschwindigkeiten. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und einer verminderten Belästigung der Anwohner hat auf Initiative der CDU die Stadtverordnetenversammlung bereits im April 2018 den Magistrat beauftragt, auf der Bebraer Straße Tempo 30 einzuführen. Bis heute ist der Beschluss nicht umgesetzt.
Ich frage den Magistrat:
Warum wurde der Beschluss nicht umgesetzt, und wann wird endlich in der Bebraer Straße Tempo 30 eingeführt, um dort die Verkehrssicherheit zu erhöhen?
Antwort des Magistrats
In der Bebraer Straße wird kein Tempo 30 eingerichtet, da eine entsprechende Anordnung rechtswidrig wäre.
Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende qualifizierte Gefahrenlage besteht und die Anordnung von Tempo 30 die einzige in Betracht kommende Maßnahme wäre.
Unter besonderen örtlichen Verhältnissen wird zum Beispiel die Streckenführung verstanden, der Ausbauzustand der Straße, witterungsbedingte Einflüsse und nicht zuletzt die Verkehrsbelastung der Strecke und die daraus eventuell zu ermittelnden Unfallzahlen. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze liegt für die Bebraer Straße keine derartige qualifizierte Gefahrenlage vor, die die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde nach § 45 Absatz 1 Satz 1, Absatz 9 Satz 2 Straßenverkehrs-Ordnung, StVO, rechtfertigen würde. Zudem handelt es sich um eine Grundnetzstraße mit Busverkehr.
Die Bebraer Straße ist durchgängig gerade und gut einsehbar. Unfallzahlen, die im Zusammenhang mit der Geschwindigkeit stehen, liegen nicht vor.
Weiterhin befinden sich in der Bebraer Straße keine schützenswerten Einrichtungen mit direktem Zugang zur Straße, was für eine Einrichtung von Tempo 30 im Sinne einer Ausnahme zu § 45 Absatz 9 StVO gegeben sein müsste. Die Voraussetzungen, die vorhandene örtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf unter 50 Kilometer pro Stunde zu reduzieren, sind somit nicht erfüllt. Diese rechtliche Bewertung zum Beschluss § 2620 vom 26.04.2018 hätte der Stadtverordnetenversammlung zeitnah mitgeteilt werden müssen.
Der Magistrat dringt darauf, dass eine Anordnung von Tempo 30 auch unabhängig von besonderen Gefahrensituationen angeordnet werden kann. Darüber hinaus unterstützt die Stadt Frankfurt, die seit Jahren durch den Deutschen Städtetag geforderte Absenkung der Regelgeschwindigkeit.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Januar 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.