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In dem Obdachlosenwohnheim in der Ostparkstraße 16 werden Straftäter, die ihre Haft verbüßt haben, aufgenommen. Darunter

Vorlagentyp: F
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Inhalt

Frage vom 27.04.2012, F 422 In dem Obdachlosenwohnheim in der Ostparkstraße 16 werden Straftäter, die ihre Haft verbüßt haben, aufgenommen. Darunter befinden und befanden sich auch ehemalige Sexualstraftäter.

Ich frage den Magistrat: Nach welchen Kriterien werden diese ehemaligen Sexualstraftäter dem Obdachlosenwohnheim Ostparkstraße 16 zugewiesen, und welche Art Vorsorge gibt es, die vielen Kinder und Jugendlichen, die sich im Ostpark und Umgebung aufhalten, zu schützen?

Antwort des Magistrats: Die Notübernachtungsstätte Ostpark dient der Grundversorgung von Menschen ohne Obdach im Sinne des Hessischen Gesetzes für Sicherheit und Ordnung, HSOG. Sie ist das niedrigschwelligste Angebot im Hilfesystem in Frankfurt am Main. Die Aufnahme ist rund um die Uhr möglich und wird vom Träger, dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten, entsprechend gesichert. Zur Versorgung von Sexualstraftätern beziehungsweise ehemaligen Sicherungsverwahrten ist die Notübernachtungsstätte Ostpark weder vorgesehen noch geeignet. Zuweisungen dieses Personenkreises dorthin erfolgen von Seiten der Stadt beziehungsweise des Jugend- und Sozialamtes nicht. Grundsätzlich ist für ehemalige Sicherungsverwahrte ein mit der Justiz und den Bewährungshelfern engmaschiges Sicherheitskonzept individuell abzustimmen. Konkret erfolgt dies über SiMa-Sicherheitsmanagement beim Landgericht Frankfurt und ZÜRS, der zentralen Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter des Landeskriminalamtes und der Polizei. Die zuständigen Gerichte bestätigen das Sicherungskonzept mit konkreten Weisungen, zum Beispiel Einschränkungen bei der Wohnortfrage - nicht in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen, im Rahmen des sogenannten Führungsaufsichtsbeschluss. In der Folge beziehungsweise bei Vorüberlegungen einer konkreten örtlichen Versorgung werden dann auch die zuständigen Sozialhilfeträger informiert beziehungsweise mit eingebunden. Das Jugend- und Sozialamt, ist in diesem Verfahren als Ansprechpartner für die Stadt Frankfurt zu beteiligen. In Presseartikeln im April 2011 war über einen Fall berichtet worden, der aufgrund einer massiven Bedrohungssituation kurzfristig sein Wohnumfeld verlassen musste. Damals wurde durch die am Sicherungskonzept beteiligten Stellen eine Übernachtung in der Notübernachtungsstätte Ostpark arrangiert. Das geschah ohne Wissen und Zustimmung der zuständigen Stelle in der Stadtverwaltung Frankfurt. Nach Bekanntwerden des Falles erfolgte auf Veranlassung des Jugend- und Sozialamtes sofort eine Verlegung in eine andere Einrichtung. Von Seiten des Magistrats wurde diese Verfahrensweise der Sicherheitsbehörden massiv gerügt. Es wurde umgehend ein "Runder Tisch" zur Information und Abstimmung der weiteren notwendigen Sicherungsmaßnahmen initiiert - unter Beteiligung des LKA, der Polizei, der Justiz, des Jugend- und Sozialamt, des Jobcenter Frankfurt und des Frankfurter Vereins für soziale Heimstätten. Der Betroffene verzog dann kurze Zeit später nach Nordrhein Westfalen. Allen beteiligten Stellen wurde unmissverständlich verdeutlicht, dass die Übernachtungsstätte Ostpark für eine Aufnahme des beschriebenen Personenkreises definitiv nicht geeignet ist. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martha Moussa

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. April 2012 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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